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Für Natur und Landschaft

PRESSEMITTEILUNG.

Morgen, am 23. März 2021, wird sich der zweite Gesetzgebungsausschuss des Landtags mit dem von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf für eine verpflichtende „Umweltbaubegleitung“ bei Bauprojekten befassen.

Sehr oft haben Bau- und Strukturprojekte (wie z.B. Straßen, Pistenplanierungen, Nivellierungen, etc.) einen erheblichen Einfluss auf Natur und Landschaft. Aus diesem Grund werden sie vor der Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Während des Genehmigungsverfahrens legt die zuständige Behörde klare Schutzmaßnahmen für Umwelt, Natur und Landschaft fest.

Es ist jedoch schwierig, diese Maßnahmen während der Bauarbeiten einzuhalten. Hier handelt es sich um Entscheidungen, die fast täglich getroffen werden müssen, um Kleinlebensräume und sensible Landschaftselemente nicht zu zerstören. Oftmals verfügen die Baufirmen nicht über das nötige Fachwissen, um die besten Lösungen zu finden, und die Natur und unsere Artenvielfalt zahlen den Preis dafür.

„Eine verpflichtende Umweltbaubegleitung, wie sie in unserem Gesetzentwurf vorgesehen ist, würde dieses Problem lösen“, erklärt Hanspeter Staffler: „Experten:innen könnten die Baufirmen während der Arbeiten begleiten und sie beraten, wie sie Schäden an der Landschaft vermeiden können“. https://www.youtube.com/watch?v=uoq_KRi-Ysg&t=2s
Dies ist eine kleine Maßnahme, aber sie hätte einen großen Einfluss auf den Natur- und Landschaftsschutz und würde unserem Naturschutzgesetz Kraft verleihen.

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Author: Heidi

Savoi untragbar als
Mutui: rinvio anche
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