Holzlagerplätze

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Uns erreichen Berichte, wonach vermehrt Holzlagerplätze in Wäldern gesichtet werden. Dies ist prinzipiell durch den Beschluss Nummer 1526/2009 der Landesregierung erlaubt. Doch entwickeln sich diese vermehrt zu opulenten Plätzen mit eigenen Zufahrtswegen, in denen auch Maschinen gelagert werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele solcher Holzlagerplätze gibt es in Südtirol?
  2. Wie viele wurden in den Jahren 2016-2020 genehmigt
  3. Ist es erlaubt, eigene Zufahrtswege zum Holzlagerplatz zu errichten?
    • Falls nein, wem obliegt die Kontrolle, dass dies nicht geschieht?
    • Falls nein, wie sehen die Sanktionen aus, falls dies doch geschieht?
    • Falls nein, wie viele solcher Vergehen wurden zwischen 2016-2020 gemeldet?
  4. Was geschieht, falls solche Lagerplätze dem geltenden Recht nicht entsprechen? (Wenn z.B. Maschinen darin gelagert werden, der Platz zu groß ist, etc.) Wer ist zuständig für solche Kontrollen und wie viele Vergehen dieser Art wurden in den Jahren 2016-2020 gemeldet?
  5. Der besagte Beschluss erlaubt es, für den Holzlagerplatz ein betoniertes Fundament zu erstellen. Wie ist dies vereinbar mit naturschutzrechtlichen Grundlagen? Wäre es vielleicht an der Zeit, den Beschluss neu zu denken? Wir bitten um die ausführliche Meinung des zuständigen Landesrates.

  Andrian, 24.04.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort des Landesrats nachgelesen werden. Und unsere Replik dazu.

Author: Heidi

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