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Regionalgesetzentwurf .

Die Verfassung der Republik Italien besagt im Art. 51: „Alle Staatsbürger beiderlei Geschlechts haben unter gleichen Bedingungen gemäß den vom Gesetz bestimmten Erfordernissen das Recht auf Zutritt zu den öffentlichen Ämtern und zu den durch Wahl zu besetzenden Stellen. Daher fördert die Republik die Chancengleichheit von Frauen und Männern durch spezifische Maßnahmen“ Der letzte Satz des Absatzes wurde in den Art. 51 mit Verfassungsgesetz Nr. 1 vom 30. Mai 2003 eingefügt. Das beweist, dass man sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts bewusst wurde, dass die Gleichstellung der Frauen im Bereich der politischen Ämter keineswegs umgesetzt war und konkrete Maßnahmen notwendig waren.

Wenn man die Daten zur gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern in Wahlämtern betrachtet, so sieht man, dass wir weiterhin von einer echten Ausgewogenheit entfernt sind. Dies betrifft in besonderem Maße die Gemeindeebene. In Südtirols Gemeinderäten sind derzeit noch nicht einmal 1/5 aller Mandatare Frauen. Ihnen stehen 80,5 % Männern gegenüber. Die 10 Bürgermeisterinnen haben 106 männliche Kollegen (in Prozenten 8,6 : 91,4). Im Trentino ist die Situation nur leicht besser: 27,8% Gemeinderätinnen gegenüber 72,2% männlichen Kollegen, die Bürgermeisterinnen sind im Trentino 20 von 176 (11,4%).

GemeinderätInnen Südtirol GemeinderätInnen Trentino
weiblich männlich weiblich männlich
459 1.893 681 1.767
19,5% 80,5% 27,8% 72,2%
BürgermeisterInnen Südtirol BürgermeisterInnen Trentino
weiblich männlich weiblich männlich
10 106 20 156
8,6% 91,4% 11,4% 88,8%

Quelle: Die Frau in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino (2019)

 

Wir stellen also eine gravierende Unausgewogenheit der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinderäten unserer Region fest. Bereits seit Längerem versucht man mit verpflichtenden „Geschlechterquoten/Frauenquoten“ diesem Ungleichgewicht entgegenzutreten. Der Ansatz ist, durch eine verpflichtende Präsenz von Frauen erstens alle Parteien oder wahlwerbenden Listen dazu zu bringen, weibliche Kandidatinnen zu finden und zu unterstützen. Zweitens soll durch die Präsenz von mehreren Frauen ein diversifiziertes Angebot von Kandidatinnen geschaffen werden, damit nicht eine einzige (oder gar keine) Frau zur Wahl steht. Drittens geht es aber in erster Linie um das Ziel, das Gemeinwesen von Männern und Frauen gemeinsam verwalten zu lassen.

Das Gemeindewahlgesetz der Region Trentino-Südtirol, zusammengefasst im Einheitstext des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen sieht für die Gemeindewahlen in Trentino-Südtirol eine verpflichtende Frauenquote vor. Allerdings handelt es sich hier in Wirklichkeit nur um die Minimalverpflichtung, eine Frau bzw. eine Person des „anderen“ Geschlechts auf der Liste vertreten zu haben. Das verpflichtende „Drittel“ bezieht sich nämlich nicht auf die effektive Kandidatenanzahl der Liste, sondern nur auf die zur Verfügung stehenden Listenplätze. Wird das „Frauendrittel“ nicht besetzt, so bleiben die Listenplätze eben leer und eine einzige Frau kann Dutzenden Männern gegenüberstehen (in Bozen etwa ist eine Liste mit 46 Männern und 1 Frau – oder umgekehrt theoretisch möglich).

Im Landtagswahlgesetz des Landes Südtirol wurde hier 2017 nachgebessert. Die Kandidatenliste für den Südtiroler Landtag bleibt zu einem Drittel der effektiven Kandidatinnen und Kandidaten dem anderen Geschlecht vorbehalten.

Dieser Ansatz wird mit dem vorlegenden Regionalgesetzentwurf auf die Gemeindewahlen übertragen.

Die Anzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von zwei Dritteln wird nicht mehr auf die mögliche Höchstzahl der Kandidatinnen und Kandidaten angesetzt, sondern auf die effektive Anzahl der Menschen, die auf einer Liste kandidieren.

Weiters wird einem weiteren möglichen Missstand entgegengetreten, nämlich, dass die Listenspitzen vom überrepräsentierten Geschlecht eingenommen werden. Es wird in Diskussionen immer wieder darauf hingewiesen, dass sich Frauen nur als „Listenfüllerinnen“ fühlen, wenn sie kandidieren. Der RGE sieht deshalb vor, dass im ersten Drittel der Liste Kandidatinnen und Kandidaten alternieren. So wird zum einen die Mindestanzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten eines Geschlechts von einem Bruchteil besser auf das wahre Geschlechterverhältnis der die Liste vertretenen Menschen angepasst und zum anderen am Listenbeginn, der wahlstrategisch bedeutend ist, ein auch schon rein visuelles Gleichgewicht der Geschlechter hergestellt.

Die vorgesehenen Folgen von Nichteinhaltungen sind an die derzeitigen Bestimmungen des Gemeindewahlgesetzes angepasst worden.

Die Einbringerin erhofft sich durch diese Neuregelung eine Erneuerung und Diversifizierung des demokratischen Lebens in den Gemeinden unserer Region.

Bozen, 02.03.2020

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

 

 

Regionalgesetzentwurf  Nr. xx/XVI “ Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu Wahlämtern ”

Art. 1

(Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu Wahlämtern) 

  1. Artikel 240 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen ist wie folgt ersetzt:

„(Artikel 240 – Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Zugang zu den Wahlämtern)

  1. Für die Zwecke der Gleichberechtigung beim Zugang zu den Wahlämtern müssen die Kandidatenlisten Vertreterinnen und Vertreter beider Geschlechter umfassen.
  2. In jeder Kandidatenliste darf keines der beiden Geschlechter mit mehr als zwei Drittel der Kandidaten vertreten sein, wobei eventuelle Bruchteile auf die nächste Einheit auf- bzw. abgerundet werden.
  3. In Listen, die mindestens sechs Kandidaten enthalten, müssen im ersten Drittel die weiblichen Kandidatinnen und männlichen Kandidaten abwechselnd gereiht werden, wobei für die Drittelberechnung eventuelle Bruchteile auf die nächste Einheit auf- bzw. abgerundet werden.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen laut Artikel 237 Absatz 3, Artikel 238 Absatz 3 und Artikel 239 Absatz 5 kann für die Kandidatinnen entweder nur der Geburtsname angegeben oder der Zuname des Ehegatten hinzugefügt werden.
  5. Bei der Überprüfung und Zulassung der Kandidatenlisten überprüft die zuständige Bezirkswahlkommission bzw. Bezirkswahlunterkommission den Anteil der Vertreter eines jeden Geschlechts in den Kandidatenlisten. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen laut Abs. 1 weist sie die entsprechende Liste zurück.
    Falls in einer Liste einer der Anteile höher als zwei Drittel ist, werden die Kandidaten des überrepräsentierten Geschlechts von der Liste gestrichen, beginnend beim letzten Kandidaten ebendieses Geschlechts auf der Liste. Von dieser Streichung wird abgesehen, falls ein Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts von der Bezirkswahlkommission bzw. der Bezirkswahlunterkommission aus anderen Gründen nicht zu den Wahlen zugelassen wird. Falls die Streichung bewirkt, dass die Zahl der Kandidaten einer Liste niedriger ist als die für die Zulassung erforderliche Mindestzahl, so wird die Liste zurückgewiesen.
    Falls in einer Liste laut Abs. 3 die Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Drittel nicht alternierend gereiht sind, so nimmt die Bezirkswahlkommission bzw. die Bezirkswahlunterkommission die Reihung im ersten Drittel der Liste von Amts wegen vor, indem sie die ersten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts alternierend zwischen die des überrepräsentierten reiht, beginnend beim zweiten Listenplatz und bis das erste Drittel der Liste erreicht ist.

Art. 2

(Aufgaben der Bezirkswahlkommission bzw. Bezirkswahlunterkommission im Zusammenhang mit Art. 1)

  1. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird der Abs. 1 Buchstabe a) folgendermaßen ersetzt:
  2. Sie führt die im Artikel 240 Absatz 6 vorgesehenen Amtshandlungen durch und weist die Listen zurück, die dem Art. 240 Abs. 1 zuwiderlaufend nicht Kandidaten beider Geschlechter umfassen.
  3. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird in Abs. 1 der Buchstabe a)-bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

a)-bis) Sie prüft ob die Kandidatenlisten entsprechend Art. 240, Abs.2 einen angemessenen Anteil an Kandidaten beider Geschlechter aufweisen. Falls in einer Liste einer der Anteile höher als zwei Drittel ist, werden die Kandidaten des überrepräsentierten Geschlechts von der Liste gestrichen, beginnend beim letzten Kandidaten ebendieses Geschlechts auf der Liste. Von dieser Streichung wird abgesehen, falls ein Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts von der Bezirkswahlkommission bzw. der Bezirkswahlunterkommission aus anderen Gründen nicht zu den Wahlen zugelassen wird. Falls die Streichung bewirkt, dass die Zahl der Kandidaten einer Liste niedriger ist als die für die Zulassung erforderliche Mindestzahl, so wird die Liste zurückgewiesen.

  1. In Artikel 244 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018 (KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL) mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6, vom 1. August 2019, Nr. 3 und vom 16. Dezember 2019, Nr. 8 eingeführten Änderungen wird in Abs. 1 der Buchstabe a)-ter mit folgendem Wortlaut eingefügt:

a)-ter) Sie prüft, ob in den Listen mit über 6 Kandidaten die Bestimmung laut Art. 240 Abs. 3 eingehalten wird und im ersten Drittel der Liste die weiblichen Kandidatinnen und männlichen Kandidaten abwechselnd gereiht werden. Falls in einer Liste dies nicht erfolgt ist, so nimmt die Bezirkswahlkommission bzw. die Bezirkswahlunterkommission die alternierende Reihung im ersten Drittel der Liste von Amts wegen vor, indem sie die ersten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts alternierend zwischen die des überrepräsentierten reiht, beginnend beim zweiten Listenplatz und bis das erste Drittel der Liste erreicht ist.

 

Art. 3

(Inkrafttreten)

  1. Dieses Gesetzt tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

 

Bozen, 28.02.2020

 

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Am heutigen Donnerstag, 27. Februar 2020, fand im Palais-Widmann die Veranstaltung „5G: Wir wollen’s wissen – zwischen Erwartungen und Risiken“ statt, die von den Landtagsfraktionen der Grünen, Team K, Freiheitliche, Süd-Tiroler-Freiheit, Movimento 5 Stelle und PD organisiert wurde.
Trotz der widrigen Umstände wie der Panik vor dem Corona-Virus war die Konferenz ein Erfolg: Einer der Redner wurde im letzten Moment von seinem Unternehmen aus diesem Grund an der Teilnahme gehinderte und wurde per Video-Konferenz zugeschaltet. Ein interessiertes und aktives Publikum trug zum Erfolg der Debatte bei, die von der Moderatorin Sabina Frei meisterhaft geleitet wurde.

Patrizia Gentilini und Fiorella Belpoggi brachten die problematischen Aspekte und Bedenken bezüglich der Auswirkungen von 5G auf die Umwelt und die Gesundheit vor. Luca Verdi präsentierte die Situation der elektromagnetischen Belastung in Südtirol. Elmar Grasser und Martin Röösli, die nicht anwesend sein konnten, aber per Videokonferenz mit dem Publikum in Bozen verbunden waren, konzentrierten sich mehr auf die mit diesem technischen Fortschritt verbundenen Möglichkeiten.
„Wir können nicht sagen, dass 5G gut ist, genauso wenig wie wir sagen können, dass es schlecht ist. Wir haben einfach nicht genug Daten, um es zu wissen“, so Frau Belpoggi am Ende ihres Vortrags, „Wir brauchen Geld und Investitionen in die Forschung, um der Öffentlichkeit die richtigen Informationen zu geben, mit denen sie handeln können“. Frau Gentilini machte einen Aufruf: „Es ist wichtig, den Grenzwert von 6 Volt/Meter auf staatlicher Ebene beizubehalten. Den Kindern und Schwächsten in unserer Gesellschaft sind wir dieses Vorsorgeprinzip schuldig“. Auch Luca Verdi, der die Situation der elektromagnetischen Belastung in Südtirol vorstellte, pflichtete Patrizia Gentilini bei. Auch sagte er an die privaten Unternehmen gerichtet: „Produziert sicherere Mobiltelefone und praktischere Kopfhörer!“.

Elmar Grasser, fokussierte sich in seinem Beitrag auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und hielt nicht mit seiner Meinung zurück, 5G so schnell wie möglich für alle zugänglich zu machen. Martin Röösli stellte fest, dass er mehrere Antennen wenigeren bevorzugt. Diese sei ungefährlicher als viele einzelne Mobiltelefone, die eine weiter entfernte Antenne suchen.

Die Tagung hat auch die OrganisatorInnen bereichert:

„Die Zukunft Europas ist digital, aber das Vorsorgeprinzip muss immer gelten, wenn wir die Gesundheit der Menschen und die Umwelt angemessen schützen wollen. Deshalb ist es wichtig, weiterhin wachsam zu sein und uns immer wieder die Frage zu stellen: Brauchen wir das wirklich?“, so die Initiatorin der überparteilichen Veranstaltung, die Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa.

Landtagsabgeordneter Diego Nicolini vom M5S: „Ich bin begeistert von den neuen technologischen Entwicklungen und optimistisch über die Möglichkeiten, die 5G verspricht. Insbesondere in Bezug auf ein neues Konzept der öffentlichen Verwaltung, der demokratischen Beteiligung und der nachhaltigen Mobilität. Ich bin nicht sehr beunruhigt, weil ich Vertrauen in die Institutionen habe. Aber wenn es um unsere Gesundheit geht ist es angebracht, Zweifel ernst zu nehmen und sie zu beseitigen. Aus diesem Grund halte ich jede Initiative, deren Ziel die Schaffung von mehr Klarheit und das Aufzeigen von Gefahren dieser neuen Technologie ist, für grundlegend wichtig“.

„Die Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in Europa hat die Kontroverse über die gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunkstrahlung wieder belebt. Diese Anhörung im Landtag zu dieser teilweise emotional geführten Debatte, bei der nationale und internationale Experten aus den medizinischen und technologischen Fachbereichen sachlich ihre Erfahrungen vorgetragen haben, möge Hilfestellung geben für die zu treffenden politischen Entscheidungen“, so Franz Ploner.

„Der PD nimmt an dieser Veranstaltung teil, um möglichst klare Informationen zu sammeln: Über die technologische Effizienz, aber auch über die negativen Auswirkungen von 5G auf die Umwelt. Am meisten in Erinnerung geblieben ist mir das Statement von Fiorella Belpoggi: „No data, no market“; damit wollte sie betonen, dass die Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Informationen über die Sicherheit ihrer Geräte bereitzustellen“, so Sandro Repetto.

Für Andreas Leiter Reber ist „ein schnelles und leistungsstarkes Internet ist für den Wirtschaftsstandort Südtirol von zentraler Bedeutung. Ich hoffe sehr, dass die 5G-Pilotprojekte in anderen Regionen die Chancen dieser Technologie unterstreichen und gesundheitliche Bedenken entkräften können. Die Belastung durch Strahlen und Magnetfelder kann bereits massiv reduziert werden, wenn wir Smartphones und WLAN-Verbindungen im Alltag richtig und gewissenhafter nutzen“.

„Selbst Experten sind sich nicht ganz über die Auswirkungen von 5G einig. Ergebnisse von Studien würden uns erst in mindestens zehn Jahren vorliegen. Somit bedeutet es, dass wir aktuell die Versuchskaninchen sind. Grundsätzlich spricht nichts gegen Fortschritt und Innovation, doch ist auch weiterhin Skepsis, Wachsamkeit und Vorsicht geboten“, hielt Myriam Atz Tammerle fest.

Vieles Fragen zu 5G bedürfen auch nach dieser Informationsveranstaltung weiterer Klärung: Brauchen wir wirklich mehr Geschwindigkeit? Werden wir den Preis dieser technologischen Entwicklung in Bezug auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden bezahlen? Auch die politischen Positionen sind nach wie vor unterschiedlich. Es ist jedoch beruhigend zu wissen, dass Aufmerksamkeit und Bewusstsein sehr groß sind.

Bozen, 27/02/2020

Im Bild:
Franz Ploner, Sabina Frei (Moderatorin), Riccardo Dello Sbarba, Myriam Atz Tammerle, Brigitte Foppa, Fiorella Belpoggi, Luca Verdi, Patrizia Gentilini, Andreas Leiter Reber, Hanspeter Staffler, Maria Teresa Fortini, Alex Ploner.

PRESSEMITTEILUNG.

Einer der Referenten kann aufgrund des Coronavirus nicht zur Tagung kommen. Stattfinden wird sie trotzdem, mit Elmar Grasser und Martin Röösli in Konferenzschaltung.

Wir haben in diesen Tagen den Atem angehalten und befürchtet, dass die von den Fraktionen Verdi Grüne Vërc, Team K, Freiheitliche, Süd-Tiroler Freiheit, 5 Stelle und PD organisierte 5G-Tagung aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen zum Coronavirus abgesagt werden könnte. Jedoch findet sie morgen, am 27. Februar 2020, um 10.00 Uhr im Palais Widmann in Bozen wie geplant statt.
Ganz unangetastet von Corona, oder besser gesagt, von den Präventionsmechanismen rund um das Virus, bleibt die Tagung trotzdem nicht: Der Referent Elmar Grasser, CTO des Schweizer Telekommunikationsunternehmens Sunrise, muss auf Unternehmensanweisung Reisen nach Norditalien vermeiden.
Glücklicherweise gibt uns die Technik die Möglichkeit, seinem Vortrag per Videokonferenz beizuwohnen. Gewiss wird die Debatte und die Interaktion zwischen Publikum und Rednern nicht dieselbe sein wie bei den anwesenden ReferentInnen. Jedenfalls hoffen wir, dass sich Interessierte nicht von der Angst abschrecken lassen und zahlreich erscheinen, um sich über 5G zu informieren.

Bozen, 26.02.2020

PRESSEMITTEILUNG.

Es wird wieder von Transporten von Kälbern und anderen Nutztieren gesprochen, die in Länder führen, in denen die Tiere auf gröbste und unmenschliche Weise behandelt und schließlich geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Bereits 2018 und 2019 waren wir in mehreren Landtagsanfragen den Transporten von Nutztieren, insbesondere Kälbern durch Südtirol bzw. von Südtirol in andere Länder nachgegangen. Wir haben dadurch erfahren, dass im Jahr 2018 insgesamt 170.432 Rinderbewegungen aus Südtirol stattgefunden haben und dass im selben Jahr insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und auch Südtirol in oberitalienische Betriebe oder Länder wie Spanien oder Polen transportiert wurden.
Da laut Auskunft der Landesregierung nicht vorgesehen ist, dass Tiere, die Südtirol ohne Zwischenstopp durchqueren, gemeldet werden, wissen wir offenbar nichts über die Anzahl von Nutztieren, die unser Land durchqueren.
Dieses Unwissen ist immer problematischer, zumal die Enddestination immer öfter Länder sind, in denen Tiere absolut nicht artgerecht behandelt und geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Am 18. Februar 2020 berichtete ORF Vorarlberg (alle folgenden Infos stammen aus dem Bericht, abrufbar unter https://vorarlberg.orf.at/stories/3035229/) von internationalen Tierschutzorganisationen, denen es gelungen ist, den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau zu rekonstruieren und die Schlachtung im Libanon zu dokumentieren.

In den Videoaufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, die dasselbe Schicksal erleiden. So wie Zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden.

In den Transportpapieren von Österreich nach Spanien werden genau 18,9 Stunden Fahrtdauer angegeben. Das hängt damit zusammen, dass Transporte dieser Art laut Gesetz maximal 19 Stunden dauern dürfen.

Ein von der Rinderzucht Austria zu Werbezwecken organisierter Transport hat deutlich über 20 Stunden bis zum Zielort gebraucht. Ob derartige Transporte legal sind, prüfen derzeit die Gerichte. Illegal sind die Ferntransporte von Spanien in den Nahen Osten oder in die Türkei oder nach Nordafrika. Da werden seit Jahren Höchstgerichtsurteile ignoriert.

Die männlichen Kälber sind in Österreich wirtschaftlich gesehen praktisch wertlos. In einem weiteren dokumentierten Fall wird ein Tier, das in Oberösterreich geboren wurde, nach etwa drei Wochen zu einer Sammelstelle nach Salzburg gebracht und von dort nach Spanien, wo es sechs bis acht Monate lang gemästet wurde, um dann gewinnbringend in den Libanon verkauft zu werden.
Der Umgang mit Rindern im Nahen Osten ist hinlänglich bekannt und dokumentiert. Damit die Tiere vor der Schlachtung nicht davonlaufen, werden ihnen mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen. Die Aufnahmen von der Behandlung der Tiere sind mitunter schwer zu ertragen.

TierschützerInnen machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam und beklagen das Wegschauen von Behörden und Politik. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten in alle Himmelsrichtungen kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 354/19 schreibt Landesrat Schuler: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachthöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht. Zu Mastbetrieben in der EU wurden 2018 insgesamt 2.528 Kälber verbracht.“

Diese Aussage hat der Landesrat in der aktuellen Fragestunde im Landtag am 10.09.2019 bestätigt, allerdings ohne auf die Frage zu antworten, worauf sich diese Behauptung stütze.

Daher stellen wir in einer neuen Anfrage folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann (weiterhin?) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Nutztiere aus Südtirol in Drittländer transportiert werden, die nicht artgerechte Haltung und Schlachtung praktizieren?
  2. Wir fragen ein weiteres Mal, worauf sich diese Annahme gründet.
  3. Von einer Tierschutzorganisation, die Recherchen über Transporte etwa in den Libanon und nach Gaza anstellt, wurde uns gesagt, dass es auch zwei Betriebe aus Südtirol gebe, die sich auf Transporte in den Nahen Osten spezialisiert haben sollen. Hat die Landesregierung bzw. der landestierärztliche Dienst Kunde von dieser Entwicklung?
  4. In der Liste des Gesundheitsministeriums scheinen 14 Südtiroler Betriebe auf, die für die langen Transorte autorisiert sind:
    • Rassler Manfred & Co Seestrasse – Renon (BZ)
    • Vieider & Co KG Bahnhofstrasse – Caldaro (BZ)
    • Viehtransporte Neulichedl Schlernstrasse, 28 – Fiè allo Sciliar (BZ)
    • Italmex s.r.l. Schwarz.Bach – Nova Ponente (BZ)
    • Steiner Gen. B.H. Rungg, 8 – Sarentino (BZ)
    • Tammerle Sabine Geyrerweg, 26 – Renon (BZ)
    • Gasser Julius Sauders, 44 – Villandro (BZ)
    • Agreiter Karl Gschliererweg, 4 – Luson (BZ)
    • Ennemoser Michael Rabenstein, 31 – Moso I.P. (BZ)
    • Unterholzner Ignaz KG G. Marconistr. 4 – Lana (BZ)
    • Riedl Oswald Mittelgasse, 1, Prato allo Stelvio (BZ)
    • Waldner Norbert St. Nikolausweg, 12 – Cermes (BZ)
    • Hörmann Andreas Laatsch, 26 – Malles (BZ)
    • Weger OHG St. Johann, 8 – Val Aurina (BZ)
    Die Liste ist auf den 18. Mai 2012 aktualisiert. Inzwischen sind beinahe 8 Jahre vergangen. Wurde die Liste der Südtiroler Transportunternehmen mit Autorisierung inzwischen überarbeitet?
  5. Welche Verantwortung hat Südtirol als Durchgangsland für Tiertransporte? Juridische, politische, ethische Verantwortung? Wir bitten um eine eindeutige Stellungnahme der Landesregierung zu diesen drei Aspekten.

„Wir haben sehr wohl Verantwortung dafür, wie Tiere behandelt werden, die unser Land verlassen oder auch „nur“ durchqueren,“ so die Einbringerin der Anfrage Brigitte Foppa. „Und wir müssen entscheiden, ob wir Teil dieser Praxis sind oder nicht“.

Bozen, 20.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf Nr. 47/20. Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16.

Als im Herbst 2017 das Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2018 (Landesgesetz vom 20. Dezember 2017, Nr. 22) zur Behandlung in den Südtiroler Landtag kam, war die Diskussion zum Hofburggarten in Brixen seit Jahren im Gange.

Eine kurze Chronik:
Die Gemeinde Brixen übernahm 2008 den Hofburggarten in Pacht. Zwei Jahre später wurden den Bürgerinnen und Bürgern Projektideen mit Eventcharakter vorgestellt, die aus dem Hofburggarten eine Touristenattraktion machen sollten. In Ablehnung dieser Zielrichtung bildete sich in der Folge die Initiative „ProPomarium“, die eine sanfte Gestaltung und Nutzung des Hofburggartens forderte.
Ein Planungswettbewerb zur Neugestaltung des Hofburggartens wurde ausgelobt. Das Siegerprojekt im Jahr 2015 von „freilich landschaftsarchitektur“ und dem Architekturbüro Höller & Klotzner sah eine Anlage nach historischem Raster vor, mit Streuobst- und Blumenwiesen, zudem Flächen für Veranstaltungen. Das Siegerprojekt wurde in einer Fachtagung über Historische Obstbaumgärten in Brixen als „Leuchtturmprojekt von mitteleuropäischer Bedeutung“ bezeichnet und erhielt allgemeine Anerkennung, dank der historisch sensiblen und nutzungsoffenen Gestaltung ebenso wie der maßvollen Kosten von 2,4 Mio. €. Es handelte sich damals um einen so genannten Realisierungswettbewerb, der einem realisierbaren Projekt galt. Im Ausschreibungstext war auch angeführt, dass das Siegerteam mit der weiteren Planung beauftragt würde, sobald der Garten neugestaltet wird.
Nach den Gemeindewahlen 2015 erfolgte ein Gesinnungswandel und man setzte von nun an verstärkt auf eine Event-Ausrichtung des Hofburggartens, etwa mit dem „Soliman“-Elefanten im Maislabyrinth. Kontakte mit dem Multimedia-, Variete- und Zirkuskünstler, Autor und Gartengestalter André Heller wurden geknüpft, mit dem Ziel, ihm die Entwicklung des Hofburggartenprojekts zu übertragen.
Im Dezember 2017 wurde das Konzept von Hellers „Wundergarten“ vom Brixner Gemeinderat gutgeheißen, die Gewinner des Wettbewerbs von 2015 wurden im Mai 2019 für den Verzicht finanziell entschädigt.
Die Tatsache, dass der neue Planer nicht mit einem öffentlichen Wettbewerb ermittelt worden war, warf allerdings Probleme auf. Denn das Vergabegesetz von 2015 (Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe) besagt zwar im Artikel 25, Absatz 1, dass „die Vergabestellen öffentliche Aufträge mittels Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung“ vergeben können. Und laut Absatz 1b, Ziffer 1 gilt dies auch für „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“. Jedoch traf dies in seiner ursprünglichen Form nur dann zu, „wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ gab und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter“ war. (LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2).
Dies war der Stand der Dinge im Jahr 2017, als der Entwurf des Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz (LG 22) im Landtag behandelt wurde.
Der aus Brixen stammende Abgeordnete der Grünen Fraktion, Hans Heiss, wies in der Landtagssitzung vom 7. Dezember 2017 mit Nachdruck darauf hin, dass es im LGE einen Passus gebe, der für das Hofburggartenprojekt in Brixen Folgen haben könnte:

„Die Änderung könnte aber auch dazu dienen, einem Künstler wie André Heller den umfassenden Auftrag zur Planung, Gestaltung und Umsetzung des Brixner Hofburggartens zu erteilen und eine weitere Ausschreibung des südtirolweit ausstrahlungsstarken Projekts zu umgehen. Bei diesem Vorhaben handelt es sich nicht um wenige 100.000 €, sondern um eine Größenordnung von mindestens 10-15 Mio. € – um es vorsichtig anzutragen. Dass die kleine Ziffernverschiebung im Vergabegesetz auf diese Weise einen ebenso eleganten wie weit reichenden Coup zugunsten des
Multimediakünstlers zur Folge haben könnte, ist nicht nur denkbar, sondern wahrscheinlich – dann aber wäre die Änderung eine „Leggina Heller“ und legistisch ein „Kunstwerk“ in bester Durnwalder’scher Trickkisten-Tradition.“, so der Abg. Heiss in der Sitzung vom 7. Dezember 2017.

Der genannte Passus, Absatz 4 des Artikels 5 des Landesgesetzes vom 20. Dezember 2017, Nr. 22, beinhaltet tatsächlich eine kleine Ziffernverschiebung, die recht harmlos klingt: „In Artikel 25 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, werden die Wörter „Ziffern 1) und 2)“ durch die Wörter „Ziffern 2) und 3)“ ersetzt.“

In den Ziffern 1), 2) und 3) des Art. 25, Abs. 2 des LG 16/2015 werden die Gründe benannt, für welche Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleister nur von einem einzigen Anbieter erbracht werden können. Ziffer 1) bezieht sich auf der „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“.
Die Ziffern 2) und 3) betreffen andere Gründe.

Ursprünglich musste für die Ziffern 1) und 2) allerdings eine „vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ (so der Absatz 2) bestehen, damit das Verhandlungsverfahren auch tatsächlich ohne vorherige Veröffentlichung abgewickelt werden konnte. Im Dezember 2017 wurde, mit einer simplen Ziffernverschiebung, die Ziffer 1) von der Notwendigkeit der Alternative oder Ersatzlösung entbunden.

Nun trafen die oben beschriebenen Bedingungen auf die Schaffung und den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks nicht mehr zu. Der Weg für die Vergabe von künstlerischen Leistungen und Kunstwerken ohne Ausschreibung und vor allem ohne Begründungen oder Bedingungen wurde geebnet. Dadurch können bestimmte Künstlerinnen und Künstler problemlos begünstigt und ein fairer Wettbewerb umgangen werden.

Für den Brixner Hofburggarten schien der Passus wie maßgeschneidert. Das neue Projekt des Multimediakünstlers André Heller steht bereits in den Startlöchern, nachdem sowohl der Museumsbeirat (wenn auch nur bedingt) als auch der Gemeinderat Brixen sich dafür ausgesprochen haben. Jetzt (Stand: 17. Februar 2020) fehlt nur noch die Genehmigung der Landesregierung. Die Änderung, die das LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2 im Dezember 2017 erfahren hat, könnte einen erheblichen Einfluss auf diese Entscheidung haben.

Grund für die Änderung des Südtiroler Vergabegesetzes war laut Begleitbericht zum Gesetzentwurf eine angestrebte Angleichung an die EU-Norm. De facto ist in der EU-Richtlinie (Nr. 24 aus dem Jahr 2014 im Artikel 32, „Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung“) von derselben Materie die Rede. Die bedeutenden Stellen sind wortgleich mit jenen im Südtiroler Vergabegesetz: Aufträge laut Ziffern 2) und 3) können demnach nur in Abwesenheit „vernünftiger Alternativen oder Ersatzlösungen“ ohne vorherige Veröffentlichung vergeben werden.
Für Ziffer 1) – „Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe“ ist auch im EU-Recht trotz Vorhandensein einer „vernünftigen Alternative oder Ersatzlösung“ eine Vergabe ohne Wettbewerb möglich.

Es handelte sich bei diesem Vorgehen also durchaus um eine Anpassung an geltendes EU-Recht.
Besagte EU-Richtlinie ist jedoch äußerst umfangreich und begründet ihre Erwägungen ziemlich detailliert. Beim Durchlesen der Gründe genannter Richtlinie wird klar, dass es sich bei der „Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung“ um absolute Ausnahmen handeln sollte, denen nicht der kleinste Verdacht von Willkür oder Vetternwirtschaft anhaften darf.

So ist in der Begründung Nummer 50 zu lesen, dass ein Auftrag ohne vorherigen Wettbewerb nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen angewendet werden dürfe. Dies sei in der Tat der Fall bei Kunstwerken, bei denen der einzigartige Charakter und Wert des Kunstgegenstands selbst untrennbar an die Identität des Künstlers gebunden ist.

Diese Einzigartigkeit, oder Ausschließlichkeit, wie es in besagter EU-Verordnung heißt, muss eine objektive Ausschließlichkeit sein. Nur bei vollkommener Objektivität kann es in Einzelfällen erlaubt sein, keinen öffentlichen Wettbewerb stattfinden zu lassen. Als wichtigster Aspekt wird in der EU-Norm angeführt, dass eine Ausschließlichkeitssituation nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden darf.

Genau dieser Punkt ist beim Hofburggarten jedoch nicht gegeben. Eine Ausschließlichkeitssituation wurde mit Blick auf den Wunschkünstler kreiert. Ein Wettbewerb blieb aus. Der Brixner Hofburggarten ist nicht untrennbar an die Identität André Hellers gebunden. Die Gestaltung des Gartens an ihn zu vergeben ohne Abhalten eines Wettbewerbs, steht in Widerspruch mit geltendem EU-Recht.

Aus diesem Grund möchte Einbringerin das Südtiroler Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 dahingehend erweitern, als dass für Ziffern 2), 3) UND 1) keine „vernünftige Alternative oder Ersatzlösung“ (LG 2015, Nr. 16, Artikel 25, Absatz 2) bestehen muss, damit ein Verhandlungsverfahren auch ohne Veröffentlichung durchgeführt werden kann.

Das heißt, dass die Bedingungen der „vernünftigen Alternative oder Ersatzlösung“ sowohl für die Schaffung und den Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks als auch für die beiden in Ziffern 2) und 3) beschriebenen Situationen gelten muss. Somit wird das Südtiroler Vergabegesetz einerseits mit geltendem EU-Recht konform gehen. Andererseits wird Südtirol einen Schritt weitergehen in Bezug auf Fairness und Transparenz.
Der vorliegende Gesetzesentwurf möchte also dem Artikel 25 des Landesgesetzes „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“ eine neue, erweiternde Fassung geben:

Der hier vorliegende LGE besteht aus einem Artikel, der dem Artikel 25 Absatz, Absatz 2 des LG 2015, Nr. 16 folgende neue Fassung verleiht: „2) Die in Absatz 1 Buchstabe b) Ziffern 1) 2) und 3) festgelegten Ausnahmen gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist“

Dadurch werden die Bestimmungen des LG 2015, Nr.16 erweitert. Dies hat zur Folge, dass die Umgehung des Wettbewerbs bei Schaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung nur möglich ist, wenn keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung vorhanden ist.

Die Einbringerin möchte damit potenzielle ad Personam-Regelungen ausschließen und so den kreativen Wettbewerb a priori fair und für alle zugänglich gestalten.

Bozen, 19.02.2020

Die Einbringerin
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Bereits 2018 und 2019 waren wir in mehreren Landtagsanfragen den Transporten von Nutztieren, insbesondere Kälbern durch Südtirol bzw. von Südtirol in andere Länder nachgegangen. Wir haben daraus eruiert, dass im Jahr 2018 insgesamt 170.432 Rinderbewegungen aus Südtirol stattgefunden haben und dass im selben Jahr insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und auch Südtirol in oberitalienische Betriebe oder nach Spanien und Polen transportiert wurden.
Da laut Auskunft der Landesregierung nicht vorgesehen ist, dass Tiere, die Südtirol ohne Zwischenstopp durchqueren, gemeldet werden, wissen wir offenbar nichts über die Anzahl von Nutztieren, die unser Land durchqueren.
Dieses Unwissen ist immer problematischer, zumal die Enddestination immer öfter Länder sind, in denen Tiere absolut nicht artgerecht behandelt und geschlachtet werden. Das Thema hat internationale Dimension und Südtirol ist, wissend oder nicht, Teil davon.

Am 18. Februar 2020 berichtete ORF Vorarlberg (alle folgenden Infos stammen aus dem Bericht, hier abrufbar) von internationalen Tierschutzorganisationen, denen es gelungen ist, den Weg von Kälbern aus der EU – auch aus Vorarlberg – anhand von Ohrmarken und Transportpapieren genau zu rekonstruieren und die Schlachtung im Libanon zu dokumentieren.

In den Videoaufnahmen der Tierschützer ist ein Rind aus Lustenau zu sehen, das auf grausame Art und Weise im Libanon geschlachtet wird. Ähnliche Videos oder Fotos zeigen Rinder aus Tirol, Oberösterreich und Deutschland, die dasselbe Schicksal erleiden. So wie Zehntausende andere Rinder, die zur Schlachtung aus der EU nach Nordafrika, in die Türkei oder in den Nahen Osten verfrachtet werden.

In den Transportpapieren von Österreich nach Spanien werden genau 18,9 Stunden Fahrtdauer angegeben. Das hängt damit zusammen, dass Transporte dieser Art laut Gesetz maximal 19 Stunden dauern dürfen.

Ein von der Rinderzucht Austria zu Werbezwecken organisierter Transport hat deutlich über 20 Stunden bis zum Zielort gebraucht. Ob derartige Transporte legal sind, prüfen derzeit die Gerichte. Illegal sind die Ferntransporte von Spanien in den Nahen Osten oder in die Türkei oder nach Nordafrika. Da werden seit Jahren Höchstgerichtsurteile ignoriert.

Die männlichen Kälber sind in Österreich wirtschaftlich gesehen praktisch wertlos. In einem weiteren dokumentierten Fall wird ein Tier, das in Oberösterreich geboren wurde, nach etwa drei Wochen zu einer Sammelstelle nach Salzburg gebracht und von dort nach Spanien, wo es sechs bis acht Monate lang gemästet wurde, um dann gewinnbringend in den Libanon verkauft zu werden.
Der Umgang mit Rindern im Nahen Osten ist hinlänglich bekannt und dokumentiert. Damit die Tiere vor der Schlachtung nicht davonlaufen, werden ihnen mitunter die Sehnen durchtrennt oder sogar die Augen ausgestochen. Die Aufnahmen von der Behandlung der Tiere sind mitunter schwer zu ertragen.

TierschützerInnen machen schon seit Jahren auf die Tiertransporte in Drittländer aufmerksam und beklagen das Wegschauen von Behörden und Politik. Dass es überhaupt zu den Kälbertransporten in alle Himmelsrichtungen kommt, liegt nach Ansicht der Tierschützer in der überbordenden Milchwirtschaft mit hochgezüchteten Milchkuhrassen, deren männliche Kälber de facto ein Abfallprodukt sind.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 354/19 schreibt Landesrat Schuler: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachthöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht. Zu Mastbetrieben in der EU wurden 2018 insgesamt 2.528 Kälber verbracht.“

Diese Aussage hat der Landesrat in der aktuellen Fragestunde im Landtag am 10.09.2019 bestätigt, allerdings ohne auf die Frage zu antworten, worauf sich diese Behauptung stütze.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann (weiterhin?) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Nutztiere aus Südtirol in Drittländer transportiert werden, die nicht artgerechte Haltung und Schlachtung praktizieren?
  2. Wir fragen ein weiteres Mal, worauf sich diese Annahme gründet.
  3. Von einer Tierschutzorganisation, die Recherchen über Transporte etwa in den Libanon und nach Gaza anstellt, wurde uns gesagt, dass es auch zwei Betriebe aus Südtirol gebe, die sich auf Transporte in den Nahen Osten spezialisiert haben sollen. Hat die Landesregierung bzw. der landestierärztliche Dienst Kunde von dieser Entwicklung?
  4. In der Liste des Gesundheitsministeriums scheinen 14 Südtiroler Betriebe auf, die für die langen Transorte autorisiert sind:
    • Rassler Manfred & Co Seestrasse – Renon (BZ)
    • Vieider & Co KG Bahnhofstrasse – Caldaro (BZ)
    • Viehtransporte Neulichedl Schlernstrasse, 28 – Fiè allo Sciliar (BZ)
    • Italmex s.r.l. Schwarz.Bach – Nova Ponente (BZ)
    • Steiner Gen. B.H. Rungg, 8 – Sarentino (BZ)
    • Tammerle Sabine Geyrerweg, 26 – Renon (BZ)
    • Gasser Julius Sauders, 44 – Villandro (BZ)
    • Agreiter Karl Gschliererweg, 4 – Luson (BZ)
    • Ennemoser Michael Rabenstein, 31 – Moso I.P. (BZ)
    • Unterholzner Ignaz KG G. Marconistr. 4 – Lana (BZ)
    • Riedl Oswald Mittelgasse, 1, Prato allo Stelvio (BZ)
    • Waldner Norbert St. Nikolausweg, 12 – Cermes (BZ)
    • Hörmann Andreas Laatsch, 26 – Malles (BZ)
    • Weger OHG St. Johann, 8 – Val Aurina (BZ)
    Die Liste ist auf den 18. Mai 2012 aktualisiert. Inzwischen sind beinahe 8 Jahre vergangen. Wurde die Liste der Südtiroler Transportunternehmen mit Autorisierung inzwischen überarbeitet?
  5. Welche Verantwortung hat Südtirol als Durchgangsland für Tiertransporte? Juridische, politische, ethische Verantwortung? Wir bitten um eine eindeutige Stellungnahme der Landesregierung zu diesen drei Aspekten.

Bozen, 20.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Bereits 2011 hat die Landesregierung das Areal und die Gebäude des Klosters der Englischen Fräulein in Brixen angekauft, über Vermittlung des Büros Plattner (Bozen; samt stattlicher Gebühr zu dessen Gunsten) wurde damals von Seiten des Landes Südtirol ein Kaufpreis von 25 Mio.€ gezahlt. Da die wenigen Schwestern das Haus verließen, wurde das leere Gebäude teilweise belegt: Das Heim „Marianum“ blieb in seiner bisherigen Funktion erhalten und dient als wichtiger Heimplatz, ebenso das Schülerheim „Maria Ward“. Der Rest des großen Gebäudes aber ist bis heute schütter belegt: Neben dem Pädagogischen Beratungszentrum, der Direktion des Bergbaumuseums, zwei Klassen der Berufsfachschule „Hannah Arendt“ und der Bildungseinrichtung „Galileo“ ist das weitläufige Klostergebäude im Herzen von Brixen seit bald einem Jahrzehnt ohne Nutzung. Dies gilt auch für den weitläufigen Klostergarten in schöner Süd-Ausrichtung, der dem Haus zum Graben hin vorgelagert ist. Immerhin diente die St.-Josefs-Klosterkirche zeitweilig als Ausweichquartier für die in Restaurierung befindliche St.-Michaels-Pfarrkirche.

Die schwache Nutzung ist umso erstaunlicher, als der Bedarf an Räumen für soziale und kulturelle Widmung in Brixen stark spürbar ist. So hätte es durchaus Sinn gemacht, den an der Grenze zu Vahrn geplanten, künftigen Neubau des Altersheims statt am Stadtrand im Norden bei den „Englischen“ unweit des Hartmannsheims zu platzieren. Auch wäre es überlegenswert gewesen, eine denkbare Nutzung als Bibliotheksstandort zu untersuchen, statt den teuren Neubau an der Brunogasse ins Auge zu fassen. Aber auch für den in Brixen spürbaren Bedarf an Sozialwohnungen böte das vormalige Gebäude der „Englischen“ samt Areal gutes Potenzial.

Schließlich wäre auch in Anbetracht des wachsenden Bedarfs an Öffentlichem Grün in Brixen, das mit der geplanten Nutzung des Hofburggartens eine sichtliche Einschränkung erfährt, eine Öffnung des Gartens der „Englischen“ ins Auge zu fassen, wozu dessen Nähe zum Stadtkern und zum Hartmannsheim geradezu einlädt.

Insgesamt also gebieten die Entwicklung der Stadt und die Mitverantwortung des Landes, diesem wertvollen Areal in Schlüsselposition Brixens neue Aufmerksamkeit und eine planvolle Nutzung zuzuwenden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In einer genauen Bestandsaufnahme Raumangebot, Sanierungsbedarf und die Nutzungsoptionen des Gebäudes und des Areals der vormaligen „Englischen“ in Brixen zu bewerten;
  2. Auf eine intensivere, vorab sozialen und kulturellen Nutzungen verpflichtete Auslastung hinzuarbeiten;
  3. Im Falle einer Umwidmung des Hofburggartens zum eintrittspflichtigen „Heller-Memorial“ das Areal des „Englischen Gartens“ der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Bozen, 19.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Landesrat Giuliano Vettorato hat zwar die Begrüßung gemacht, ist dann aber sogleich zum nächsten Termin geeilt. In den Diskussionsbeiträgen haben vor allem VertreterInnen des Bauernbundes den Gewässerschutzplan attackiert, die anwesenden Beamten konnten auf politische Fragen nicht gut antworten.

Während vom Bauernbund sowohl Obmann Leo Tiefenthaler als auch Direktor Sigfried Rinner anwesend waren und es verstanden, ihr politisches Gewicht in die Diskussion zu werfen, fehlten die Mitglieder der Landesregierung. “Es ist absolut unverständlich, dass kein Landesrat anwesend war, um den von der Landesregierung beschlossenen Gewässerschutzplan zu verteidigen” sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Die Beamten wurden regelrecht im Regen stehen gelassen.

Der Gewässerschutzplan wurde aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 von den Ämtern der Umweltagentur erstellt und hat zum Ziel, sämtliche Bäche, Seen und auch das Grundwasser einem chemisch und ökologisch guten Zustand zuzuführen. Sowohl die Ausarbeitung als auch die Vorstellung des Gewässerschutzplanes erfolgte auf den Stand der Technik und den Beamten ist dafür ein Lob auszusprechen. Das Wasser ist ein öffentliches Gut und damit muss sorgsam umgegangen werden: im Interesse aller Menschen und im Interesse der Natur.

BESCHLUSSANTRAG.

Der stetig wachsende Tourismus in Südtirol konzentriert sich weiterhin auf Spitzenzeiten, zumal auf die Monate Juli und August, die in einem Jahreszeitraum von 16% weiterhin über 30% der Nächtigungen generieren. Die entsprechende Belastung liegt auf der Hand: Verkehrsspitzen, Staus und Druck auf Landschaft und Ortskerne sind dann an der Tagesordnung und treffen auch jene Einheimischen, die nicht vom Tourismus leben. Obwohl „Ganzjahres-Tourismus“ zum Gebot der Stunde und Motto der Verantwortlichen aufgerückt ist, wird seine Realisierung weiterhin nicht mit der nötigen Stringenz verfolgt.

Ein Königsweg zu seiner Pflege wäre der zügige Aufbau des Seminar-, Konferenz- und Tagungsgeschäftes, wie im Bundesland Tirol längst schon der Fall. Denn Tagungen und Kongresse finden besonders in den Monaten November, Jänner und Februar statt, in denen die normale Urlaubstätigkeit ausgesprochen schwach verläuft. Das Tagungsgeschäft stützt sich auch – anders als oft vermutet – nicht auf übergroße Teilnehmerzahlen im „Davos-Format“, denn im Schnitt kommt eine Tagung auf 120 bis 140 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, selbst in Großstädten und im Messeumfeld auf durchschnittlich gut 250 Personen. Eine solche Größenordnung ist mit normalen Tagungsräumen und auch bei kleineren Hotelgrößen dank Kooperation gut zu schultern.

Leider kümmert sich in Südtirol die im Umbau befindliche IDM nach wie vor nur am Rande um den aussichtsreichen Zweig, konkret mit nur einer einzigen Mitarbeiterin, die mit diesem Thema befasst ist. Das hierfür eingerichtete sog. B2B-Portal will überdies Kontaktstelle für Gruppenreisen wie für MICE-Veranstaltungen gleichermaßen sein. Ein fragwürdiger Spagat angesichts der Komplexität des MICE-Tourismus. „MICE“ steht dabei für die Begriffe Meetings (Tagungen), Incentives (von Unternehmen organisierte Belohnungsreisen für Mitarbeiter), Conventions (Kongresse) und Exhibitions (Ausstellungen) bzw. Events.

Es wird also erkannt, dass „Eventorganisatoren, Veranstaltungshallen, historische Gebäude mit Tagungsmöglichkeiten, Catering- und Transportunternehmen“ vom Tagungstourismus profitieren. Dadurch könne „Südtirols Tourismus die Nebensaisonen stärken und neue Kundensegmente ansprechen: Unternehmen, Organisationen, Ämter und Verbände, die Tagungen oder Reisen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren.“ In der aktuellen, bescheiden dimensionierten Form besteht aber das Risiko, dass vom Unternehmen „Mice“ im Endeffekt nur eine kleine „mouse“ übrigbleibt.

Dagegen bedürften die um Tagungsangebote anfragenden Unternehmen, Institutionen und Organisationen einer schlagkräftigen Stabsstelle, die sich auch der Einwerbung proaktiv stärker annehmen könnte, beispielsweise mit eigener Präsenz auf europäischen Leitmessen wie der IMEX in Frankfurt am Main oder der ibtm WORLD in Barcelona sowie im Aufbau eines Multiplikatoren-Netzwerks. Im Bundesland Tirol wird dies durch das Convention Bureau Tirol (www.convention.tirol) beispielhaft vorexerziert, da am zentralen Standort Innsbruck/Maria-Theresia-Straße vier Mitarbeiterinnen diesen Bereich, den „Tagungs(t)raum Tirol“, engagiert und neutral bestellen – seit inzwischen fast 15 Jahren und im Verbund mit nunmehr 60 offiziellen Partnern wie Tagungsstätten und Hotels. In unserem Landesteil sind solche Bemühungen hingegen versandet, wie das durch Hansjörg Viertler in den Neunzigern lancierte „Convention-Büro“.

Es sieht so aus, als ob sich die IDM lieber auf außereuropäische Mega-Branchenevents konzentriere, bei denen Luxus- und Wintertourismus im Mittelpunkt stehen: Für das Jahr 2020 wären da z.B. das T-Fest in Dubai und das Mountain Travel Symposium in Kalifornien, um nur zwei zu nennen.

Es wäre höchst an der Zeit, angesichts der steten „overtourism“-Debatte und der realen Belastungen, diesen Königsweg der besseren Verteilung im Jahreslauf mit Nachdruck anzustreben und dem Kongresstourismus stärkere Aufmerksamkeit zu widmen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Bisherige Daten zum Kongress- und Tagungstourismus in Südtirol systematisch zu erheben zu lassen und in einen Vergleich mit Tirol und dem Trentino zu ziehen;
  2. das Potenzial des Kongress- und Tagungssegments von IDM in Kooperation mit Universität, EURAC, Vertretern und Verantwortungsträgern des Tourismus sowie der Südtiroler Unternehmerschaft zu erfassen, zumal die EURAC-/HGV-Studie „Zukunft Tourismus Südtirol 2030“ zur Bedeutung des Tagungstourismus völlig schweigt;
  3. den Convention-Bereich auf dieser Grundlage in kurzer Frist in Strategie und Besetzung systematisch auszubauen und so der „Meeting Industry“ auch in Südtirol als wichtiger touristischer Zukunftszweig die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie andernorts seit langem besitzt.

Bozen, 19.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Zwischen Erwartungen und Risiken

Der 27. Februar rückt näher und mit ihm auch unsere Veranstaltung „5G – Wir wollen’s wissen“. Hier findet ihr das Programm der Tagung, die allen Interessierten Fachwissen und mehr Klarheit bieten möchte.
Die Veranstaltung wird am Donnerstag, 27.2.2020 von 10 bis 13 Uhr im Palais Widmann, Silvius-Magnago-Platz (Bozen) stattfinden. Sechs Landtagsfraktionen sowie fünf Expertinnen und Experten freuen sich auf euer zahlreiches Erscheinen.

Luca Verdi, Physiker und Amtsdirektor Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz, Fiorella Belpoggi, Biologin und Wissenschaftliche Leiterin Istituto Ramazzini, Elmar Grasser, Informatiker und CTO des Schweizer Telekommunikationsunternehmens “Sunrise”, Patrizia Gentilini, Onkologin und Wissenschaftlicher Beirat ISDE Associazione Italiana Medici per l’Ambiente und Martin Röösli, Umweltepidemiologe der Universität Basel führen in das Thema ein und stehen für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

 

Bozen, 19.02.2020

 

Brigitte Foppa, Paul Köllensperger, Andreas Leiter-Reber, Sven Knoll, Sandro Repetto, Diego Nicolini