HomeDeutschGutachten der Grünen zu den Durchführungsverordnungen zum LG Nr.5/2022 – Öffentlicher und sozialer Wohnbau

Gutachten der Grünen zu den Durchführungsverordnungen zum LG Nr.5/2022 – Öffentlicher und sozialer Wohnbau

Wie vom Landesgesetz 5/2022 vorgesehen, wurde der Entwurf der Durchführungsverordnungen dem zuständigen 4. Gesetzgebungsausschuss zur Begutachtung übermittelt. Das Gutachten ist verpflichtend, aber nicht binden.

Im Anhang das Gutachten der Grünen Vertreterin im Vierten Gesetzgebungsausschuss Brigitte Foppa, das am Donnerstag, den 22. Dezember, im Ausschuss diskutiert werden soll.

Natürlich finden sich die „Mängel“ des Gesetzes auch in den Durchführungsverordnungen wieder. Wir erwähnen zwei davon, die unserer Meinung nach zu den schwerwiegendsten gehören:

  • da auch die Mittelschicht Zugang zu WOBI-Wohnungen hat, von denen es viel zu wenige gibt, riskiert man einen „Krieg der Armen“.
  • Die Begrenzung der Mietverträge auf vier Jahre wird das Leben der Familien noch prekärer machen.

Dies einige spezifische Kritikpunkte:

  • Eine Fortschreibung der strikten Trennung nach Sprachgruppen ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Bedarf und Bedürftigkeit müssen vor Sprachgruppe stehen.
  • Der Zugang zu Sozialwohnungen für Migrant:innen wird immer schwieriger. Menschen auf der Flucht dürfen erst ansuchen, wenn sie Asylstatus erhalten haben. Für sie gilt eine getrennte landesweite Rangliste. Nicht mehr als 10% der Wohnungen, die für Nicht EU-Bürger:innen reserviert sind, dürfen an Menschen mit Asylstatus vergeben werden.
  • Ein Kind aus anderen Zeiten ist die Tatsache, dass für die Eheschließung (und nur für sie!) 5 Punkte vergeben werden. Das ist eine grobe Diskriminierung für Menschen, die in anderen Lebensformen zusammenleben – und vor allem für jene Paare, denen eine Eheschließung bis heute nicht erlaubt wird.

Bozen, 21/12/2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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