HomeLandtagsarbeitAnfragenNationalpark Stilfserjoch: Erschließung des Jennwandbruchs durch eine Straße

Nationalpark Stilfserjoch: Erschließung des Jennwandbruchs durch eine Straße

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Seit einiger Zeit gibt es Gerüchte, dass die Lasa Marmo den auf rund 2000 Hm gelegenen Jennwandbruch im Laasertal mit einer Straße erschließen möchte. Am 27. August 2020 gab es in Laas eine Informationsveranstaltung, wobei Ideen und Konzepte der Lasa Marmo bezüglich der zukünftigen Nutzung des Jennwandbruchs, den Bürgerinnen und Bürgern von Laas vorgestellt wurden.
Bei dieser Veranstaltung wurden von der Lasa Marmo eine Reihe von Punkten angesprochen, wobei es den Anschein hatte, dass es im Wesentlichen um die Erschließung des Jennwandbruchs mit einer rund vier Kilometer langen Straße geht.
Bei allem Verständnis für die betrieblichen Erfordernisse der Lasa Marmo, möchten wir bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf aufmerksam machen, dass mit diesem Projekt ein stark störender oder gar zerstörender Eingriff in das Territorium des Nationalparks geplant ist.
Im Einzugsgebiet einer Erschließungsstraße für den Jennwandbruch kommt es unweigerlich zu starken landschaftsästhetischen und ökologischen Beeinträchtigungen, wobei laut ersten Informationen Lebensräume der geschützten Rauhfußhühner (EU-Vogelschutzrichtlinie, Anhang 1) betroffen sein werden.
Die betroffene Geländekammer ist äußerst steil und felsig, ein Straßenbau wird das Landschaftsbild stark stören. Zudem sind ökologische Schäden im Einzugsgebiet der Straße unabwendbar. Zu guter Letzt gäbe es eine Ganzjahres-Alternative zum geplanten Straßenbau, nämlich den Abtransport des Marmors mit einer Seilbahn oder mit einer Kombination aus Seilbahn und Schrägbahn.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. 1. Ist der Landesregierung bewusst, dass ein Straßenbau in dieser Höhenlage und in diesem Gelände einen sehr starken Eingriff in die geschützte Landschaft des Nationalparks bedeuten würde?
  2. Ist der Landesregierung bewusst, dass ein Straßenbau zum Jennwandbruch potenzielle Habitate der Rauhfußhühner stören oder gar zerstören würde, was gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt?
  3. Hat die Landesregierung dem privaten Betreiber bereits Zugeständnisse gemacht? Etliche TeilnehmerInnen der Informationsveranstaltung hatten diesen Eindruck.
  4. Falls nein, wie steht die Landesregierung grundsätzlich zu diesem Bauvorhaben?
  5. Wäre es nicht zielführender, dem Betreiber von Anfang an klar zu machen, dass ein Straßenbau unter diesen Rahmenbedingungen im Nationalpark nicht genehmigt werden kann?
  6. Wäre es nicht zielführender, dem Betreiber von Anfang an klar zu signalisieren, dass der Abtransport der Blöcke mit Seilbahn und/oder Schrägbahn zu erfolgen hat?

Bozen, 07.09.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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