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Generationenbrücke’ zur Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit

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Vor kurzem hat der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund ASGB das bemerkenswerte Projekt ‚Generationenbrücke’ lanciert, um auf diese Weise eine Senkung der auch in Südtirol Jugendarbeitslosigkeit und eine Erhöhung der Altersteilzeit gleichermaßen zu ermöglichen.

Das Projekt ist unter dem Titel ‚ponte generazionale’ in Zusammenarbeit der lombardischen Sozialpartner, der Region Lombardei und des INPS/NISF im Jänner 2013 entstanden. Die wesentlichen „Brückenpfeiler“ sind folgende:

  • Arbeitnehmer, die nicht mehr als drei Arbeitsjahre bis zur bevorstehenden Pensionierung vor sich haben, können ihren Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag mit horizontaler oder vertikaler Ausrichtung umwandeln, wobei eine Arbeitszeitreduzierung bis zu 50% ermöglicht wird. Die durch Konvertierung des Arbeitsvertrages entstandene Differenz der Pensionseinzahlungen übernimmt die Region, sodass dem Beschäftigten bei Pensionsantritt kein Verlust entsteht.
  • Im Gegenzug verpflichtet sich der an diesem Projekt beteiligte Arbeitgeber, Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren unbefristet oder mittels eines Lehrvertrages einzustellen, um den ursprünglichen, positiven Beschäftigungssaldo des Betriebs vor Konvertierung der Arbeitsverträge wieder herzustellen.

Diese Maßnahmen könnten sich als hochgradig positiv erweisen, um in einem vorteilhaften Doppeleffekt die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern und ältere Arbeitnehmer zu entlasten. Als Zusatz-Bonus für die Unternehmen – so der ASGB – dürften sich die geringeren Sozialabgaben für Berufseinsteiger im Vergleich zu kurz vor der Pensionierung stehenden Arbeitnehmern erweisen.

Dieses Projekt könnte die bereits vorgestellten Maßnahmen der Landesregierung zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit wirkungsvoll ergänzen und in enger Zusammenarbeit zwischen dem Land Südtirol, den Sozialpartnern und dem NISF/INPS entstehen. Dabei sollten seitens des Landes oder der Region die durch die Konvertierung der Arbeitsverträge von Voll- auf Teilzeit entstandene Differenz der Renteneinzahlungen übernommen werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • Mit den Sozialpartnern und der Regionalregierung Trentino-Südtirol eine zügige Überprüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte zur Machbarkeit des Projekts ‚Generationenbrücke’ vorzunehmen;
  • Im Falle positiven Bewertung entsprechende gesetzliche und finanzielle Voraussetzungen zu schaffen, um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen.

Bozen, 28. März 2013

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

 

Author: admin

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