Schottergruben

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Nachdem der bis 2015 gültige Grubenplan des Landes ausgelaufen war, wurde dieser nicht wieder neu aufgelegt. Die Abwesenheit eines Grubenplanes tut der Anwesenheit von Gruben jedoch keinen Abbruch, ganz im Gegenteil. Besonders im Pustertal sprießen sie in beachtlichem Umfang aus dem Boden. Kritische Punkte: Zerstörung von erhaltenswerten Kleinoden, Wildtiere werden um ihren Lebensraum beraubt, Schwerfahrzeuge beeinträchtigen den Boden, teilweise undurchsichtige, private Interessen und, und, und;

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht das genaue Prozedere bei der Planung und Errichtung einer Schottergrube in Abwesenheit eines Grubenplanes aus? Wir bitten um die Schilderung der einzelnen Schritte!
  2. Wie viele Schottergruben wurden in den letzten 5 Jahren im Pustertal geplant und durchgeführt bzw. wie viele sind in Ausarbeitung? Wir bitten um eine Auflistung!
  3. Wie wird den Bedürfnissen der Umwelt bei der Planung von Schottergruben Rechnung getragen? Wer führt die Umweltprüfung durch und ist diese bindend?
  4. Gibt es einheitliche Richtlinien, nach denen sich Gemeinden bei der Planung und Errichtung der Schottergruben zu halten haben oder können diese willkürlich verfahren?
  5. Wird der Grund für die Entstehung von eventuellen Schäden im Grubenberiech immer ermittelt?
  6. Kommt für die Behebung von Schäden der Grubenbetreiber oder die Steuerzahlerin auf?

Bozen, 10.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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