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Wolf: Das Thema ist ernst, das Gesetz leider nicht

PRESSEMITTEILUNG:

Der Landtag hat heute das Gesetz über „Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen“ verabschiedet. Wir Grüne sind der Meinung, dass das Thema ernst ist und dass die Rückkehr des Wolfes mit all seinen Problemen, richtig verwaltet werden muss. Die selbe EU-Richtlinie, die Beutegreifer schützt, erlaubt bereits die Entnahme von problematischen Tieren unter bestimmten Bedingungen. Aber dieses Gesetz geht viel weiter und ist nutzlos und irreführend.

„Das heute verabschiedete Gesetz zur Entnahme des Wolfes, das von Josef Noggler vorgelegt wurde, widerspricht allen europäischen Richtlinien und wird in dem Moment angefochten werden, in dem die Landesregierung ein Dekret zu dessen Anwendung erlässt“, so Riccardo Dello Sbarba, der für die Grünen die Arbeiten in der Gesetzgebungsausschuss verfolgt hat.

Bereits heute ist die Entnahme von problematischen Beutegreifern möglich, allerdings erst nach Ausschöpfung aller möglichen Präventivmaßnahmen. Für eine solche Entnahme ist nur durch Gutachtens der Ispra und nur für das spezifische Exemplar erlaubt, das sich als unvereinbar mit der menschlichen Besiedlung erwiesen hat. Das NOGGLER-Gesetz hingegen erklärt Präventivmaßnahmen in Südtirol von vornherein für nicht anwendbar und erlaubt es dem Landeshauptmann, den Abschuss eines beliebigen Exemplars willkürlich und auch ohne Ispra-Gutachten anzuordnen. „Dieses Gesetz dient einzig und allein dem Wahlkampf“, so Dello Sbarba abschließend.

Die Anwesenheit von Wölfen und Wildtieren im Allgemeinen in unserem Land ist keineswegs problemfrei, und das Thema bringt Ängste, Konflikte und viele emotionale Reaktionen mit sich. Das Problem muss daher ernsthaft angegangen werden, indem Maßnahmen und Strategien gesucht werden, die ein angemessenes Zusammenleben ermöglichen. Die Bevölkerung muss einbezogen werden und Bäuer:innen, Tourismusunternehmen, Wanderer:innen, Talbewohner:innen und Tourist:innen mit qualitativen Informationen und Ausrüstungen versorgt werden.

Bereits 2014 schlug die Grüne Fraktion die Einführung eines „Managementplans für Großraubwild“ vor, doch die SVP lehnte unsere wiederholten Anträge stets mit dem Argument ab, dass große Beutegreifer nicht nach Südtirol hätten zurückkehren dürfen. Stattdessen sind sie zurückgekehrt, genauso wie im gesamten Alpenraum, und Südtirol ist unvorbereitet.

Das heute verabschiedete Gesetz ist nicht anwendbar, also bleibt es ein leeres Versprechen, oder es wird bei der ersten Umsetzung annulliert, was nur Enttäuschung und Wut schüren wird. „Es scheint eher ein Wahlkampfmanöver zu sein als ein ernsthafter Versuch, das Problem in den Griff zu bekommen“, so das Fazit von Dello Sbarba, Foppa und Staffler.

Bozen, 09/06/2023

Con. Prov. | Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

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