Ortstaxe für die Gemeinden: Vorne rein, hinten raus
Durch die Hintertür nimmt sich die Landesregierung die 10% der Ortstaxe, die die Gemeinden laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1015 vom 12.11.2024 behalten können, wieder zurück. Und zwar macht sie das durch die neuen Bestimmungen zur Gemeindenfinanzierung, die im Juli genehmigt wurden. Durch die neuen Bestimmungen