HomeLandtagsarbeitAnfragenVerzicht auf Mitarbeiter:innen für Integration Teil 2

Verzicht auf Mitarbeiter:innen für Integration Teil 2

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Wie die Grüne Fraktion bereits in einer Anfrage im Juni beschrieb, ist im Schulbetrieb derzeit die Rede davon, dass Stellen für Mitarbeiter:innen für Integration gestrichen werden sollen. Mitarbeiter:innen für Integration werden Kindern sowie Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung aufgrund klar vereinbarter Kriterien zugewiesen. Im Gegensatz zu Integrationslehrpersonen oder Schulsozialpädagog:innen arbeiten sie somit gezielt mit bestimmten Kindern und sind nicht einer Klasse bzw. einer gesamten Schule oder einem Schulsprengel zugewiesen.

Gerüchteweise hört man, dass die Stellen durch Fortbildungen der regulären Lehrpersonen sowie Schulsozialpädagog:innen gedeckt werden sollen. Diese Entwicklung – so sie denn stattfinden wird – ist äußerst besorgniserregend. Nicht nur, dass es für die schulische Integration bestens ausgebildetes, motiviertes (und auch bezahltes!) Personal braucht und dieser Schritt fälschlicherweise suggeriert, dass Mitarbeiter:innen für Integration ein Luxus sind, auf den wir auch verzichten können. Vielmehr bedeutet die Umschichtung, dass Schulsozialpädagog:innen, die nicht speziell hierfür ausgebildet wurden und ohnehin schon eine immense Arbeitslast zu schultern haben, mit noch mehr anspruchsvollen Tätigkeiten überhäuft werden. Dies wären lauter Schritte in die falsche Richtung.

Da die Grüne Fraktion die Antworten der Landesregierung in ihrer ersten Anfrage als nicht allumfassend bewertet, möchten wir auf einige Punkte erneut eingehen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass Stellen für Mitarbeiter:innen für Integration in Südtirol gestrichen werden sollen?
    1. Falls ja, in welchen Schulstufen und von wie vielen gestrichenen Stellen reden wir?
    2. Falls ja, wie lautet die Begründung für diese Entscheidung?
  2. Wie möchte man diese Mitarbeiter:innen ersetzen?
  3. Sind weiterhin Personalressourcen für die intensive Begleitung einzelner Schüler:innen vorgesehen?
  4. Wir bitten um die Aushändigung des detaillierten pädagogischen Konzeptes!
  5. Falls Schulsozialpädagog:innen einen Teil dieser Tätigkeiten übernehmen sollen:
    1. Ist die intensive Begleitung einzelner Schüler:innen im Berufsbild der Schulsozialpädagog:innen vorgesehen?
    2. Werden die Stellen für Schulsozialpädagog:innen aufgestockt? Wenn ja, um wie viel? Welchen Kriterien folgt die Aufstockung?
    3. Wird ein konkreter Betreuungsschlüssel für Schulsozialpädagog:innen pro Anzahl Schüler:innen festgelegt? Ist dabei eine Möglichkeit auf Aufstockung der Stellen vorgesehen, wenn an Schulen vermehrte Diagnosen der schweren Beeinträchtigung im Sozialverhalten vorliegen?
    4. Es wurden bereits neue Stellen für Schulsozialpädagogik ausgeschrieben: Warum wurden diese nicht als Schulsozialpädagogik-Stellen ausgeschrieben, sondern als Stellen für freigestelltes Lehrpersonal? Handelt es sich hierbei um Jahresstellen oder können diese Stellen in Zukunft zu Stellen umgewandelt werden, die dem Berufsbild „Schulsozialpädagogik“ entsprechen?

Bozen, 18.08.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Flugbewegungen am Fl
Wahlrecht für Wähl
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN