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Rientro dei cervelli – Rückkehr zu Verstand und Rechtssicherheit

TAGESORDNUNG ZU BESTIMMUNGEN ÜBER DEN HAUSHALT DES LANDES (FINANZGESETZ) 2020 LGE 40-41/19.

Staatsgesetz 238/2010 ermöglicht es italienischen Staatsbürgern, die ihre Ausbildungszeit oder ihr Studium im Ausland verbracht haben, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Wer mindestens 24 Monate im Ausland verbracht hat und dort ansässig war, hat die Möglichkeit, nach Rückkehr nur einen Teil seines Einkommens zu versteuern und damit seine Steuerlast zu senken: So brauchen begünstigte Männer, die etwa im spezifischen Fall 50.000 € verdienen, nur 30% (15.000 €), begünstigte Frauen sogar nur 20% (10.000 €) des Einkommens versteuern. Derartige Anreize sollen dazu beitragen, die Abwanderung junger und begabter Menschen ins Ausland zu dämpfen, eine Form der Migration, die die Republik außerordentlich belastet, da allein 2017 über 115.000 Italiener*innen meist jungen Alters mit ihrer Dynamik, Begabung und Energie das Land verlassen haben.
Junge Rückkehrende aus Südtirol, die auf diese Möglichkeit setzen, machen allerdings oft eine unliebsame Erfahrung, wie jüngst auch medial bekannt wurde: Ihnen wird in vielen Fällen nicht nur der Steuervorteil vorenthalten, sondern es werden ihnen vielmehr sogar in Abzug gebrachte Steuerboni wieder aufgerechnet, sogar mit Strafaufschlag. Der Grund liegt darin, dass die Bozner Agentur für Einnahmen in rigider Auslegung des Gesetzes die entsprechenden Gutschriften verweigert und mit Verfahren gegen die Antragsteller*innen kontert. So wurde verlangt, dass im Ausland Tätige eine Eintragung ins meldeamtliche Register der Auslandsitaliener (AIRE) nachweisen müssen, obwohl dies laut Rundschreiben der Zentralagentur in Rom und weiterer Abklärungen nicht notwendig ist, falls andere Nachweise des Auslandsaufenthalts vorliegen. Auch werden fallweise Sommer- oder Nebenjobs in der Heimat während der Studien- oder Auslandszeit als Unterbrechung gewertet und damit der Vorteil für hinfällig erklärt. Wer in Innsbruck studiert hat und den Bonus beanspruchen will, hat ohnedies schlechte Karten, da der Studienort nicht als „Ausland“ bewertet wird.
Ob dieser restriktiven Praxis, die offenbar Intentionen und Normen des Gesetzes auch in Vergleich mit anderen Regionen extrem einengt, sind Dutzende junger Südtiroler und Südtirolerinnen in die Mühlen der Agentur geraten und müssen mithilfe von Gewerkschaften, Patronaten und AnwältInnen nicht nur um ihr Recht kämpfen, sondern sogar hohe Steuer-Nachforderungen in Höhe von mehreren 10.000 € abwehren. Frust und Demotivation der jungen Betroffenen kann man sich unschwer ausmalen, Abhilfe scheint schwierig, obwohl bereits mehrere Interventionen von Südtiroler Abgeordneten und Senatoren in Rom erfolgt sind. Trotz der Misserfolge sollte aber weiterhin versucht werden, auf eine transparente, bürgerfreundliche und Nachwuchs fördernde Anwendung des Gesetzes zu bestehen.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In Kontakt mit Betroffenen und ihren Vertretungen Übersicht über das Ausmaß der Fälle und über die aktuelle Situation zu gewinnen.
  2. In Vorsprachen bei der Agentur für Einnahmen in Bozen und beim Finanzministerium in Rom für eine transparente, klare und von Rechtssicherheit bestimmte Anwendung des Gesetzes einzutreten.

Bozen, 11.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Der wahre Mut – Br
Hanspeter Stafflers
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