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Die Grüne Fraktion hat sich den 40. Jahrestag der Zweisprachigkeitsprüfung zum Anlass genommen, um folgenden Beschlussantrag dem Landtag vorzulegen.
Uns erscheint es widersprüchlich, dass diejenigen, welche die Oberschule und Universität in zwei verschiedenen Sprachen besuchen, (z.B. italienischsprachige Oberschule und anschließend  Studium in Deutschland) automatisch den Zweisprachigkeitsnachweis erhalten, die Studierenden der Uni Bozen hingegen von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind. Diese besuchen drei bzw. fünf Jahre Vorlesungen auf Deutsch Italienisch und English und bilden sich in einem mehrsprachigen Ambiente aus.
 

Beschlussantrag

Die dreisprachige Universität verdient den Zweisprachigkeitsnachweis

Auf den 9. November 2017 fällt der 40. Jahrtag der Einführung der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung. Seit seiner Einführung wurde dieses Instrument des öfteren reformiert, vor allem im Hinblick auf eine kommunikativen Ansatz im Prüfungsmodus. Zudem wurden neue Zugänge eröffnet, um das Attest für die Zweisprachigkeit zu erwerben.
Eine dieser Möglichkeiten ist die Europäische Zertifizierung, die von verschiedenen Instituten vergeben wird, etwa durch das Goethe-Institut oder den TestDaF für das Deutsche, das CELI (der Universität Perugia) oder das CILS (der Universität Siena) für das Italienische. Immer mehr Personen folgen diesem Weg: Nach einer ASTAT-Untersuchung stehen im Jahr 2016 den 2845 Personen, die die Zweisprachigkeit über die traditionelle Landesprüfung erwerben konnten, 1998 Personen gegenüber, die dasselbe Attest über den Weg europäischer Zertifizierung erreicht haben.
Eine weitere Alternative, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erwerben, bietet sich all jenen, die eine italienische Oberschule abgeschlossen und an einer deutschsprachigen Universität bzw. in umgekehrter Weise den Abschluss erzielt haben.
In paradoxer Weise wurde dem Abschluss an der dreisprachigen Universität Bozen jedoch kein gleicher Stellenwert zuerkannt, sodass er nicht automatisch den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises zur Folge hat.
Dieser Ausschließung scheint die absurde Logik zugrunde zu liegen, dass der Besuch zweier getrennter einsprachiger Studiengänge zwar die Zweisprachigkeit garantiere, während der Besuch einer mehrsprachigen Universität über fünf Jahre, verbunden mit dem Besuch von Vorlesungen und dem Ablegen von Prüfungen in deutscher wie in Italienischer Sprache, in einer völlig mehrsprachigen Umgebung, nicht dasselbe Ergebnis gewährleistet. Dem scheint eine völlige Missachtung des dreisprachigen Charakters unserer Universität zugrunde zu liegen.
Dagegen ist es notwendig, den Wert der Mehrsprachigkeit, wie ihn die Universität Bozen vermittelt, zu verteidigen, verkörpert sie doch ihren wichtigsten “Identitäts- und Qualitätsnachweis”, auch im internationalen Vergleich.
Diese offene Frage betrifft zudem nicht nur die Universität Bozen, sondern auch das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe “Claudiana”, wie auch das integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.
 

Aus diesen Gründen verpflichtet

Der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Alle nur denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um auf dem Weg notwendiger rechtlicher Abänderungen zu erreichen, dass die Erlangung eines Abschlusses an der Freien Universität Bozen den automatischen Erwerb des entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweises nach sich zieht. Dies aber unter der Bedingung, dass der Studiengang eine gewisse Zahl von Prüfungen in den unterschiedlichen Sprachen vorsieht, die für den Zweisprachigkeitsnachweis erforderlich sind.
  2. Die Möglichkeit zu überprüfen, ob ein automatischer Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises für all jene vorgesehen werden könnte, die den Studiengang an der Landesfachhochschule “Claudiana” erfolgreich abschließen oder das Integrierte Studium der Rechtswissenschaften an der Universität >Innsbruck absolvieren.
  3. Mit den Spitzen der Freien Universität Bozen und der Landesfachhochschule „Claudiana“ wie auch mit den Verantwortlichen des integrierten Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck geeignete Maßnahmen zu vereinbaren, um das Niveau der Zweisprachigkeitskompetenzen der Studierenden am Ende ihres Studiengangs ständig anzuheben.

Bozen, 9. November 2017
Gez. L.Abg.
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss