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BESCHLUSSANTRAG

Mit Beschluss Nr. 307/2018 hat die Landesregierung die Kriterien für die Zuweisung von Heimplätzen für Studierende, die eine Universität in Südtirol besuchen, festgelegt und als  Zuweisungskriterium die chronologische Reihenfolge bestätigt: Wer zuerst einen Antrag stellt, erhält zuerst einen Platz, bis alle verfügbaren Plätze zugewiesen sind (Erstsemester haben Vortritt). Andere Kriterien wie zum Beispiel die wirtschaftlichen Verhältnisse werden hingegen nicht berücksichtigt.

An den anderen europäischen Universitäten gelten unterschiedliche Regeln.

  • In den österreichischen Studentenwohnheimen kommen zum Beispiel folgende Kriterien zur Anwendung: die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der Studienerfolg und die Entfernung der Universität vom Wohnsitz der Studierenden.
  • Ähnlich sieht die Lage an den italienischen Universitäten aus. Im Trentino gelten beispielsweise folgende Kriterien: die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Zusammensetzung des Haushaltes, der Studienerfolg (Letzterer erst ab dem zweiten Studienjahr).

Die chronologische Reihenfolge der Anträge wird hingegen unseres Wissens an keiner Universität, außer an der Freien Universität Bozen, als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen.

Studentenwohnheime werden mit öffentlichen Geldern gebaut und instand gehalten; dabei ist das vorrangige Ziel jenes, verdienstvollen Studierenden gleiche Chancen anzubieten, auch wenn sie aus ärmeren Verhältnissen stammen. Insbesondere in Zeiten einer schwerwiegenden Wirtschaftskrise wie jener, die wir derzeit erleben, ist es nicht mehr haltbar, bei der Unterstützung von Studierenden das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit außer Acht zu lassen.

Am 27. November 2012 debattierte der Landtag über dieses Thema und genehmigte einen Beschlussantrag, der die Landesregierung dazu verpflichtete, solche Kriterien einzuführen, falls mehr Anträge gestellt werden als Heimplätze zur Verfügung stehen.

Seitdem hat sich jedoch nichts geändert, ganz im Gegenteil: Auch für das Studienjahr 2018/2019 wurde das chronologische Kriterium bestätigt, obwohl beispielsweise im Jahr 2018 die Nachfrage das Angebot tatsächlich überstieg: Allein in Bozen bewarben sich 839 Studierende um nur 520 verfügbare Heimplätze. In Brixen und Bruneck gab es doppelt so viele Anträge wie verfügbare Heimplätze.

Abschließend muss berücksichtigt werden, dass neuerdings entschieden wurde, als Kriterium für die Vergabe von Studienbeihilfen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller zu berücksichtigen: Zu diesem Zweck muss die EEVE-Erklärung vorgelegt werden. Sobald dies auch umgesetzt wird – das hätte eigentlich bereits ab dem Studienjahr 2017-2018 geschehen sollen – lassen sich die anhand der EEVE-Erklärung festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Weiteres auch als Kriterium für den Zugang zu den Heimplätzen heranziehen. Durch die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse könnte im Hochschulbereich außerdem ein weiterer Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit gesetzt werden, indem gestaffelte Mietpreise für Heimplätze vorgesehen werden. Die Miete beträgt zurzeit 300 Euro pro Zimmer und 230 Euro für ein Bett im Doppelzimmer. Diese Mietpreise gelten einheitlich für alle Studierenden. Gerecht wäre es, wenn wohlhabendere Studentinnen und Studenten mehr zahlen müssten als ihre einkommenschwächeren Kolleginnen und Kollegen

Deshalb verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

ab dem Studienjahr, in dem für den Bezug von Studienbeihilfen die Vorlage der EEVE-Erklärung vorgesehen ist,

  1. auch die „Kriterien für die Benutzung der Wohnmöglichkeiten im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung“ dahingehend abzuändern, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Studierenden als Hauptkriterium für die Zuweisung von Heimplätzen im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung eingeführt werden;
  2. das Einreichdatum nur mehr als Ausschlussgrund zu berücksichtigen, falls das Ansuchen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird;
  3. je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden gestaffelte Mietpreise für Zimmer bzw. Heimplätze anzuwenden.

Bozen, 10.01.2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

 
Die Grüne Fraktion hat sich den 40. Jahrestag der Zweisprachigkeitsprüfung zum Anlass genommen, um folgenden Beschlussantrag dem Landtag vorzulegen.
Uns erscheint es widersprüchlich, dass diejenigen, welche die Oberschule und Universität in zwei verschiedenen Sprachen besuchen, (z.B. italienischsprachige Oberschule und anschließend  Studium in Deutschland) automatisch den Zweisprachigkeitsnachweis erhalten, die Studierenden der Uni Bozen hingegen von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind. Diese besuchen drei bzw. fünf Jahre Vorlesungen auf Deutsch Italienisch und English und bilden sich in einem mehrsprachigen Ambiente aus.
 

Beschlussantrag

Die dreisprachige Universität verdient den Zweisprachigkeitsnachweis

Auf den 9. November 2017 fällt der 40. Jahrtag der Einführung der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung. Seit seiner Einführung wurde dieses Instrument des öfteren reformiert, vor allem im Hinblick auf eine kommunikativen Ansatz im Prüfungsmodus. Zudem wurden neue Zugänge eröffnet, um das Attest für die Zweisprachigkeit zu erwerben.
Eine dieser Möglichkeiten ist die Europäische Zertifizierung, die von verschiedenen Instituten vergeben wird, etwa durch das Goethe-Institut oder den TestDaF für das Deutsche, das CELI (der Universität Perugia) oder das CILS (der Universität Siena) für das Italienische. Immer mehr Personen folgen diesem Weg: Nach einer ASTAT-Untersuchung stehen im Jahr 2016 den 2845 Personen, die die Zweisprachigkeit über die traditionelle Landesprüfung erwerben konnten, 1998 Personen gegenüber, die dasselbe Attest über den Weg europäischer Zertifizierung erreicht haben.
Eine weitere Alternative, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erwerben, bietet sich all jenen, die eine italienische Oberschule abgeschlossen und an einer deutschsprachigen Universität bzw. in umgekehrter Weise den Abschluss erzielt haben.
In paradoxer Weise wurde dem Abschluss an der dreisprachigen Universität Bozen jedoch kein gleicher Stellenwert zuerkannt, sodass er nicht automatisch den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises zur Folge hat.
Dieser Ausschließung scheint die absurde Logik zugrunde zu liegen, dass der Besuch zweier getrennter einsprachiger Studiengänge zwar die Zweisprachigkeit garantiere, während der Besuch einer mehrsprachigen Universität über fünf Jahre, verbunden mit dem Besuch von Vorlesungen und dem Ablegen von Prüfungen in deutscher wie in Italienischer Sprache, in einer völlig mehrsprachigen Umgebung, nicht dasselbe Ergebnis gewährleistet. Dem scheint eine völlige Missachtung des dreisprachigen Charakters unserer Universität zugrunde zu liegen.
Dagegen ist es notwendig, den Wert der Mehrsprachigkeit, wie ihn die Universität Bozen vermittelt, zu verteidigen, verkörpert sie doch ihren wichtigsten “Identitäts- und Qualitätsnachweis”, auch im internationalen Vergleich.
Diese offene Frage betrifft zudem nicht nur die Universität Bozen, sondern auch das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe “Claudiana”, wie auch das integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.
 

Aus diesen Gründen verpflichtet

Der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Alle nur denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um auf dem Weg notwendiger rechtlicher Abänderungen zu erreichen, dass die Erlangung eines Abschlusses an der Freien Universität Bozen den automatischen Erwerb des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises nach sich zieht. Dies aber unter der Bedingung, dass der Studiengang eine gewisse Zahl von Prüfungen in den unterschiedlichen Sprachen vorsieht, die für den Zweisprachigkeitsnachweis erforderlich sind.
  2. Die Möglichkeit zu überprüfen, ob ein automatischer Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises für all jene vorgesehen werden könnte, die den Studiengang an der Landesfachhochschule “Claudiana” erfolgreich abschließen oder das Integrierte Studium der Rechtswissenschaften an der Universität >Innsbruck absolvieren.
  3. Mit den Spitzen der Freien Universität Bozen und der Landesfachhochschule „Claudiana“ wie auch mit den Verantwortlichen des integrierten Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck geeignete Maßnahmen zu vereinbaren, um das Niveau der Zweisprachigkeitskompetenzen der Studierenden am Ende ihres Studiengangs ständig anzuheben.

Bozen, 9. November 2017
Gez. L.Abg.
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

Spitzenpositionen folgen Parteien-Proporz, PD-Mann Andrea Felis neuer Vizepräsident?

Freie-Universitaet-Bozen
Wie bereits seit Wochen angekündigt, hat die Landesregierung gestern die neuen Mitglieder des Universitätsrates ernannt. Konrad Bergmeister, dessen akademischer Ruf unter seinem BBT- und Benko-Engagement arg gelitten hat, wurde bestätigt, an die Stelle des Vizepräsidenten und IVECO-Managers Pietro Borgo wurde Andrea Felis, Schulführungskraft und PD-Mann von Tommasinis Gnaden, zum Vizepräsidenten bestellt. Dies ist ein empfindlicher Verstoß gegen die Prinzipien einer „Freien“ Universität, die mehr als andere Institutionen im Lande auf den Aufbau ihres wissenschaftlichen Rufes und ihrer Qualifikation bedacht sein muss. Die Felis-Ernennung belegt die immer wieder spürbare politische Instrumentalisierung der Universität, die bei wichtigen Entscheidungen und der Vergabe von Lehraufträgen ihre Spuren hinterlassen wird.
Für die neue Ära Kompatscher, die im Zeichen der Trennung von Politik und Verwaltung, von Politik und Wirtschaft starten wollte, ist diese Besetzung ein weiteres Zeichen der Schwäche. Nach dem Umstieg von Brandstätter an die Spitze der Sparkasse, nach der Nominierung von Reiner Steger in den Pensplan-Verwaltungsrat ist die Parteien-Besetzung der „Freien“ Universität das dritte Signal dafür, dass das alte System munter weiterlebt, allen Erneuerungs-Reden zum Trotz!
Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa
Bozen, 4. Juni 2014