HomeDeutschSonderförderungsaktion Mietzuschüsse für Unternehmen, wie viel Gesuche liegen vor?

Sonderförderungsaktion Mietzuschüsse für Unternehmen, wie viel Gesuche liegen vor?

OLYMPUS DIGITAL CAMERAMit mehreren Beschlüssen der Südtiroler Landesregierung, zuletzt am 3.6. 2013, Nr. 865 wurden zugunsten von Unternehmen in Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Handel Mietzuschüsse für „neue Tätigkeit“ genehmigt, falls das Unternehmen in Südtirol bisher noch keine Tätigkeit ausgeübt hat. Die Unternehmen müssen mit Ausnahme der Nahversorgung mindestens vier Beschäftigte mit Ausnahme der Inhaber aufweisen, gewährt werden Zuschüsse auch für Parkplätze und Nebenräume, sie können für Miet-, Untermiet- und Pachtverträge bei einer Mindestmietdauer von 24 Monaten und bei einer Beschäftigungsdauer vin mindestens 6 Monaten gewährt werden. Die Zuschüsse können innerhalb 30 Tagen ab Inkrafttreten des letzten Beschlusses gewährt werden, die Gesuche müssten also nach Terminverfall Anfang Juli inzwischen vorliegen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Ansuchen sind innerhalb der Frist Anfang Juli eingegangen?
  2. Welche Branchen haben Gesuche vorgelegt (eine Aufschlüsselung nach Sektoren wird erbeten)?
  3. Wie hoch liegt die Gesamtsumme der beantragten Beiträge, wie hoch liegt sie bei den einzelnen Branchen?

Bozen, 5. Juli 2013

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

 

Author: admin

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