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Behandlungszeiten im Sanitätsbetrieb

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bei der Anhörung des Generaldirektors des Sanitätsbetrieb im Südtiroler Landtag am 4. Juni 2019 hatte unsere Fraktion das Thema der Behandlungszeiten bei den Visiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgeworfen. Es ging darum zu eruieren, ob es im Betrieb Vorgaben gibt, wie lange die Visiten dauern dürfen, bzw. wie die Visiten getaktet werden. Wir erhielten auf die Frage vom Generaldirektor keine Antwort. Allerdings wurde uns im Nachfeld der Anhörung zurückgemeldet, dass die Dauer der Visiten tatsächlich, wie von uns vermutet, oft sehr knapp (zum Teil zu knapp) bemessen ist

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Gibt es Vorgaben dazu, wie lange ärztliche Visiten oder pflegerische Versorgungsleistungen zu dauern haben?
2. Wenn ja, bitten wir um Aushändigung der entsprechenden Weisung bzw. der Zeittabellen für die verschiedenen Leistungen?
3. Wie werden die Vormerkungen getaktet?
4. Welche Vorgaben gibt es hierzu?
5. Wir bitten um Aushändigung der Übersicht über die Zeit, die für die einzelnen Fachleistungen im Sanitätsbetrieb vorgesehen ist.

Bozen, 13.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu. 

Author: Heidi

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