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Stundenlohn oder Hungerlohn?

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde berichtet man (frau) uns, dass eine Reinigungskraft in einer Kindertagesstätte einen Stundenlohn von 7,80 Euro brutto erhält. Die Reinigungskraft ist vertraglich mit einer Genossenschaft verbunden, die diesen Lohn zahlt. Eine derartige tarifliche Behandlung scheint, zumal bei den Lebenshaltungskosten in Südtirol, wirklich untragbar.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Kann diese Angabe stimmen?
  2. Sind die Beiträge, die das Land Südtirol für die Kinderbetreuung zahlt, an Mindestlöhne für Reinigungspersonal gebunden? Wenn ja, wie hoch ist dieser Tarif? Wenn nein, warum wird dieser Mindesttarifstandard nicht gewährleistet?
  3. Rhetorische Frage: Wie soll eine Reinigungskraft mit dieser Gehaltsperspektive leben?

BZ, 22.03.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Südtiroler Innovati
Savoi untragbar als
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