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Leerstand in Landesbesitz

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Vermögensamt veröffentlicht auf der Internetseite des Landes eine lange Liste der Landesimmobilien: www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/immobilienvermoegen.asp.
Diese Listen beinhalten zwar Aussagen über Nutzungs- bzw. Pachtverhältnis, daraus geht jedoch nicht hervor, wie viele und welche Immobilien derzeit ungenutzt sind.
Im Artikel 51 des neuen Gesetzes Raum und Landschaft wird im Gemeindeentwicklungsprogramm die „Erhebung der leerstehenden Gebäude und der vorhandenen ungenutzten oder aufgelassenen erschlossenen Flächen und die Festlegung der Ziele und Fristen für deren Wiederverwendung“ festgelegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele und welche Immobilien im Landesbesitz stehen derzeit leer? Wir bitten um eine Auflistung der einzelnen Immobilien mit Angabe von Leerstandsbeginn und der vermutlichen Leerstandsdauer.
  2. 2. Gibt es eine Festlegung der Ziele und Fristen der Widerverwendung der leerstehenden Immobilien des Landes?
    a. Wenn ja, wie sollen die einzelnen Immobilien genutzt werden?
    b. Wenn nein, wird an der Festlegung der Wiederverwendungsziele und -fristen gearbeitet?
  3. 3. Für wie viele und welche Immobilien des Landes gibt es derzeit keine Pläne zur zukünftigen Nutzung?

Bozen, 26.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Wo wird gespart? Imm
Ein guter Start –
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