Home2019Dezember (Page 3)

PRESSEMITTEILUNG.

Viel, ganz viel Klimaschutz. Ganz viel ASTAT. Nachhaltigkeit als Schlüsselbegriff. Soziales und Frauen fehlen völlig. Und über Wohnbau reden wir auch diesmal wieder erst am Ende der Legislaturperiode. So würden wir in Stichworten die heutige Haushaltsrede von Landeshauptmann Arno Kompatscher zusammenfassen.
Für uns Grüne ein skurriles Schauspiel. Einerseits nehmen wir zufrieden zur Kenntnis, dass es die grünen Grundthemen in die Agenda der Landesregierung geschafft haben. Andererseits die Erinnerungen an die Diskussionen zum Raumordnungsgesetz letzte Woche, hier im selben Saal, in der die SVP ein völlig anderes Bild zu Raum und Landschaftsschutz gezeichnet hatte.
Skurril auch die Tatsache, dass doch der Lega-Vize neben Kompatscher sitzt. Für die Lega gab es nur Statistenrolle – und ein kleines Trösterle (nämlich die Zusage, dass man die Ärmsten der Armen weiterhin und verstärkt zurück in den Hunger schicken wird).

Unser Fazit: Entweder diese Rede war eine Art Weihnachtsrede, oder Kompatscher regiert mit dem falschen Partner.

Bozen, 06.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Es scheint, dass in diesen Tagen die „endlose“ Affäre um die Errichtung der Antidiskriminierungsstelle, auf die wir seit 2014 warten, hinter verschlossenen Türen vom Büro des Präsidiums im Landtag diskutiert wird. Das Präsidium besteht aus vier Mitgliedern der Mehrheit und einem Mitglied der Minderheit.
In der letzten Legislatur hatte sich der damalige Landtagspräsident verpflichtet, die Fraktionsgruppen noch in die Ausarbeitung des endgültigen Vorschlags einzubeziehen. Am 8. Oktober 2019 haben jüngst alle Abgeordneten der Minderheit ein Schreiben an Präsident Noggler unterzeichnet, in dem sie ihn aufforderten, eine Sitzung einzuberufen, um gemeinsam eine Lösung mit größtmöglichem Konsens zu finden. Diese Sitzung hat noch nicht stattgefunden.
Wir glauben, dass die Antidiskriminierungsstelle so schnell wie möglich – jedoch in der bestmöglichsten Form – eingerichtet werden sollte. Überstürzte und improvisierte Lösungen, die nicht von allen mitgetragen werden, sind keine wirklichen Lösungen. Wir bitten daher Präsident Noggler, einen Prozess in die Wege zu leiten, der alle politischen Vertretungen miteinbezieht.

Die Landtagsabgeordneten

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Maria Elisabeth Rieder
Paul Köllensperger
Peter Faistnauer
Alex Ploner
Franz Ploner
Josef Unterholzner
Sandro Repetto
Diego Nicolini
Sven Knoll
Myriam Atz Tammerle
Alessandro Urzí
Andreas Leiter Reber
Ulli Mair

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Solland Silicon hat im Jahr 2016 ein Dokument über die Bonifizierung des Untergrundes und des Grundwassers ausgearbeitet. In diesem Dokument ist das Monitoring des Grundwasserkörpers am Betriebsgelände vorgesehen.
In den Jahren 2008-2011 wurde ein Bonifizierungsprojekt gemacht, welches von der Umweltagentur zertifiziert hätte werden sollen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Gab es zwischen 2008 und 2011 die Zertifizierung für die erfolgte Bonifizierung?
2. Wann werden die neuen Eigentümer voraussichtlich ihren Plan zur Bonifizierung vorlegen und durchführen und wann werden die Arbeiten dazu abgeschlossen sein?
3. 2016 wurde ein Plan zur Überwachung des Grundwassers vorgesehen. Gibt es so einen Plan? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam er?
4. Wurden Verbesserungen an der hydraulischen Barriere vorgenommen? Wenn ja, wann? Falls nein, warum nicht?
5. In regelmäßigen Abständen soll die Qualität des Grundwassers im Bereich des Siliziumwerks kontrolliert werden. Gibt es zwischen MEMC und Solland Silicon einen Austausch zu diesen Messungen?
6. Wie viele Messstellen gibt es auf dem Grund der Solland und der MEMC? Wir ersuchen um Aushändigung der Messerergebnisse.
7. In wessen Kompetenz fallen heute die Messungen der Qualität des Grundwassers auf dem Grund der Solland? Wie läuft dies seit der Insolvenz vonstatten?
8. Wie funktioniert die so genannte „hydraulische Barriere“ für das Grundwasser?
9. Wohin fließt das verschmutzte Wasser?
10. Wieso wurde die ständige Sicherheitszone 2004 ausgebaut? Ist der Grundwasserspiegel angestiegen? Musste die hydraulische Barriere in der Folge erweitert werden?
11. Muss das Grundwasser auch in Zukunft überwacht werden, auch wenn sich keine Fabrik mehr auf dem Areal befindet?
12. Welche Auflagen haben die neuen Eigentümer?
13. Hängt der Grundwasserkörper unter dem Betriebsgelände mit dem Grundwasserkörper unterhalb der Ortschaft Sinich zusammen?

Bozen, 05.12.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung  und die Prüfberichte vom 3.5.2018 sowie vom 9.10.2018 herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Juli 2019 wurde uns auf eine schriftliche Anfrage mitgeteilt, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Anträge zur Installation von 5G-Antennen bei der Landesverwaltung eingegangen waren. In der aktuellen Fragestunde der Landtagswoche Anfang November teilte uns der Landeshauptmann mit, dass es möglich sein könnte, im Zuge der Olympiabewerbe in Antholz im Jahr 2026 ein 5G-Netz zu errichten. Aus diesem Grund scheint uns die Frage nötig, ob sich in der Zwischenzeit noch andere Standorte für 5G-Antennen in Südtirol „ergeben“ haben.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat die Landesverwaltung Anträge zur Installierung von 5G-Antennen erhalten?
  2. Wenn ja, wie viele, wo und von wem?
  3. Wie viele Anträge wurden angenommen, wie viele abgelehnt?

Bozen, 04.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG .

Artikel 1 des Landesgesetzes Nr. 38/2010 schützt das „Recht jeden Bürgers und jeder Bürgerin auf Zugang zu palliativer Versorgung und Schmerztherapie“. Das Gesetz zeigt außerdem drei Netzwerke für Palliativversorgung, Schmerztherapie und die Behandlung von Kindern auf. Gemäß obigem Gesetz müssen Gesundheitseinrichtungen, welche Palliativversorgung anbieten, den Patientinnen und Patienten sowie ihren Familien ein individuelles Pflegeangebot zur Verfügung stellen können. Dabei sind die Grundsätze der Würde und der Selbstständigkeit kranker Menschen ohne jegliche Art von Diskriminierung zu achten. Das Gesetz schützt und verbessert die Lebensqualität in allen Stadien der Krankheit und insbesondere im späten Krankheitsstadium. Zudem sieht es eine entsprechende gesundheitliche und soziale Unterstützung kranker Menschen und ihrer Familien vor.

In Südtirol beklagen medizinische Fachkräfte, Patienten und deren Familien seit geraumer Zeit, dass das vorhandene Angebot an Palliativversorgung und Schmerztherapie dem Lebensstandard
in unserer Provinz nicht gerecht wird. Das einzige Hospiz der Provinz befindet sich im Bozner Krankenhaus und verfügt über 11 Betten. Neben der Vertragsklinik Martinsbrunn gibt es auf Landesebene keine weitere gebührend ausgestattete Einrichtung. Aus den Antworten auf einige Anfragen aus dem Jahr 2018 ging hervor, dass das Land insgesamt nur über 21 Betten verfügt (11 in
Bozen und 10 in Martinsbrunn – dabei wurden nur die Betten für Langzeitkranke mit durchgehender Palliativversorgung berücksichtigt). Dazu kommen zwei Betten pro Krankenhaus in Brixen, Bruneck und Innichen sowie ein Bett im Krankenhaus Sterzing. Letztere „entsprächen aber nicht den im neuen Programm für Palliativmedizin des Sanitätsbetriebes festgelegten Erfordernissen“, wie die damalige Landesrätin, Martha Stocker, in einer Antwort auf die Anfrage von März 2018 bestätigte. Gemäß den auf nationaler Ebene empfohlenen Standards müsste eine Provinz wie Südtirol über etwa 36 Betten verfügen.

Alarmierend ist außerdem der Personalmangel in der Pflege, sowohl innerhalb der Gesundheitseinrichtungen, als auch in der häuslichen Pflege. Aus den Antworten der Landesrätin aus dem Jahr
2018 geht zudem hervor, dass es im Bozner Hospiz nur zwei Palliativärzte gab, ebenso viele waren für die häusliche Pflege zuständig, wobei einer dieser beiden in Teilzeit angestellt war. Das Arbeitspensum, das diese wenigen Ärzte mit Unterstützung von Pflegepersonal bewältigen, ist, gelinde gesagt, gewaltig.

Die Provinz Trient verfügt über 27 Betten. Auch dies ist noch unzureichend, da auch das Trentino, gemäß den auf nationaler Ebene empfohlenen Standards über 36 Betten verfügen sollte. Dieser
Mangel wird jedoch durch eine höchst effiziente, flächendeckende häusliche Pflege wieder wettgemacht.

Um leidtragenden Personen besonders an deren Lebensende eine Versorgung gewährleisten zu können, die dem Lebensstandard des Landes Südtirol entspricht, sind wir der Ansicht, dass es in
der Provinz Bozen dringend notwendig wäre, Einrichtungen zu schaffen, welche über ausreichend und zugleich gebührend geschultes Personal verfügen.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Rahmen der eigenen Kompetenzen die im Gesetz Nr. 38 vom 15. März 2010 (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zuganges zu Palliativversorgung und Schmerztherapie) vorgesehenen Punkte so bald wie möglich umzusetzen;
  2. die Zahl der Hospize und der verfügbaren Betten zu erhöhen, um Palliativversorgung und Schmerztherapie an die Erfordernisse und Qualitätsstandards des Landes Südtirol anzupassen;
  3. die Zahl der Ärzte und des Pflegepersonals, welche in Hospizen und in der häuslichen Pflege tätig sind, zu erhöhen, sowie das Versorgungsnetzwerk für häusliche Palliativversorgung und Schmerztherapie auf Landesebene auszubauen.

Bolzano, 24.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Das Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 befasst sich in Art. 29 und 30 mit der Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigung und mit der Zugänglichkeit der Dienste.

„Art. 29 (Zugänglichkeit)

  1. Menschen mit Behinderungen wird die Zugänglichkeit zu ihrem physischen Umfeld, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, im Einklang mit den geltenden EU-, Staats- und Landesbestimmungen gewährleistet.
  2. Die öffentlichen und privaten Körperschaften, welche öffentliche Dienste anbieten, machen die Informationen zugänglich und erleichtern die Kommunikation, indem sie für Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung Unterstützung anbieten und geeignete Technologien zur Verfügung stellen.
  3. Das Land fördert im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe d) im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Zugang zu neuen Technologien und zu Informations- und Kommunikationssystemen.
  4. Das Land fördert die Sensibilisierung und Ausbildung des Personals sowie von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen im Bereich der Zugänglichkeit und der leicht verständlichen Kommunikation sowie der Verwendung von Hilfsmitteln verschiedener Art.
  5. Gesetze und weitere offizielle Dokumente, die Menschen mit Behinderungen besonders betreffen, werden auch in Leichter Sprache verfasst.
  6. Die Inklusion der gehörlosen und taubblinden Menschen wird auch durch die Unterstützung, Förderung und Verbreitung der Gebärdensprache und der taktilen Gebärdensprachen anerkannt.

Art. 30 (Mobilität)

  1. Das Land trifft wirksame Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit maximaler Inklusion und Eigenständigkeit zu gewährleisten, insbesondere durch:
    a) Zugang zu den Technologien und Hilfsmitteln im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe d),
    b) barrierenfreien Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gemäß den geltenden EU-, Staats- und Landesbestimmungen,
    c) finanzielle Leistungen für den Ankauf und den Umbau von Privatkraftfahrzeugen,
    d) finanzielle Leistungen für die Beförderung und die Begleitung von Menschen mit Behinderungen,
    e) Schulungen der Fahrerinnen und Fahrer, der Begleitpersonen und der Menschen mit Behinderungen selbst über Mobilitätstechniken,
    f) Förderung von innovativen Projekten und von Mobilitätstraining, welche die Inklusion, die Eigenständigkeit und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität vorantreiben.
  2. Menschen mit Behinderungen werden von ihrem Wohnort zu den Kindergärten und Schulen laut Artikel 6 Absatz 1 im Einklang mit den geltenden Landesbestimmungen folgendermaßen befördert und begleitet:
    a) mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern diese für die betreffende Person zugänglich sind, gegebenenfalls auch mit Begleitdienst,
    b) durch Beförderungsdienste für Schülerinnen und Schüler oder eigene, barrierefreie Beförderungsdienste, gegebenenfalls auch mit Begleitdienst,
    c) durch die Familie, die im Rahmen der finanziellen Leistungen laut Absatz 1 Buchstabe d) ein Kilometergeld beantragen kann.
  3. Menschen mit Behinderungen erreichen die teilstationären Sozialdienste selbstständig; sind sie nicht dazu in der Lage, erhalten sie ein spezifisches Training, das sie entsprechend vorbereitet. Sind sie auch danach nicht in der Lage, die Dienste selbstständig zu erreichen, so sorgen Familienangehörige für die Beförderung und Begleitung und können dafür im Rahmen der finanziellen Leistungen laut Absatz 1 Buchstabe d) ein Kilometergeld in Anspruch nehmen. Kann die Familie nach Vorlage einer entsprechenden Begründung nicht die Beförderung und die Begleitung übernehmen, sorgen die Sozialdienste dafür:
    a) durch Begleitdienst in den öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern diese für die betreffende Person zugänglich sind,
    b) durch die bestehenden Beförderungsdienste für Schülerinnen und Schüler laut Absatz 2 Buchstabe b), sofern Plätze verfügbar sind,
    c) durch eigene, barrierefreie Beförderungsdienste, die von den Trägerkörperschaften der Sozialdienste organisiert werden, bei Bedarf auch mit Begleitdienst.
  4. Für den Beförderungsdienst laut den Absätzen 2 und 3, der von geeigneten privaten, nicht gewinnorientierten Körperschaften durchgeführt wird, ist keine Ermächtigung zur Ausübung eines Mietwagendienstes mit Fahrer erforderlich.“
    Bei der Tagung des Südtiroler Monitoringausschusses am 18. Oktober 2019 wurde deutlich, dass viele dieser sehr fortschrittlich und ambitioniert formulierten Ziele noch nicht umgesetzt sind. Viele Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Bedürfnissen sind in ihrem Alltag mit vielerlei weiterhin bestehenden Barrieren konfrontiert – und werden dadurch in ihrem Recht auf freie und autonome Bewegung eingeschränkt, ja behindert. Dabei ist es besonders wichtig, dass Menschen sich OHNE HILFE bewegen können, das muss das Ziel sein. Ansonsten sind Menschen mit Beeinträchtigungen immer auf die Verfügbarkeit von Begleitpersonen angewiesen, die für die nicht vorhandenen Dienste einspringen. Es muss klar sein, dass das „Defizit“ nicht bei den Betroffenen liegt, sondern bei den Diensten.

In diesem Sinne machen die Betroffenen unter anderem darauf aufmerksam

  • dass die Durchsagen in den Bussen oft nicht verstanden werden
  • dass es an akustischen und visuellen Signalen fehlt und dass es deren Wiederholung bräuchte
  • dass weiterhin vielerorts Rampen für den Einstieg mit Rollstuhl fehlen
  • dass die Schalter an den Bahnhöfen für Rollstuhlfahrende zu hoch sind
  • dass sie bestimmte Bahnhöfe oder Züge (Trenitalia) nur nach 12-stündiger Voranmeldung nutzen können
  • dass öffentliche Toiletten – sofern überhaupt vorhanden – vielfach noch nicht barrierefrei sind
  • dass sie immer wieder in Kontakt mit ÖPNV-Personal kommen, die offensichtlich nicht geschult sind auf den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung
  • dass sie für die Freizeitgestaltung auf teuren Privattransport zurückgreifen müssen
  • dass Fahrpläne und Information im öffentlichen Raum nur schwer verständlich und/oder lesbar sind, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
  • dass einige Bahnhöfe in Südtirol immer noch nicht barrierefrei erreichbar sind (Beispiel Bahnhof Sterzing)
  • dass es für Menschen mit Lernschwierigkeiten Angebote für Mobilitätstraining braucht

All diese Problematiken, die nur einen Teil der Schwierigkeiten wiedergeben, mit denen Menschen mit Beeinträchtigung – aber nicht nur: denken wir an SeniorInnen, Eltern mit Kinderwagen, etc. – tagtäglich konfrontiert sind, zeigen auf, dass ein verstärkter Handlungsbedarf gegeben ist.
Dies auch auf der Grundlage des Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention, der u.a. „das Recht von behinderten Menschen an[erkennt], (…) geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und ‑systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden, zu gewährleisten.“

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Alle Busse und Züge, die den öffentlichen Personentransport gewährleisten, sowie Bahnhöfe und Bushaltestellen nach dem „2-Sinne-Prinzip“ umzurüsten. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Dadurch wird eine große Anzahl von Personen auch sicher von den Informationen über Haltestellen, Verspätungen etc. erreicht.
  2. Die Anstrengungen für die barrierefreie Nutzung des ÖPNV zu intensivieren, damit sämtliche Busse mit Rampen ausgestattet und alle Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden. Zu diesem Zwecke in Verhandlungen mit Trenitalia bzw. mit RFI zu treten.
  3. Mit Trenitalia zu verhandeln, damit der Zugang zu den Trenitaliazügen und Bahnhöfen auch ohne Voranmeldung möglich gemacht wird.
  4. Die Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV verstärkt auf den Umgang mit Menschen mit diversen Beeinträchtigungen zu sensibilisieren und zu schulen.
  5. Unterstützend einzuwirken, damit ein leistbarer Privattransport in Anspruch genommen werden kann. (am Vorbild des Best-Practice-Beispiels muoverSI aus Trient)
  6. Die Fahrpläne und jegliche Information über den ÖPNV in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
  7. Eine App zu entwickeln, in dem die Mobilitätsinfo in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt und an die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung angepasst wird.
  8. Ein System zu entwickeln, mit dem Gehörlosen die Möglichkeit gegeben wird, in Gebärdensprache mit der Mobilitätszentrale zu kommunizieren. Ein Modell hierfür könnte der Service „SQAT“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bieten, bei dem gehörlose Nutzer und Nutzerinnen per Webcam eine Anfrage in Gebärdensprache als Video aufnehmen und darauf eine Antwort in Gebärdensprache erhalten.
  9. Für die Toiletten in den Bahnhöfen und bei Haltestellen den „Euroschlüssel“ zur Verfügung zu stellen. Der Euroschlüssel ist ein in vielen Ländern eingeführtes Schließsystem, welches körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen. Er passt in ganz Europa in insgesamt 12.000 Schlösser. (Info: Wikipedia)

Hier der Beschlussantrag in  Leichter Sprache, übersetzt vom Büro „okay“ der Lebenshilfe.

Bozen, 07.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler