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Die Landesregierung will den Zugang zu „zusätzlichen“ Leistungen strenger regeln: Diese werden von jetzt an nur den Personen vorbehalten, die sich „integrationswillig zeigen“. Die Aussage bezieht sich auf Artikel 18 des Omnibusgesetzes Nr. 125/2017, das am Montag, den 22. Mai, im vierten Gesetzgebungsausschuss behandelt wird.
Wir werden sehen, ob es sich dabei um eine vorgezogene Wahlkampagne handelt, um einen starken Auftritt zu Lasten der schwächsten Personen (ohne Wahlrecht). Die Grüne Fraktion im Landtag hat bereits eine Anfrage eingereicht, die sämtliche Widersprüche der neuen Bestimmung aufführt:

  1. Zu dieser neuen Regelung über die Leistungen wurde der Landesintegrationsbeirat nicht angehört, obwohl vom Gesetz vorgeschrieben.
  2. In den dürftigen 16 Zeilen des Artikels 18 sind weder die Leistungen, die allenfalls verweigert werden würden, noch gültige Kriterien festgeschrieben, um zu entscheiden, ob eine Person integrationswillig ist oder nicht.
  3. Die neue Bestimmung verfügt über keine wissenschaftliche Grundlage zum komplexen Thema des „Integrationswillens“ und die entsprechenden Folgen, weder auf lokaler noch auf europäischer Ebene.
  4. Der Gesetzesartikel geht an keiner Stelle auf die schon gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Diese sehen bereits Einschränkungen vor (5-jähriger Wohnsitz und Arbeit im Land), die von italienischen und europäischen Gerichten bereits als ausreichend eingestuft wurden.
  5. Das Land selbst hat gegen sein Integrationsgesetz verstoßen, da es das im Landesgesetz Nr. 12/2011 vorgesehene „Antidiskriminierungszentrum“ nie ins Leben gerufen hat. Bevor das Land also den MigrantInnen Auflagen erteilt, sollte es seine eigenen Hausaufgaben machen, und dadurch die Integration fördern.
  6. Die Landesregierung schaltet auf einen harten Kurs mit den MigrantInnen, aber uns ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass auch Kampagnen gegen Diskriminierung, Rassismus, Xenophobie und Islamophobie geplant wären. All diese Phänomene gibt es auch bei „Einheimischen“, von Mietwohnungen, die nur „für unsere Leute“ bestimmt sind, bis zu rassistischen Äußerungen im Internet, verfasst von Personen, die in unserem Land leben.

In dieser Form ist die neue Bestimmung inakzeptabel. Sollte sie angenommen werden, wird sie den sicherlich folgenden Anfechtungen nicht standhalten.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Anfrage

AuchSoKochtSüdtirolWir verurteilen den billigen Missbrauch der Integrationsthematik seitens der Freiheitlichen.

In wütender Gegenwehr hat Freiheitlichen-Obfrau in der Rentenskandal-Debatte auf den alten Freiheitlichen-Evergreen der Ausländerfeindlichkeit zurückgegriffen. Ihre Rentenvorauszahlung wolle sie nicht „den Ausländern“ zukommen lassen.

Im heutigen „Morgentelefon“ legte sie noch ein Scheit nach und zitierte „Kochbücher“ und „Fahrradkurse für ausländische Frauen“. Der plumpe Ablenkungsversuch von der eigenen kritischen Lage wirkt wie eine Verzweiflungstat, kann jedoch nicht mit der angeschlagenen Verfassung der Freiheitlichen entschuldigt werden.

Den blauen Angriff auf wertvolle Kultur- und Integrationsarbeit, zumal von ehrenamtlich arbeitenden Vereinen (wie z.B. Donne Nissà, Organisatorinnen der Fahrradkurse) oder von Vernetzungsinitiativen (die z.B. zum Kochbuch „Auch so kocht Südtirol“ geführt haben) verurteilen wir in aller Schärfe.

Integration und Inklusion werden gerade durch solche Initiativen geleistet und brauchen Förderung, Unterstützung und Anerkennung.

Der billige Missbrauch der Thematik zeigt in aller Deutlichkeit, wie populistisch die Freiheitlichen-Politik funktioniert und wie lässig mit sozialen Problemkreisen umgegangen wird.

Brigitte Foppa, Giorgio Zanvettor, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

BZ, 21.3.2014