Bagatelleingriffe

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Landschaftsschutzgesetz von 1970 regelt die Erhaltung von Landschaften und Gebieten, die besondere Werte aufweisen. Im Jahr 1998 kam es zu einer Abänderung des Gesetzes: Es wurden Kategorien an Arbeiten festgelegt, die wegen ihrer Natur und ihres Umfanges geringfügige Eingriffe (Bagatelleingriffe) in die Landschaft darstellen und somit das Gesetz umgehen können.
Ökologinnen und Ökologen machen seit Jahren darauf aufmerksam, dass mit dieser Vorgehensweise unzählige Kleinlebensräume wie Moore, Nasswiesen oder Trockenstandorte zerstört wurden, obwohl sie durch das Naturschutzgesetz LG 6/2010 geschützt sind.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Verfügt die Landesregierung über die Gesamtanzahl der seit 1998 getätigten „Bagatelleingriffe“ in die Landschaft?
  2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die zuständigen Forstbehörden von den Gemeinden in Bezug auf Bagatelleingriffe immer konsultiert wurden?
  3. Entspricht es den Tatsachen, dass die zuständige Forstbehörde immer Gutachten zu den Bagatelleingriffen anfertigt?
  4. Falls ja, in welcher Form werden die Gutachten erstellt?

Bozen, 30.01.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

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