Menschenrechte am Lebensende

PRESSEMITTEILUNG
Vielfach erreichen uns in diesen Tagen und Wochen des Covid-19-Notstands Berichte und erschütternde Erzählungen von Menschen, die gerade jetzt in den Seniorenwohnheimen sterben. Sie machen in Relation zur Gesamtzahl der Coronatoten einen großen Anteil aus. Aber es geht nicht nur um die Statistik.
Man erzählt uns von Situationen der Verlassenheit und des einsamen Lebensendes. Man erzählt uns von Verwandten, die nicht verständigt wurden oder gar erst im Nachhinein von einer plötzlichen Verschlechterung des Zustandes erfahren haben. Man erzählt uns von Medikamentengaben, zu denen kein Einverständnis besteht.
Wir hören von einer heillosen Überlastung des Pflegepersonals und von untragbaren Arbeitsbedingungen. Wir können uns vorstellen, wie kompliziert sich die Situation gestaltet, wenn viele Betroffene in derselben Struktur betreut werden müssen und das erst schon karg bemessene Personal ebenfalls dezimiert ist.
Wir glauben daher, dass es wichtig und notwendig ist, die Einrichtungen und das Personal mit allen Mitteln zu unterstützen, damit sie ihrer Aufgabe auch in diesen Zeiten nachkommen können.
Auf das Thema der Einrichtungen, in denen die persönliche Freiheit aus verschiedenen Gründen eingeschränkt ist, weisen wir seit Jahren hin und haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht. Der LGE 20/19-XVI sieht vor, dass die Volksanwältin oder eine unabhängige Kommission die Einrichtungen unangemeldet besucht und Empfehlungen ausspricht. In Österreich heißt dieses Mandat „präventive Menschenrechtskontrolle“, und es hat sich dort als wirksames Instrument erwiesen, die Situation in vielen Einrichtungen zu verbessern. Unter anderem hat es dazu beigetragen, das Thema zu enttabuisieren, in den öffentlichen Diskurs zu bringen und einen Dialog über die Rechte von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und an ihrem Lebensende zu eröffnen.
Das ist gerade in der derzeitigen Situation notwendiger denn je.
Da zeitgleich im Landtag ein Gesetzentwurf zu den Ombudsstellen in Ausarbeitung ist, werden wir uns auch in dem Zusammenhang dafür einsetzen, dass die präventive Menschenrechtskontrolle in der Volksanwaltschaft verankert wird. Weil die Menschenrechte bis zum Lebensende reichen müssen.