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Urbanistik, eine Reform für die Lobbies

UrbanisticaAbschiedgeschenk der „Ära Durnwalder“

Aus der „Kleinen Reform“ der Raumordnung von Pichler Rolle ist ein monströses Gesetz geworden. Die Landesregierung hat nicht nur den Gesetzesentwurf in einen unlesbaren Omnibus gegossen, der 14 Landesgesetze verändert, zu allem Überfluss hat sie für das Plenum auch noch 75 neue Abänderungsvorschläge eingebracht, die von vier verschiedenen Landesräten und weiteren fünf Abgeordneten der Mehrheit unterfertigt sind. Sie alle scheinen unterwegs in einem Wettlauf, um ihre verschiedenen Wählerklientelen zufrieden zu stellen.

Unter den gravierendsten Änderungsanträgen für das Plenum befinden sich folgende:

  1. Die Wiedervorlage des Widmann-Artikels über die Gewerbezonen auf Privatinitiative. Dieser Artikel war von der Kommission zwar gestrichen worden, aber Landesrat Widmann legt ihn nun wieder vor: Verändert in der Form (und noch weit verwirrter als zuvor!), aber identisch in der Substanz: Nicht mehr die öffentliche Körperschaft nimmt die Planungshoheit über das Territorium wahr, sondern der private Besitzer, der die Übernahme von Gewerbezonen vorantreibt und die öffentliche Hand unter Druck setzt (hierzu der Minderheitenbericht).
  2. Das Benko-Gesetz: Aufgrund einer persönlichen Vereinbarung mit Bürgermeister Spagnolli, hat der frühere Bozner Vizebürgermeister Pichler Rolle in der Kommission die neuen Art. 55-bis und 55-ter eingebracht, die – im Widmann’schen Stil – „Zonen für die städtebauliche Umstrukturierung durch private Initiative“ vorsehen. Das derzeit geltende Verfahren wird auf den Kopf gestellt: Nicht die Gemeinde legt – unter Berücksichtigung des Gemeinwohls – im Bauleitplan die umzustrukturierenden Zonen fest, sondern ein Privater. Dieser setzt – nachdem sie die für sie attraktiven Stadtteile im Vorfeld angekauft hat – die Gemeinde unter Druck, damit diese Areale als „zu umstrukturierend“ erklärt und einem Dringlichkeitsverfahren unterworfen werden, das die Beteiligung der BürgerInnen (oder der Anrainer) nicht mehr vorsieht. Der Gemeinderat wird erst am Ende des Verfahrens einbezogen, wenn alle Entscheidungen bereits getroffen wurden.

Diese neu eingeführte Norm überspringt die Mehrheit, den Stadtrat und die Stadträtin für Urbanistik der Gemeinde Bozen. Nach einer heißen Debatte hat LR Tommasini nun einen sogenannten „Kompromissvorschlag“ eingereicht, der alles andere als ein Kompromiss ist.

Der neue Vorschlag von Tommasini führt eine zweigleisige Prozedur ein:

  • Einerseits führen die Art. 55-bis, -ter und -quater eine ähnliche wie die aktuell gültige Bestimmung wieder ein, die auf Einführung von Zonen der städtebaulichen Umstrukturierung in den Bauleitplan unter der Regie der Gemeinde fußt.
  • Zudem wird mit dem neuen Art. 55-quinquies auch die Möglichkeit vorgesehen, die „Zonen für die städtebauliche Umstrukturierung durch private Initiative“ beizubehalten. Diese höhlen die Befugnisse der öffentlichen Behörde und der Bürger aus und stufen die Stadtplanung auf die Ebene einer Vereinbarung zwischen dem Bürgermeister und einer Privatperson herab, wobei der Gemeinderat erst nach beschlossener Sache involviert wird. Offenbar soll genau diese Prozedur für Benko angewandt werden, der davon ausgeht, dass das Hotel Alpi nur deshalb zur „umzustrukturierenden Zone“ erklärt werden muss, weil er es erstanden hat. Sein Projekt berücksichtigt hingegen überhaupt nicht das baufällige Gebäude in der Garibaldistraße, das wirklich in einem äußerst kritischen Zustand ist!

Wir bedauern es, in dieser Angelegenheit unseren radikalen Dissens mit dem von uns geschätzten Bürgermeister Gigi Spagnolli erklären zu müssen: Die Grüne Fraktion wird im Landtag mit allen Mitteln für eine Streichung des Art. 55-quinquies eintreten!

Die „Lex Benko“ und die „Gewerbegebiete auf Privatinitiative“ offenbaren den Geist dieser „Raumordnungs-Reform“, die den Raum den Privatpersonen ausliefert. Sie verletzt das Gemeinwohl, macht Planungsmaßnahmen zu Nichte und unterwirft unsere Stadtzentren der Macht des Marktes und der Profitgier.

In der Tat haben auch die restlichen Artikeln (Details im Minderheitenbericht) dieses „Reförmchens“ schwerwiegende Auswirkungen:

  1. Es entmachtet die Gemeinderäte, delegiert an die Gemeindeausschüsse die wichtigsten Entscheidungen über Bauleitpläne sowie über Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne und blockiert somit die Partizipation der BürgerInnen;
  2. Es schmälert die Rolle der Sachverständigen in den verschiedenen Kommissionen vor allem auf dem Gebiet von Raumordnung und Landschaftsschutz, zugunsten der politischen Vertreter und der Partikularinteressen;
  3. Es heizt den Flächenverbrauch an, ermuntert zur Verbauung von landwirtschaftlichen Flächen und zur Zersiedelung, dies durch Bestimmungen zur Kubaturerweiterung, durch Änderungen der Zweckbestimmung von Hotels, durch Aussiedelung von Hofstellen;
  4. Es verursacht höhere Ausgaben für die öffentlichen Hand, indem es Enteignungen durch Kauf ersetzt und Erschließungsbeiträge der neuen Gewerbezonen den Gemeinden anlastet;
  5. Es baut nicht die Bürokratie, sondern die Demokratie ab;
  6. und enthält unweigerlich auf einzelne Personen zugeschnittene Bestimmungen.

Die annähernd 300 eingebrachten Abänderungsanträge machen es den Landtagsabgeordneten nicht möglich, eine kompetente Diskussion über dieses Gesetz zu führen und eine entsprechend fundierte Stimme abzugeben.

Im Namen von Umwelt- und Landschaftsschutz, des Schutzes unserer Städte und der historischen Bausubstanz, fordert die Fraktion der Grünen die Landesregierung und Landesrat Pichler Rolle auf, dieses Gesetz zu widerrufen und im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode eine organische Raumordnungsreform zu verabschieden, die den Flächenverbrauch einstellt, die Transparenz und die Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.

Bozen, 25. Juni 2013

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Author: admin

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