HomeDeutschVerbesserung ist möglich: Unsere Vorschläge für ein frischeres SVP-Wahlgesetz

Verbesserung ist möglich: Unsere Vorschläge für ein frischeres SVP-Wahlgesetz

source: http://www.buergernetz.bz.it/vote/landtag2013/pre/downloads/mod12-StimmzetteFacsimile.pdf


In einer Pressekonferenz haben wir letzte Woche auf die Mängel des SVP-Entwurfs zum neuen Wahlgesetz hingewiesen. Der Entwurf wird am 16. Februar im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt.
Die Vertreterin der grünen Landtagsfraktion wird dort 20 Änderungsvorschläge einbringen, mit denen die Kritikpunkte abgemildert und einige neue Akzente gesetzt werden könnten.
Die interessantesten Vorschläge betreffen:

  1. Keine geschenkten „Ladinersitze!“
    Wenn keine ladinisch erklärte Person in den Landtag gewählt wird, so soll die meistgewählte Ladinerin oder der meistgewählte Ladiner die letztgewählte Person der eigenen Liste „verdrängen“ – der SVP-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass dieser Sitz von einem Restmandat abgezogen wird, also womöglich einer anderen Liste weggenommen werden kann. Diese demokratische Verzerrung scheint uns allzu fragwürdig.
  2. Echte Beschränkung der Wahlspesen
    Wir treten in jedem Fall dafür ein, die max. Wahlkosten auf 30.000 Euro pro KandidatIn zu beschränken. Aber: Wahlwerbespesen, die in „Seilschaften“ getätigt werden, müssen aufgeteilt und eingerechnet werden – keine Schlupflöcher über Verrechnung durch die Partei!
  3. Endlich: Verbot für Wahlwerbung durch Vereine, Verbände und Gewerkschaften
    Wir hatten einen analogen Gesetzentwurf bereits im Regionalrat vorgelegt und möchten erreichen, dass das Regionalgesetz Nr. 7 / 1998, das dieses Verbot schon vorsieht, endlich umgesetzt wird. In unserem Vorschlag wird der Text des alten Regionalgesetzes auf die Landtagswahlen übertragen und Sanktionen und Veröffentlichungspflicht vorgesehen.
  4. Demokratische Vielfalt leicht(er) gemacht
    Wir fordern, dass es für die Hinterlegung der Listen nicht mehr, sondern weniger Unterschriften braucht (350 statt 500) und dass 8 Kandidatinnen und Kandidaten als Mindestzahl für eine Liste reichen sollten (statt 24).
  5. Platz für Frauen
    Die Aufweichung der Frauenquote im SVP-Entwurf ist peinlich und muss zurückgenommen werden. Ein Drittel der effektiven KandidatInnen müssen Frauen sein, das ist wirklich das Mindeste, was Südtirol an politischer Frauenförderung zu bieten haben muss. Wir gehen darüber hinaus und schlagen vor, dass endlich auch eine Vertretung des „anderen“ Geschlechtes an der Spitze des Landes vorgesehen wird: Eine der beiden LH-Vertretungen sollte eine Frau sein (oder natürlich ein Mann, wenn es dereinst eine LH-Frau geben sollte).

Die Debatte im Gesetzgebungsausschuss wird zeigen, wieviel Modernität und vor allem Transparenz Südtirol in Sachen Wahlgesetz verkraftet.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
14.02.2017

Author: admin

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