In der Landesversammlung werden allgemeine politische Leitlinien der Grünen festgelegt, Satzungsänderungen beschlossen und Mitglieder verschiedener Gremien gewählt, z.B. die Vorsitzenden und Delegierten in den Grünen Rat. Darüber hinaus definiert die Landesversammlung den Modus zur Erstellung der KandidatInnenlisten bzw. zur Ernennung der KandidatInnen für Landtags-, Parlaments- und Europawahlen und genehmigt diese Listen.