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Pflegeeinstufung als Hürdenlauf

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Im Vademecum zur Pflegesicherung vom Juni 2019 hieß es, dass im Falle eines Ansuchens um Pflegegeld die vorgesehenen Teams zur betroffenen Person nach Hause kommen und bei der Einstufung auch „die Wohnsituation und die vorhandenen Hilfsmittel“ erheben würden.

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 694/2022 besagt, dass die Erhebung nur dann durch Hausbesuch erfolgt, falls sich die Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich zu den Diensten für Pflegeeinstufung begeben können. Die Unfähigkeit muss „vom zuständigen Allgemeinmediziner im ärztlichen Zeugnis (…) festgestellt werden.“

Für viele immerhin schon stark belastete Familien stellt diese neue Hürde einen weiteren Stressfaktor dar. Pflegebedürftige Menschen zu einem Dienst zu bringen ist in bestimmten Situationen (man denke nur an Demenz) ein äußerst belastendes Unterfangen. Es entsteht der Eindruck, man wolle es den Menschen schwer machen.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen die Landesregierung:

  1. Warum ist diese Veränderung eingetreten? Geht man jetzt davon aus, dass sich eine pflegebedürftige Person grundsätzlich persönlich zum Dienst für Einstufung begeben kann?
  2. Wie viele pflegebedürftige Personen wurden seit Inkrafttreten des Beschlusses zu Hause eingestuft, wie viele in den Diensten?
  3. Warum kann nicht der Hausarzt die Pflegebedürftigkeit feststellen? Hält man am Konzept der 2-3er Teams fest? Ist es notwendig?

 

Bozen, 15.04.2024

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Madeleine Rohrer
Zeno Oberkofler

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