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Aus EEVE mach ISEE

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Auf einer Pressekonferenz der Landesrätin Waltraud Deeg am 16. Februar dieses Jahres wurde angekündigt, dass fortan alle familiären Beihilfen aufgrund der ISEE-Erklärung, und nicht wie bisher aufgrund der EEVE berechnet werden. Das lokale Einkommens- und Vermögensbewertungssystem EEVE-DURP Südtirols, im Sinne einer vernünftigen Nutzung der Autonomiekompetenz zur Schaffung von mehr sozialer Treffsicherheit bei der Bewertung der Bedürftigkeit der Menschen wurde nach mehrjährigen Verhandlungen mit allen Sozialpartnern und des Landes-Sozialressorts ab 2011 eingeführt. Es ist daher fraglich, warum auf dieses autonomiepolitisch wichtige Instrument der einkommmens- und vermögensmäßigen Bedürftigkeitsbewertung nun verzichten werden soll, deren Stärken in der Integration und der Zugänglichkeit lagen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Das bisherige Landeskindergeld konnte von ca. 30.000 Familien beansprucht werden: Wie viel wurde dabei bisher ausgegeben und was war in etwa der erhaltene Durchschnittsbetrag pro Monat und Kind bzw. Familie?
  2. Wie viele gültige Anträge erwartet die Soziallandesrätin Deeg jetzt mit dem Wechsel auf die ISEE-Erklärung?
  3. Aus welchen Überlegungen heraus wurde für das Ansuchen der Beiträge von der EEVE-Erklärung auf die ISEE gewechselt?
  4. Gibt es Modellrechnungen der Landesregierung zu den Unterschieden für die Beitragsansuchenden, welche sich aus dem Wechsel von EEVE auf ISEE ergeben werden? Falls ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?
  5. Ein wichtiges Argument für eine eigenständige Einkommens- und Vermögensberechnung war die Schaffung eines autonomen Gestaltungsmöglichkeit für ein wichtiges Instrument des Wohlfahrtssystems Südtirols (Sozialhilfe, Gesundheit, Bildungsförderung, Wohnen). Kommt es durch den Rückgriff auf das staatliche Instrument der ISEE zu einer erneuten Aufsplitterung mit erneuter Unübersichtlichkeit für Betroffene, Beratungseinrichtungen und Dienstleistern?
  6. Wir bitten um die Einschätzung der Landesrätin zu folgendem Vorschlag: Was spricht dafür bzw. dagegen, das neue System des Staates (einheitliches Familiengeld) und das bisheriges System der Landesfamilienleistungen parallel laufen zu lassen, bis man die Auswirkungen der neuen Leistungen genauer kennt und dann auf einer gesicherten Grundlage Korrekturen anbringt, welche die Landesfamiliengelder gezielter auf die neue Situation einstellt und das einheitliche System der Einkommens- und Vermögensbewertung EEVE für die Landesleistungen aufrecht hält?

Bozen, 09.03.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

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