HomePosts Tagged "Urbanistik"

PRESSEMITTEILUNG.

In drei Wochen, am 1. Juli, wird es Wirklichkeit, das Gesetz „Raum und Landschaft“ von 2018, Zumindest theoretisch. Denn in der Zwischenzeit gibt es breiten Widerstand gegen sein Inkrafttreten. Dieser kommt diesmal weniger von der Opposition, sondern hauptsächlich von Technikerinnen und Technikern sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – also aus dem Innersten der SVP. Ein „Protestdokument“ wurde von fast 500 Fachpersonen aus den Bereichen Urbanistik, Landschaftsplanung und Architektur unterzeichnet – darunter über 50, die vom Land selbst für die Baukommissionen nominiert wurden.

Und das ist noch nicht alles: Vor einigen Wochen erreichte die Landeregierung ein Schreiben aus gut 53 Gemeinden, unterzeichnet auch von 17 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus allen Landesteilen. Sie kritisieren mehrere Punkte des neuen Gesetzes und die Vorgehensweise der Landesregierung: So gab es keine angemessene Schulung für das Personal der Gemeinden; von 27 Durchführungsbestimmungen fehlen noch 17; die Online-Portale für die geplante Digitalisierung wurden nicht umgesetzt; von den 7 „Pilotgemeinden“ konnte nur eine die Arbeiten abschließen; viele Teile des Gesetzes sind widersprüchlich und endlose rechtliche Zweifel der Gemeinden sind unbeantwortet geblieben.

Wir ergänzen die Reihe der Kritikpunkte: So ist der Teil zum geförderten Wohnbau eine katastrophale Baustelle. Rom hat einen Teil des Gesetzes angefochten. Das Gesetz hat überarbeitet werden müssen, noch bevor es in Kraft getreten ist – eine nie gesehene Tatsache! Unser Fazit: Dieses Gesetz ist schon alt, bevor es überhaupt in Kraft tritt. Und es ist den aktuellen Herausforderungen wie Klimaschutz, Schutz der Gesundheit, Ernährungssicherheit, Flächenverbrauch etc. nicht gewachsen.

Eine Aufschiebung um einige Monate ändert daran wenig: Es wird Jahre und nicht Monate dauern, um die Probleme zu beheben, über die sich Expertinnen und Verwalter beschwert haben!

Die Landesregierung kann sich das Motto „Weiter um jeden Preis“ nicht leisten! Denn den Preis dafür werden letztlich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden zahlen müssen.

Dieses Gesetz ist gescheitert, und wir müssen das zur Kenntnis nehmen. Es wurde 2018 im Wissen, dass es noch nicht „ausgereift“ war, verabschiedet, und schon damals hatte die Grüne Fraktion Landesrat Theiner vorgeschlagen, seine Verabschiedung auszusetzen. In unserem Minderheitenbericht im April 2018 haben wir es klar gesagt: Dieses Gesetz hat keinen breiten Konsens. Daher wird es nicht imstande sein, die Planungsinstrumente zu verbessern. Die Landschaft wird ins raumordnerische Chaos versinken.

Es klingt heute geradezu prophetisch.

Die Grüne Fraktion schlägt daher vor:

  1. das Trauerspiel zu beenden und dieses Gesetz definitiv auf Eis legen;
  2. das Gesetz Nr. 16 von 1970 „Landschaftsschutz“ in Kraft zu lassen, denn es ist bewährt und erprobt;
  3. für die Raumordnung alle in diesen Jahren gesammelten Gesetze zu nutzen, um während der laufenden Legislaturperiode eine organische Reform des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13 von 1997 auszuarbeiten, das noch heute in Kraft ist; dabei soll dem Gemeinwohl, der Verringerung des Flächenverbrauchs und dem Klimaschutz Vorrang eingeräumt werden.

BZ, 10.6.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf Nr. 33/19-XVI.

Das Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ hat ein entscheidendes Manko in Bezug auf die Rechte des kleinen Mannes und der kleinen Frau. Ein sehr wichtiges Element, welches im „alten“ Landesraumordnungsgesetz (Art. 105 Bürgerklage) noch vorhanden war, fehlt nun komplett: jenes der Möglichkeit der Bürgerklage.

Im „alten“ Landesraumordnungsgesetz (Nr. 13, 1997) ist nämlich vorgesehen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin bei der Landesregierung Einspruch erheben darf, wenn Entwürfe, Durchführungen usw. von Arbeiten im Widerspruch zu Bestimmungen des Gesetzes stehen. Dieser Passus war von ausgesprochener Wichtigkeit. Denn jenen Menschen, die beispielsweise durch die Bautätigkeiten ihrer Nachbarn eine Beschneidung ihrer Rechte erfuhren, hatten so die Möglichkeit, dass auf relativ unkompliziertem Wege Abhilfe geschaffen werden konnte. Ein äußerst wichtiges und vor allem richtiges Instrument.

In Zukunft sieht es in der Praxis nämlich so aus, dass den Bürgern und Bürgerinnen keine andere Möglichkeit bleibt, einen Rekurs gegen eine Baukonzession einzureichen, außer vor Gericht zu ziehen. Das neue „Raum und Landschaft“-Gesetz sieht lediglich vor, dass Betroffene, die von den rechtswidrigen Bautätigkeiten Dritter in Mitleidenschaft gezogen wurden, zum Bürgermeister oder zu der Bürgermeisterin gehen können. Dieser oder diese kann den Verwaltungsakt im Selbstschutzweg annullieren.

Wie im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft des Jahres 2018 jedoch zu lesen ist, wurde in den letzten Jahren immer wieder deutlich, dass Bürgermeister und Bürgermeisterinnen den Sachverhalt meistens nicht mehr überprüfen, sobald die Baukonzession ausgestellt wurde. Stattdessen würde den Menschen oft der gerichtliche Weg aufgezeigt.

Aus diesem Grund ist es ein Schritt nach hinten, dass dieses Element im neue Landesraumordnungsgesetz buchstäblich keinen Raum mehr gefunden hat. Dies soll sich hierdurch ändern: Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt den Artikel 105 des (noch) aktuellen Landesraumordnungsgesetzes in das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ auf und macht es so ein Stück bürgernäher.

Der LGE besteht aus einem Artikel, der die Einfügung eines neuen Art. 102-bis mit einem Absatz ins Landesraumordnungsgesetz Nr. 9/2018 vorsieht.
Im Artikel 102-bis wird erklärt, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit besitzt, ab Beginn der Bauarbeiten gegen jedwede Tätigkeiten, die unvereinbar mit dem Landesraumordnungsgesetz sind, bei der Landesregierung Einspruch einzulegen.

Der Einbringer ist sich sicher, dass die Erweiterung des Gesetzes „Raum und Landschaft“ um diesen Artikel das Gesetz ein Stück weit gerechter machen wird.

Bozen, den 09.10.2019

Der Einbringer
Landtagsabgeordneter
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann der komplette Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden heruntergeladen werden.

Der Gesetzentwurf wurde im zuständigen Gesetzgebungsausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals behandelt.