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Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden

Erster Vorstoß zur Einführung von Sanktionen gelungen.
Immer wieder vor WahP0044066len fällt sie unangenehm ins Auge: die Wahlwerbung, die Vereine und Verbände mehr oder minder offen in Vereinszeitungen u.ä. für einzelne KandidatInnen und Parteien machen. Nicht umsonst gehen bei sämtlichen Oppositionsparteien stets Proteste rund um diesen als Missstand empfundene Praxis ein. Das Gerechtigkeitsempfinden wird empfindlich gestört, wenn sich Vereine und Verbände, die öffentlich finanziert werden, kurz vor Wahlen (oder auch Volksabstimmungen! Wir sind gespannt, wie fair man sich hier etwa im Hinblick auf die Bozner „Benko“-Volksbefragung oder auf die Flughafen-Befragung verhalten wird!) ausdrücklich für bestimmte Richtungen aussprechen.
Heute wurde in der Ersten Gesetzgebungskommission des Regionalrates unser Gesetzentwurf behandelt, der für die bereits jetzt verbotene Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden endlich auch Sanktionen einführen will: Jene, die trotz des geltenden Verbotes, in den 60 Tagen vor Wahlen einzelne KandidatInnen oder Parteien bewerben, sollen im darauffolgenden Jahr keine öffentlichen Beiträge mehr erhalten. Dieses Modell wird bereits bei den Tourismusvereinen erfolgreich angewandt.
In der Gesetzgebungskommission schaffte es der Entwurf unerwartet bis in die Artikeldebatte. Mit 6:4 Stimmen teilten die Kommissionsmitglieder (Grüne, PD, Patt, Freiheitliche, Alto Adige nel Cuore u.a.) mehrheitlich das Anliegen. Anschließend bat Einbringerin Brigitte Foppa um Behandlung in der nächsten Sitzung im März, um noch einige Details genauer definieren zu können.
Es könnte glatt möglich sein, irgendwann eine echte Verbesserung der Chancengleichheit vor Wahlen zu erwirken.
Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Author: admin

Wer kommt schneller:
EUROPA ZUSAMMEN HALT
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