Reden wir über die Würde und die Rechte von Menschen mit Behinderung
„Unsere Gesellschaft wird erst dann wirklich gerecht sein, wenn sie allen Menschen gleiche Würde und Sicherheit garantieren kann – ohne Ausnahmen“, erklären Brigitte Foppa, Zeno Oberkofler und Madeleine Rohrer.
Gewalt gegen Frauen mit Behinderung
Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2024 haben sich 348 Frauen mit Behinderungen an die Anti-Gewalt-Zentren gewandt; 91,5 % von ihnen wurden von Personen aus ihrem familiären oder sozialen Umfeld misshandelt. 34 % aller Frauen mit Behinderungen haben in ihrem Leben physische oder sexuelle Gewalt erlebt – gegenüber 19 % der Frauen ohne Behinderungen.
„Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ist eine doppelte Gewalt: geschlechtsspezifisch und ausgrenzend. Sie bleibt meist unsichtbar – viele Fälle werden nicht angezeigt, weil die Betroffenen keine Möglichkeit haben, Anzeige zu erstatten, kein Gehör finden oder keinen Zugang zu wirklich inklusiven Unterstützungsangeboten haben. Es ist dringend notwendig, dass die Politik dieser Realität mit konkreten Maßnahmen begegnet“, erklärt Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Antrags.
Der Antrag sieht verpflichtende Schulungen für Polizei-, Gesundheits-, Schul- und Sozialpersonal vor, außerdem einen inklusiven Schutzplan gegen Gewalt an Frauen mit Behinderungen sowie die Finanzierung einer Studie, um das Ausmaß des Phänomens in Südtirol zu erfassen.
Arbeit und Würde: eine gerechte Entlohnung
Menschen mit Behinderungen, die an Arbeitsintegrationsprogrammen teilnehmen, erhalten derzeit ein maximales Entgelt von 492 Euro im Monat – ein Betrag, der seit 2016 unverändert geblieben ist und nie an die Inflation angepasst wurde. Dieses Entgelt wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet und kann bei Abwesenheiten weiter gekürzt werden, sodass der reale Wert der Arbeit noch geringer ausfällt.
„Wer ein Praktikum absolviert, verdient eine angemessene Entlohnung – es gibt keinen Grund, warum Menschen mit Behinderungen von diesem Recht ausgeschlossen sein sollten“, betont Zeno Oberkofler, Erstunterzeichner des entsprechenden Antrags.
Mit diesem Beschlussantrag will die Grüne Fraktion die Entschädigung für Praktika im Rahmen der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen an das Niveau jener Praktika angleichen, die in der öffentlichen Verwaltung vorgesehen sind (30 € brutto pro Tag für Oberschüler:innen, 40 € für Studierende). Das würde eine Anhebung der monatlichen Entlohnung von 492 € auf 660 € für Oberschüler:innen bzw. 880 € für Studierende bedeuten.
Der Antrag fordert außerdem, dass Menschen mit Behinderungen auch in höheren Gehaltsstufen der öffentlichen Verwaltung beschäftigt werden können und dass die Einhaltung der Einstellungspflicht in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besser kontrolliert wird.
„Inklusion bedeutet auch, den Wert von Arbeit anzuerkennen. Eine gerechte Entlohnung zu garantieren heißt, Menschen Würde, Unabhängigkeit und gleiche Chancen zu geben – insbesondere jenen, die viel zu oft zurückgelassen werden“, schließen Foppa, Oberkofler und Rohrer.
Weitere Informationen:
- Gewalt an Frauen mit Behinderung. Wir haben ein Problem!
- Faire Bezahlung bei der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Zeno Oberkofler
Madeleine Rohrer