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Grüne Vorschläge für die Reform des Autonomiestatuts

Heute, Freitag 24. Februar, wird der Autonomiekonvent über das Thema des Minderheitenschutzes diskutieren. Unser Vertreter im Konvent, Riccardo Dello Sbarba, hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen hinterlegt, die heute Abend in der Eurac zur Debatte stehen werden.
Seit 1972, dem Geburtsjahr des derzeitigen Autonomiestatuts, hat die Gesellschaft einen weitreichenden Wandel erlebt und auch die Institutionen haben sich weiterentwickelt. So ist es nun möglich geworden, eine modernere und europäischere Autonomie zu entwerfen.
Wir Grünen haben seit jeher zu den Themen des Zusammenlebens, der demokratischen Vielfalt und der BürgerInnen-Rechte an der Seite von vielen anderen Teilen der Gesellschaft Denk- und Vorarbeit geleistet. Die Zeit ist jetzt reif, Wünsche und Forderungen, die von der Bevölkerung seit langem vorgebracht werden, in unsere Landesverfassung einfließen zu lassen. Damit kommt die Politik ihrem Auftrag der Volksvertretung am ehrlichsten nach.
UNSERE ÜBERLEGUNGEN IM ÜBERBLICK:
Erstens: Die Gesellschaft ist nicht mehr statisch, sondern dynamisch.
Die Migration ist ein eindrucksvolles Phänomen, jedoch nicht der einzige Ausdruck dieser Entwicklung. Es geht auch um den Bildungsgrad, der heute höher ist als früher, um die Frauen, die den Arbeitsmarkt erobert, die Wirtschaft und die Unternehmen, die sich internationalisiert haben. Die Gesellschaft von heute muss mobil sein, wenn sie funktionstüchtig sein will – und das gilt für alle Ebenen, auch in beruflicher Hinsicht. Junge Menschen studieren im Ausland, sie reisen, verlassen das Land und/oder kehren wieder zurück – und nicht selten stoßen sie dann auf ein Gesellschaftssystem, das auf Sesshaftigkeit ausgerichtet ist, anstatt auf Mobilität und Flexibilität. Bestimmte Starrheiten sind nicht mehr zeitgemäß.
Auf die mobile Gesellschaft reagieren bedeutet konkret:

  • im Statut die neuen Minderheiten im Lande anerkennen;
  • die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung freistellen, zumindest bei der ersten Erklärung;
  • die Jahre der Ansässigkeitspflicht in der Region für das Wahlrecht zu reduzieren.

Zweitens: Die Macht ist vom Staat auf das Land übergegangen.
Im Jahr 1972 gab es noch die Übermacht von Staat und Region. Durch das Statut wurde ein großer Teil dieser Macht auf das Land übertragen. Gerade darin liegt der Erfolg der Autonomie: Die Sprachminderheiten werden heute nicht mehr durch anachronistische Systeme der Trennung geschützt, sondern dadurch, dass das Land weitgehend souverän agieren kann.
Nimmt die autonome Macht zu, muss die innere Demokratie im Gegenzug ausgebaut werden. Dadurch erwachsen mehr Rechte und mehr Freiheiten für die Menschen, jenseits der Logik der “Zugehörigkeit”. Alte Ungerechtigkeiten wurden inzwischen ausgeglichen, man darf daher über die Sinnhaftigkeit bestimmter Mechanismen neu nachdenken. Auch über die in jeder Demokratie notwendige Gewaltenteilung bzw., Aufteilung der Macht sind Überlegungen anzustellen. Daher gilt es:

  • den ethnischen Proporz flexibler zu gestalten und auszusetzen, wo immer der ethnische Ausgleich schon erreicht ist (wobei er als Korrekturmechanismus jederzeit wieder eingesetzt werden kann, wenn sich die Gleichgewichte wieder verschieben sollten);
  • mindestens die Hälfte der RichterInnen des Verwaltungsgerichtes von der politischen Ernennung auszunehmen und via Wettbewerb zu ermitteln.

Drittens: Der Minderheitenschutz in Europa nimmt neue Formen an.
Der “neue” Minderheitenschutz fußt auf dem Prinzip der “Wahlfreiheit” (s. Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten von 1994). Die „Werkzeuge“ zum Schutz der Minderheiten (z.B. Schule in der Muttersprache) müssen gesichert bleiben. Jede Person muss das Recht haben, diese zu nutzen oder aber andere Wege zu beschreiten, die vielleicht besser zur eigenen Lebensplanung passen. Mehrsprachigkeit ist kein Problem, sondern ein Ziel und ein Wert – außerdem von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünscht. Viele Wege führen zur Mehrsprachigkeit. Es ist nicht mehr akzeptabel, dass in unserem Land, mit seiner kulturellen Vielfalt und seinem sprachlichen Reichtum, Modelle verboten sind, die in ganz Europa gängig sind.
Unsere Vorschläge:

  • Verankerung der innovativen Sprachdidaktik und der Schulversuche, die in vielen Schulen bereits existieren, im Autonomiestatut;
  • Schaffung der Möglichkeit eines Zusatzangebots der Gemeinsamen mehrsprachigen Schule für jene, die sie wünschen – im Sinne des Spracherwerbs, aber auch als Ausdruck eines Landes, das nicht (mehr) auf Trennung setzt.
  • Ausweitung des Gebrauchs der ladinischen Sprache.

Wir sind überzeugt, mit diesen Vorschlägen einem großen Teil der Bevölkerung aus dem Herzen und aus der Seele zu sprechen. Auch auf diese Stimmen sollten wir bei der Weiterentwicklung unserer Autonomie nicht vergesse
Bozen, 24. Februar 2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Vorschläge zur Änderung des Autonomiestatuts:
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Glaubt die politische Mehrheit überhaupt an den Konvent?
Die Abwesenheit der „Mitte“, Parallelveranstaltungen und das Voranbringen von statutsändernden Gesetzen sprechen dagegen.
autonomiekonventGestern hat der Ausschuss für Autonomiefragen des Landtages mehrheitlich ein positives Gutachten zum Verfassungsgesetzentwurf des Abgeordneten Alfreider „zum Schutze der ladinischen Minderheit“ abgegeben.
Der zuständige Regionalausschuss hatte letzte Woche den Entwurf nach Aufforderung der Opposition noch ausgesetzt. Wir hatten darauf hingewiesen, es sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mitten in der ersten Phase des Konvents (und noch VOR dem Open Space in den ladinischen Tälern!) nicht angebracht, am Konvent vorbei Änderungen am Autonomiestatut via Abgeordnetenkammer vorzunehmen.
Im Landtag hingegen war diese Vorgangsweise nicht mehr angesagt – das Gutachten zum Alfreider-Entwurf wurde durchgeschoben.* Ein Vorgehen, das gewiss nicht der Mühen der BürgerInnen würdig ist, die sich Samstag für Samstag Zeit für die Diskussionen in den Konventveranstaltungen nehmen.
So stellt sich verschärft die Frage, ob die Mehrheitsparteien selbst überhaupt an den Konvent glauben: Denn die laue Teilnahme der SVP-MandatarInnen und die weitgehende Absenz der politischen Mitte bei den Konventsveranstaltungen liegt vor aller Augen. Angesichts der kapillaren Struktur der 40.000-Mitglieder-Partei SVP bleibt es unverständlich, warum sie das Feld des Konvents der Übermacht der Sezessionsbewegten und den tapferen, aber minderheitlichen Ökosozialen überlassen. Letzten Samstag hat zudem der PD eine Parteiveranstaltung parallel zum Jugendkonvent und zum Open-Space in Neumarkt veranstaltet.
Es sieht so aus, als ob die Veranstaltungen zum Konvent der Bevölkerung als Beschäftigungstherapie verordnet würden. Denn während Bürgerinnen und Bürger Konvent spielen dürfen, gehen die politischen Geschäfte weiter wie bisher. Business as usual im Lande Südtirol. Wir warnen eindringlich vor der Gefahr, dass hier ein Vertrauensvorschuss der Bevölkerung in neue demokratische Prozesse verheizt wird.
Die Chance, die aus dem Konvent erwächst, sollte nicht vertan werden. Kaum anzunehmen, ob sie sich nochmals bietet, wenn jetzt alles umsonst gewesen sein sollte. Die Verantwortung für diese Schieflagen liegt eindeutig bei den Parteien der politischen Mehrheit.

*inhaltliche Anmerkung zum Gesetzentwurf Alfreider: Wir sind gegen 3 Vize-LH’s! Die SVP kann sich den 2. LH-Vizeposten gerne unter einem Ladiner und einem Deutschen aufteilen.

01.03.2016
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Landesgesetzentwurf

Landesgesetzentwurf  für einen Statutsüberarbeitender Konvent für Südtirol

2014 10 16 PressekonferenzKonvent-Convenzione_BrigitteFoppaZum Sinn der Statutsüberarbeitung

Seit einigen Jahren schon wird von Politik und Gesellschaft die Überarbeitung des Autonomiestatuts gefordert. Es muss der Lebenswirklichkeit, die sich seit 1972 stark verändert hat, angeglichen werden und alle Menschen in Südtirol sollen sich vom neuen Statut vertreten fühlen.
Auch wenn auf staatlicher Ebene eine zentralistische Tendenz bei der Verfassungsreform zu bemerken ist, gehen wir davon aus, dass genau jetzt der richtige Moment ist, um die Statutsreform anzugehen. Diese kann das autonomiefreundliche Klima auf lokaler Ebene ausnutzen und ausbauen. Ein Konvent, in dem sich alle Teile der Gesellschaft als verfassungsgebendes Organ einbringen können, erscheint uns als das passende Instrument. Ein entsprechend moderierter partizipativer Prozess kann die angeregte Debatte und die Entwicklung eines normativen Rahmens, im Einklang mit der Realität und gleichzeitig an der Zukunft orientiert, vereinfachen.
Seit 2001 gab es auf lokaler und europäischer Ebene große Veränderungen. Zum einen wurde die Region Trentino-Südtirol politisch weiter geschwächt, während die Rolle der zwei Provinzen durch die Zuteilung von immer mehr Kompetenzen deutlich gestärkt wurde. Zum anderen hat die Einrichtung der Europaregion und des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit und auf regionaler Ebene zu einem post-nationalen Raum innerhalb der Alpen und ganz Europas geführt. Die Ebenen der Governance sind daher vielfältig bis verworren. Der Konvent bietet die Möglichkeit, die ausschließlichen, konkurrierenden, übertragenen und ergänzenden Kompetenzen zwischen der staatlichen, der regionalen und der Landes-Ebene neu zu verteilen. Ebenso muss er sich auch mit der Frage der Subsidiarität beschäftigen, insbesondere im Hinblick auf eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Land und Gemeinden.
2014 10 16 PressekonferenzKonvent-ConvenzioneAls Prüfstein des Konvents gilt auch die bürgerschaftliche Dimension der Autonomie. In diesem Bereich wird das Verhältnis zwischen den „alten“ Sprachgruppen (deutschsprachig, italienischsprachig, ladinischsprachig), welches sich seit 1972 tiefgreifend geändert hat, neu geklärt werden müssen. Aber daneben muss es auch Raum für andere Gruppen geben. Die Positionen der Geschlechter (vor allem die der Frauen), der verschiedenen Generationen (jung und alt) und die der MigrantInnen müssen neu verhandelt werden. Und neben all diesen Komponenten dürfen wir einen stillen, aber für unser Land unerlässlichen, Bestandteil nicht vergessen: die Natur, die Landschaft und die Umwelt, welchen der Konvent, so hoffen wir, auch die notwendige Aufmerksamkeit angedeihen lässt.
Dies sind nur einige Argumente, die für die enorme Bedeutung eines Konvents zur Überarbeitung des Autonomiestatuts sprechen. Wie dieser Prozess im Detail funktionieren kann, wird im Folgenden erklärt.

Zielsetzung, zeitliche und institutionelle Eckpunkte

Das Ziel des Konvents ist es, das Autonomiestatut auf die Gültigkeit und Aktualität innerhalb der Südtiroler Bevölkerung und innerhalb des institutionellen Rahmens zu überprüfen. Damit das neue Autonomiestatut den größtmöglichen Konsens von den Bürgerinnen und Bürgern vor der Abstimmung im Parlament erhält, darf es nicht nur auf institutioneller Ebene, als Abmachung zwischen Staat und Land, neu geschrieben werden, sondern dies muss unter Beteiligung der Zivilgesellschaft geschehen.
Konventprozesse zur Überarbeitung von Verfassungen sind keine Neuheit. Als Idee angedacht oder bereits vollständig durchgeführt wurden und werden sie bereits in verschiedenen Ländern und Regionen Europas, wie zum Beispiel in der italienischen Region Friaul-Julisch Venetien, im deutschen Bundesland Hessen, in Österreich und Island auf gesamtstaatlicher Ebene, sowie der Europäischen Union als supranationalen Staatenverbund. Für Südtirol gilt es nun, aus diesen Erfahrungen zu lernen.
Am Ende des Konventsprozesses, der insgesamt 18 Monate ab Inkrafttreten dieses Gesetzes dauern wird, soll ein Gesetzentwurf für die Reform des Autonomiestatuts stehen. Dieser wird dann im Landtag zur Abstimmung gebracht. Anschließend wird das Gesetz dem Regionalrat zur Abstimmung vorgelegt und dann an das Parlament weitergeleitet.

Ansiedelung, Zusammensetzung und Grundsätze der Arbeit

Der Konvent soll als eigenständiges Organ eingerichtet werden. Zugleich bedarf es der Anbindung an den Südtiroler Landtag und die Einbindung aller dort anwesenden politischen Kräfte, um ein Auseinanderdriften oder gar das Erreichen von Unvereinbarkeiten zwischen Landtags- und Konventsarbeit zu vermeiden. Daher setzt sich in diesem Gesetzentwurf die Konventversammlung zu praktisch gleichen Teilen aus VertreterInnen der Politik und VertreterInnen der BürgerInnen zusammen. Um die gesamte Arbeit wissenschaftlich und juridisch zu untermauern und qualitativ noch aufzuwerten, gibt es außerdem einen dritten, numerisch etwas kleineren, Teil, den „Rat der Wissenschaft“. Er setzt sich aus ExpertInnen aus den Bereichen Verfassungsrecht, Politik- und Sozialwissenschaft und Geschichte zusammen und wird vom Landtag ausgewählt.
Die Vertretung der politischen Ebene kann, relativ einfach, über Ernennungen aus den politischen Organen des Landtages erfolgen, wobei der Schwerpunkt auf dem Präsidium und dem I. Gesetzgebungsausschuss liegt, aber eine Ergänzungsmöglichkeit für dort nicht vertretene politische Kräfte sowie für andere Ebenen wie Gemeinden und Parlament vorsieht.
2014 10 16 PressekonferenzKonvent-Convenzione_NetzwerkPartizipationSchon komplizierter ist die Einsetzung des Rates der BürgerInnen. Es ist nämlich wichtig, dass viele verschiedene BürgerInnen in diesem Bereich zu Wort kommen und nicht nur jene, die sich seit jeher mit Autonomiethemen befassen. Deliberative Verfahren sehen als Möglichkeit der Ermittlung unter anderem auch Losungsverfahren vor. Sie werden von uns bevorzugt, denn würden die BürgerInnen etwa auf traditionelle Weise gewählt, dann kämen wieder die klassischen Mechanismen des Wahlkampfs, der Polarisierung, des Rankings etc. zum Tragen und diese favorisieren immer wieder dieselben Menschen, während andere sich nicht behaupten können. In einem geschichteten Losungsverfahren entgeht man diesen altbekannten Mechanismen, während man zugleich den wichtigsten Bevölkerungsanteilen eine ausgeglichene Vertretung zumisst.
Für ein gutes Funktionieren braucht es ein exzellentes Leitungsteam. Die „Steuerungsgruppe“ besteht aus einem professionell arbeitenden Team, das den Prozess anleitet, begleitet, moderiert und federführend für die Dokumentation zuständig ist. Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin trägt die Verantwortung für den Konvent.
Um auch wirklich allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zur Konventsarbeit zu ermöglichen, müssen Zeiten, Orte und Vergütungen so gestaltet werden, dass etwa auch junge Eltern und/oder Berufstätige an den Sitzungen teilnehmen können.
Prinzipien sind in jedem Fall Öffentlichkeit, Beteiligung, Transparenz, weshalb alle Sitzungen öffentlich und zugänglich sein müssen. Alle BürgerInnen sollen online den Ablauf der Sitzungen verfolgen und kommentieren können. Themen und Diskussionen, die aus diesem Kommunikationsforum kommen, sollen in die Tagesordnung einfließen.
Innerhalb des Konvents sind alle Teilnehmenden gleichberechtigt und sprechen, auch wenn sie in einer bestimmten Funktion teilnehmen, in erster Line als Bürger oder Bürgerin und nicht als Interessensvertretung. Für die Loyalität aller Teilnehmenden dem Prozess, dem Gemeinwohl und dem Grundgesetz gegenüber bürgt ihr Versprechen, das sie zu Beginn der Konventstätigkeit ablegen.
In diesem Sinne kann und soll die neue Phase unserer Autonomie mit einem innovativen gemeinsamen Prozess, der offen und dialogorientiert ist, beginnen. Vielleicht ist dies der einzige Weg, um unsere Autonomie von einem Werkzeug der Machtgestaltung zu einem Projekt der BürgerInnen zu entwickeln, das von allen Menschen, die in diesem Land leben, „gespürt“ wird.
Wir würden uns freuen, wenn genau diese Menschen unser aller Zukunft mithilfe des Konvents selbst beschreiben und beschreiten wollen.
Bozen, 16. Oktober 2014
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba