In der beratenden Volksabstimmung hat das NEIN klar gewonnen.
Wir nehmen den Willen der Bevölkerung, der darin so deutlich zum Ausdruck kommt, zur Kenntnis.
Wir haben an dieses Projekt geglaubt. Für uns war es eine der besten und umweltfreundlichsten Lösungen für das Verkehrsproblem in Bozen. Ein Zukunftsprojekt, wie auch die vielen jungen Leute zeigen, die sich mit dem Ziel des Klimaschutzes für die Tram engagiert haben. Die Bevölkerung hat anders entschieden. Für uns ist das ein klarer Auftrag, auf dem Weg der nachhaltigen Mobilität weiter zu machen – mit anderen Mitteln.
Wir werden weiterhin mit den Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch bleiben und ihre Vorschläge einholen. Unsere Politik geht von den Menschen aus. Für sie und mit ihnen werden wir weiterarbeiten.

Bozner Grüne

Verdi Grüne Vërc

PRESSEMITTEILUNG.

Die Frauenquote sei wie Hustensaft. Solange man krank sei, müsse man ihn nehmen, immer aber mit dem Ziel, ihn irgendwann absetzen zu können wenn der Husten vorbei sei – so die Moderatorin Brigitte Foppa im Laufe des zweiten Teils der Veranstaltungsreihe zum Chancengleichheitsgesetz mit dem Fokus auf Frauen in der Politik im Allgemeinen und der Frauenquote im Besonderen.

Der Anlass: Besagtes Gesetz wird im kommenden März 10 Jahre alt. So eine Geburtstagsfeier will einerseits anständig geplant werden- andererseits wollen wir dieses Datum auch als Anlass nehmen, zurück in die Vergangenheit und voraus in die Zukunft zu blicken. Eine solche Gelegenheit bot sich Freitagabend in Meran, wo Ulrike Oberhammer, Marialaura Lorenzini, Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Sepp Noggler sich zu ihren Erfahrungen zum Thema Frauen in der Politik austauschten.
Bei den vier Teilnehmenden waren mit jenen, die immer schon für die Quote waren, jenen, die erst im Laufe der Zeit von ihr überzeugt wurden und jenen, die gegen sie sind alle Bandbreiten des möglichen Meinungsspektrums vertreten.
Diese Ausgangslage versprach also einen spannenden Abend, den die Erfahrungsberichte der Teilnehmenden auch zu bieten wussten. Von kleinen Gemeinden wurde gesprochen, bei denen eh schon keine potenziellen Lokalpolitiker gefunden würden, eine Quote sei also nur hinderlich, sie würde dazu führen, dass die Suche noch schwerer werde. Davon, ob man es sich leisten könne, 50% der Bevölkerung beim Entscheidungsprozess nicht zu berücksichtigen, schließlich bestehen ländliche Gebiete auch zur Hälfte aus Frauen. Davon, wieso der Proporz in Südtirol im Verhältnis ohne Weiteres akzeptiert- die Frauenquote aber als Hindernis wahrgenommen wird. Die Frage, wieso so viele Frauen nicht in die Politik wollten und ob die harten Angriffe, die sie über sich ergehen lassen müssten, die meisten abschrecken würden – oder ob Frauen einfach doch zu sensibel seien. Zu kurz war der Abend um eine Lösung für alles zu finden, an Denkanstößen ließ er es jedoch nicht mangeln, ein Beispiel: Der Ansatz, Frauen müssten sich verändern, um politische Teilhabe zu erlangen, ist falsch. Das eigentliche Problem: Was stimmt nicht an einer Politik, an der Frauen nicht teilnehmen oder teilnehmen wollen?
Hier gilt es anzusetzen. Wir bleiben dran!

Bozen, 23.11.2019

PRESSEMITTEILUNGl.

Die 2. Gesetzgebungskommission im Regionalrat hat heute das Stabilitätsgesetz 2020 und das Begleitgesetz behandelt.

Die Grünen habe die darin enthaltene Digitalisierung des Grundbuches gutgeheißen, weil das Grundbuch bisher gute Arbeit im Umstieg auf digitale Verwaltung gemacht hat und weil diese Entwicklung unterstützenswert ist. Auch die Neuregelung der Aufsicht über die genossenschaftlichen Körperschaften ist in Ordnung, weil sie die Eigenständigkeit der Südtiroler Raiffeisenkassen regelt (Art. 1 und 2).

Die Abschaffung der Stadtviertelräte von Bozen, wie im Art. 3 vorgeschlagen, wurde von den Grünen hingegen entschieden abgelehnt. Schon die Vorgehensweise, die zu diesem Artikel geführt hat, ist verwerflich: Über die Köpfe aller Beteiligten hinweg wurde dieser Artikel eingeschleust. Auch der Änderungsantrag der SVP – der ein Kompromiss sein kann – wird von uns abgelehnt, weil er weder mit der politischen Mehrheit noch mit der Stadtregierung der Gemeinde Bozen abgesprochen wurde.
Die Mehrheit lehnte ihrerseits unseren Streichungsantrag zum Artikel 3 ab und genehmigte den Änderungsantrag der SVP. Was beim Kompromissvorschlag der SVP gar nicht geht, ist die Abschaffung der Sitzungsgelder für die Stadtviertelräte. Partizipation darf etwas kosten. Mit dieser Regelung werden die Stadtviertelräte aber ausgehungert.
Über die Modalitäten der demokratischen Partizipation in Bozen soll der Gemeinderat selbst transparent diskutieren und eigenständig entscheiden.

Daher haben wir gegen das Gesetz gestimmt – obwohl wir die Regelungen für die Gemeindeverwalter und für genossenschaftlichen Körperschaften durchaus mittragen hätten können.

Bozen, 22.11.2019

Regionalratsabg.
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

PRESSEMITTEILUNG.

Am Sonntag stimmt die Bevölkerung Bozens (ab 16 Jahren!) über eine mögliche Tram ab.
Als grüne Landtagsfraktion unterstützen wir in dieser Abstimmung das „Ja“, und zwar mit voller Überzeugung. Seit vielen Jahren setzen sich Grüne auf allen Ebenen für schienengebundene Verkehrssysteme ein, natürlich auch in Bozen. So war bereits im Mobilitätsplan von 2010 ein Tramsystem vorgesehen, das leider aus finanziellen Gründen bisher nicht realisiert werden konnte.
Nun ist es möglich. Für unsere Landeshauptstadt werden sich daraus viele Vorteile ergeben. Das zeigen all jene Städte auf, in denen in den letzten Jahren Tramsysteme neu eingerichtet oder wiederbelebt wurden. Die Lebensqualität hat sich überall verbessert, die Fortbewegung in der Stadt ist angenehmer geworden, die Stadtviertel wurden aufgewertet.
Man weiß, dass moderne Tramlinien die Anzahl der Fahrgäste erhöhen, um 50-100%. Die Tram ist elektrisch gespeist und somit geräusch- und emissionsarm. Für die Menschen, die sich in der Stadt bewegen, ist die Tram bequem, barrierefrei und sicher. Man quält sich nicht durch Stau und Parkplatzsuche. Die Stadtviertel rücken zusammen – zudem sehen wir die Bozner Tram als ersten Schritt in Richtung eines modernen Verkehrssystems im Großraum Bozen, insbesondere Bozen-Überetsch.
Unsere Stadträtin und die Bozner Grünen haben sich leidenschaftlich und fundiert für diese zukunftsweisende Mobilitätslösung eingesetzt, als Abgeordnete im Südtiroler Landtag danken wir an dieser Stelle dafür.
Und wir rufen alle Grünen, WählerInnen und SympathisantInnen auf, am Sonntag, 24.11.2019 mit Ja zu stimmen.

Bozen, 22.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Zu viele Normen des LGE 38/19, die nächste Woche im Landtag behandelt werden, sind das Ergebnis des Drucks von persönlichen Interessen und Lobbys in touristischen Gebieten. Gleichzeitig bleiben wesentliche Fragen von allgemeinem Interesse (wie z.B. geförderter Wohnbau) ungelöst.

Als das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ Im Juli 2018 verabschiedet wurde, prophezeiten wir bereits, dass die nächste Bearbeitung vonseiten der Landesregierung nicht lange auf sich warten lassen würde. Schon damals wiesen wir darauf hin, dass zu viele Durchführungsbestimmungen vorgesehen wären und dass die Gemeinden nicht ausreichend auf die neu gewonnenen Kompetenzen vorbereitet worden seien.
All unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Der Gesetzentwurf Nr. 38/19 ändert fast 50 Artikel des Gesetzes „Raum und Landschaft“ und verschiebt sein Inkrafttreten um weitere sechs Monate, da weder die Gemeinden noch die Landesregierung darauf vorbereitet sind. Letztere hat in eineinhalb Jahren nur sechs der 26 notwendigen Durchführungsbestimmungen genehmigt.
Ein Gesetz, das die Raumentwicklung regelt, darf nicht so misshandelt werden!

Im Plenum werden wir mehr als 30 Änderungsantragen präsentieren und folgendes vorschlagen:

  • Schluss mit Ad Personam-Artikeln! Die Norm (Art. 33, Abs.6 und Art. 34), welche die Regeln rückwirkend zugunsten der üblichen Verdächtigen (und ihrer AnwältInnen) ändert, muss gestrichen werden.
  • Wohnungen, die Ansässigen vorbehalten sind dürfen nicht an Touristen und Touristinnen vermietet werden! Bereut man die 2018 vorgestellte Maßnahme zur Lösung des überteuerten Wohnraums in touristischen Gebieten bereits (Art. 2-bis, 8, 9 und 10)?
  • Das Recht auf Wohnen muss geschützt bleiben. Wir brauchen ein neues Gesetz zum sozialen und geförderten Wohnbau (Art. 2 ter, 2 bis, 8 und 10).
  • Die Vertretung beider Geschlechter in den Gemeindebaukommissionen muss “angemessen” sein. Ein erster Schritt dazu war unser Änderungsantrag im Ausschuss (Art. 01).
  • Finanzierungen für die Gemeinden durch Erschließungsgebühren, Baukostenabgaben, Sanktionen usw.: Diese dürfen nicht zum Vorteil von BauherrInnen und Land reduziert werden (Art. 26, 27 und 39).
  • “Bagatelleingriffe” ohne landschaftsrechtliche Genehmigung gefährden Landschaft und Artenvielfalt. Achtung vor Gruben und weiterem Ausbau der Industriezonen, während viele Produktionshallen leer stehen (Art. 5, 6, 13, 16, 23, 33, 39).
  • Ensembleschutz: Anreize schaffen, damit die Gemeinden ihren Teil dazu beitragen (Art. 13 und 16).
  • Bettenobergrenze: Wiedereinführung der Obergrenze für Gästebetten, denn die Gefahr der Tourismus-Blase ist nahe (Art. 7).

Hier kann der vollständige Minderheitenbericht zum LGE heruntergeladen werden.

Bozen, 21.11.2019

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Der Artikel „Doppelpass für Ausländer“ (Tageszeitung, 20. November) vermischt zwei völlig verschiedene Themen. Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, möchte ich folgendes festhalten:

  1. Der Beschlussantrag der Grünen, auf den in besagtem Artikel eingegangen wird, zielt darauf ab, interessierte Personen auf ihr Recht hinzuweisen, das sie ohnehin schon laut Gesetz genießen. Kinder mit Migrationshintergrund, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in Italien geboren wurden und ohne Unterbrechung hier gelebt haben, haben das Recht auf die italienische Staatsbürgerschaft.
  2. Das ist absolut nicht vergleichbar mit der Forderung eines österreichischen Doppelpasses für Menschen, die in Südtirol leben, geboren und aufgewachsen sind. Ein korrekter Vergleich wäre ein anderer: Jener eines Kindes mit Südtiroler (aber auch Marokkanischen, Senegalesischen usw…) Eltern, das in Österreich geboren und aufgewachsen ist und die österreichische Staatsbürgerschaft (d.h. die seines Wohnsitzlandes) beantragen möchte.
  3. Mitglieder des Südtiroler Landtages, die in unserem Beschlussantrag eine Befürwortung des Doppelpasses sehen, dürften also kein Problem damit haben, für unseren Antrag zu stimmen!

Bozen, 20.11.2019

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Es erreichen uns Berichte zu der Situation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Südtirol. Um die Berichte in Kontext setzen zu können, benötigen wir einige Zahlen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen gibt es in Südtirol insgesamt?
  2. Wie viele davon fallen unter die Richtlinien des Projektes „SPRAR“?
  3. Wie viele davon fallen nicht unter die „SPRAR“-Richtlinien, bzw. sind in anderen Strukturen untergebracht?
  4. Wie viele Asylanträge, eingereicht von Personen mit Aufenthaltsort in Südtirol, gab es im Jahr 2018?
    • Wie viele Asylantragsstellende mit Aufenthaltsort in Südtirol erhielten einen positiven Bescheid?
    • Wie vielen Asylantragsstellenden mit Aufenthaltsort in Südtirol wurde der positive Bescheid erst auf dem Rekursweg gewährt?

Bozen, 20.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Es ist schon fast zu einem Ritual geworden: Alle Jahre wieder, wenn es zur Vorstellung des Landeshaushaltes geht, sagt der Landeshauptmann, dass es sich wieder um einen Rekordhaushalt handelt. Die Opposition beklagt sich daraufhin über die Unlesbarkeit der Dokumente und die Überrumpelung in der Vorgangsweise. Heuer ist das nicht anders – die heutige Diskussion der Haushaltsdokumente im zuständigen Gesetzgebungsausschuss hat es bewiesen.
Neu war allenfalls die Tatsache, dass das Begleitgesetz kaum jene Charakteristiken der „Omnibusgesetze“ trägt, die in früheren Jahren die Stabilitätsgesetze begleiteten. Das wurde von der Opposition allgemein begrüßt. Die Diskussion war mehr technisch-erläuternd als inhaltlich-politisch. Dabei ist der Landeshaushalt mit seinen 6,2 Milliarden nicht nur ein Verwaltungs- und Verteilungsinstrument, sondern das politische Grundsatzdokument einer Regierung.
In der Debatte nannte der LH die Schwerpunkte Sanität, Soziales und Landschaft/Denkmalpflege (wenngleich letzterer Bereich mit 16 Millionen wirklich ein Schattendasein führt und insgesamt die 50 Millionen für den gesamten Bereich Umwelt, Landschaft, Raumordnung gerade mal 1 Hundertstel des Haushalts ausmachen – aus grüner Sicht ein Mauerblümchendasein!) – alle anderen Bereiche müssen sparen. Viele Verfahren der Verwaltung sollen vereinfacht werden. Ein löbliches, überaus ambitioniertes Vorhaben.
Besonders interessant, nach den Diskussionen der letzten Monate, ist der Bereich Personal und Entlohnung. Die Gewerkschaften haben im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, dass die neue Gestaltung der IRAP ein großer Fortschritt ist: Nur jene Unternehmen, die die Verträge einhalten, dürfen künftig mit einem gesenkten Steuersatz rechnen. Allerdings soll das auch ohne expliziten Bezug auf die Kollektivverträge gelten – damit liefert man die ArbeitnehmerInnen der Willkür aus und schafft keine dauerhafte Lohnberechtigung. Ein Änderungsantrag der Grünen Fraktion und Team K hierzu wurde abgelehnt (Ja: Foppa, Köllensperger, Unterholzner, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler).
Abgelehnt wurden auch ein Antrag der Grünen zur Bereitstellung der Strafgelder aus dem Bereich Arbeitssicherheit für die Prävention von Arbeitsunfällen (Ja: Foppa, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler – Enthaltung: Köllensperger, Unterholzner) und einer zur Sicherung von 12 Millionen jährlich für die Kollektivertragsverhandlungen im Bereich Sanität, auch für die Jahre 2021 und 2022 (für die nur je 8 Mio. vorgesehen sind). (Ja: Foppa, Köllensperger, Unterholzner, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler).
Kein Durchkommen also für die Vorschläge der politischen Minderheit. Die Gesetzentwürfe kommen rein mit den Stimmen der Mehrheit ins Plenum des Landtags. Die Debatte kann mehr an Leidenschaft und Auseinandersetzung vertragen.

Bozen, 18.11.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Artikel 1 des Landesgesetzes Nr. 38/2010 schützt das „Recht jeden Bürgers und jeder Bürgerin auf Zugang zu palliativer Versorgung und Schmerztherapie“. Das Gesetz zeigt außerdem drei Netzwerke für Palliativversorgung, Schmerztherapie und die Behandlung von Kindern auf. Gemäß obigem Gesetz müssen Gesundheitseinrichtungen, welche Palliativversorgung anbieten, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Familien ein individuelles Pflegeangebot zur Verfügung stellen können. Dabei sind die Grundsätze der Würde und der Selbstständigkeit kranker Menschen ohne jegliche Art von Diskriminierung zu achten. Das Gesetz schützt und verbessert die Lebensqualität in allen Stadien der Krankheit und insbesondere im späten Krankheitsstadium. Zudem sieht es eine entsprechende gesundheitliche und soziale Unterstützung kranker Menschen und ihrer Familien vor.

In Südtirol beklagen medizinische Fachkräfte, Patienten und deren Familien seit geraumer Zeit, dass das vorhandene Angebot an Palliativversorgung und Schmerztherapie dem Lebensstandard in unserer Provinz nicht gerecht wird. Das einzige Hospiz der Provinz befindet sich im Bozner Krankenhaus und verfügt über 11 Betten. Neben der Vertragsklinik Martinsbrunn gibt es auf Landesebene keine weitere gebührend ausgestattete Einrichtung. Aus den Antworten auf einige Anfragen aus dem Jahr 2018 ging hervor, dass das Land insgesamt nur über 21 Betten verfügt (11 in
Bozen und 10 in Martinsbrunn – dabei wurden nur die Betten für Langzeitkranke mit durchgehender Palliativversorgung berücksichtigt). Dazu kommen zwei Betten pro Krankenhaus in Brixen, Bruneck und Innichen sowie ein Bett im Krankenhaus Sterzing. Letztere „entsprächen aber nicht den im neuen Programm für Palliativmedizin des Sanitätsbetriebes festgelegten Erfordernissen“, wie die damalige Landesrätin, Martha Stocker, in einer Antwort auf die Anfrage von März 2018 bestätigte. Gemäß den auf nationaler Ebene empfohlenen Standards müsste eine Provinz wie Südtirol über etwa 36 Betten verfügen.

Alarmierend ist außerdem der Personalmangel in der Pflege, sowohl innerhalb der Gesundheitseinrichtungen, als auch in der häuslichen Pflege. Aus den Antworten der Landesrätin aus dem Jahr 2018 geht zudem hervor, dass es im Bozner Hospiz nur zwei Palliativärzte gab, ebenso viele waren für die häusliche Pflege zuständig, wobei einer dieser beiden in Teilzeit angestellt war. Das Arbeitspensum, das diese wenigen Ärzte mit Unterstützung von Pflegepersonal bewältigen, ist, gelinde gesagt, gewaltig.

Die Provinz Trient verfügt über 27 Betten. Auch dies ist noch unzureichend, da auch das Trentino, gemäß den auf nationaler Ebene empfohlenen Standards über 36 Betten verfügen sollte. Dieser Mangel wird jedoch durch eine höchst effiziente, flächendeckende häusliche Pflege wieder wettgemacht.

Um leidtragenden Personen besonders an deren Lebensende eine Versorgung gewährleisten zu können, die dem Lebensstandard des Landes Südtirol entspricht, sind wir der Ansicht, dass es in der Provinz Bozen dringend notwendig wäre, Einrichtungen zu schaffen, welche über ausreichend und zugleich gebührend geschultes Personal verfügen.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Rahmen der eigenen Kompetenzen die im Gesetz Nr. 38 vom 15. März 2010 (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zuganges zu Palliativversorgung und Schmerztherapie) vorgesehenen Punkte so bald wie möglich umzusetzen; die Zahl der Hospize und der verfügbaren Betten zu erhöhen, um Palliativversorgung und Schmerztherapie an die Erfordernisse und Qualitätsstandards des Landes Südtirol anzupassen;
  2. die Zahl der Ärzte und des Pflegepersonals, welche in Hospizen und in der häuslichen Pflege tätig sind, zu erhöhen, sowie das Versorgungsnetzwerk für häusliche Palliativversorgung und Schmerztherapie auf Landesebene auszubauen.

Bolzano, 24.10.2019

Cons. prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Jahre 2013 hat die Südtiroler Landesregierung, aufgrund Druck seitens der Umweltgruppierungen den Beschluss gefasst, eine wissenschaftliche „Studie zur Überprüfung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit in der Provinz Bozen“ zu finanzieren. Für die Durchführung der Studie wurde zudem ein Zuschuss von zirka 140.000€ bereitgestellt.
Im Jahre 2017 wurde dann nach einigen Verspätungen eine Arbeit des Südtiroler Sanitätsbetriebes präsentiert.
Im wissenschaftlichen Bereich werden Publikationen in international anerkannten Journal publiziert. Diese Journals arbeiten nach dem System des „peer-review“, wodurch die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit durch unabhängige Gutachterinnen / Experten aus dem gleichen Fachgebiet gewährleistet wird. Peer-review ist im internationalen Wissenschaft von herausragender Bedeutung, um die Eignung eines Papers zur Veröffentlichung zu beurteilen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde die Publikation „Studie zur Überprüfung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit in der Provinz Bozen“ vor der endgültigen Freigabe von unabhängigen Gutachtern / Expertinnen begutachtet? Wenn ja, von wem? Wenn nein, wieso nicht?
  2. Wieso wurde die Studie nicht in einem international anerkannten peer-review Journal / wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert?
  3. Wurde seit dem Erscheinung dieser Arbeit neuere Studien gemacht bzw. sind solche in Planung?

Bozen, 14.11.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.