Impfpflicht und Folgen für das Schuljahr 2019/20

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.
Im Hinblick auf das kommende Schuljahr sind viele Familien angesichts der unklaren Lage zur Impfpflicht verunsichert. Es kursieren zum Teil widersprüchliche Gerüchte und wir bitten daher um Klärung:
Werden nicht geimpfte Kinder im Schuljahr 2019/20 vom Kindergarten- bzw. Schulbesuch ausgeschlossen bzw. nicht zugelassen werden?
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
- Wird es Verwaltungsstrafen geben? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Dürfen Kinder, für deren Nichtimpfung eine Strafe bezahlt wurde, anschließend den Kindergarten bzw. die Schule besuchen?
- Was passiert, wenn jemand auch nach wiederholter Aufforderung der Impfpflicht nicht nachkommt?
- Wird es ein eigenes Landesgesetz geben, das die Impfthematik auf lokaler Ebene regelt?
- Wie ist die Situation in Kinderhorten und Kindertagesstätten? Können nicht geimpfte Kinder ausgeschlossen bzw. nicht aufgenommen werden?
- Kann es sein, dass der Musikschulbesuch auf Grund von Nichtimpfung verweigert wird?
Bozen, 08.07.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.