Pressemitteilung
Im Gesetz zum Wohnen gibt es einige blinde Passagiere. Zum Beispiel einen Artikel zu den landschaftsrechtlichen Genehmigungen. Es ist ein erneuter Versuch dieser Landesregierung den Landschaftsschutz zu schwächen.
Die Landesregierung aus SVP und Rechtsparteien hat für den Landschaftsschutz nichts übrig. Im Gegenteil: „Sie nutzen jede Gelegenheit diesen zu schwächen, wie das Gesetz zum Wohnen“, so Madeleine Rohrer in Hinblick auf die Behandlung des Wohngesetzes diesen Freitag im Gesetzgebungsausschuss. Nur dank eines Änderungsantrags der Grünen und des lauten Protests von Seiten der Umweltverbände musste die Landesregierung erst im November ihr Ansinnen zurücknehmen, dass Umweltgutachten keine Einstimmigkeit mehr erfordern. Jetzt folgt ein weiterer Vorstoß: Momentan hat das Amt für Natur, Landschaft und Raumentwicklung keine zeitliche Begrenzung, um eine landschaftsrechtliche Genehmigung auszustellen bzw. zu verwehren. Ein neuer Artikel im Wohngesetz sieht nun hingegen die Einführung einer Frist von 60 Tagen vor. Ist diese Frist verstrichen, soll zukünftig die Gemeinde entscheiden.
Eine landschaftsrechtliche Genehmigung braucht es unter anderem für komplexe Projekte wie die Erweiterung des Flughafens, die Erschließung von Almen, aber eben auch für den Bau von Speicherbecken mit mehr als 500 Kubikmeter Fassungsvermögen. In Südtirol wird zurzeit gleich über mehrere Projekte für Speicherbecken hitzig diskutiert. Das im Montiggler Wald geplante Becken soll 95.000 Kubikmeter fassen. Zwei weitere Becken sollen im beliebten Wander- und Naherholungsgebiet Rastenbach/Altenburger Wald entstehen, mit einem Fassungsvermögen von 135.000 bzw. 85.000 m³.
„Bekanntlich tut sich auch das Land schwer genügend Personal zu finden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass solche Projekte in den Sommerferien oder über den Weihnachten innerhalb von nur zwei Monaten bewertet werden können“, so die Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler. Sie befürchten, dass die Landesregierung zukünftig heikle Vorhaben einfach aussitzen könnte. Bei Untätigkeit würde die heiße Kartoffel, wie beispielsweise Speicherbecken im Wald, an die Gemeinde weitergegeben. Das Nachsehen hätten dabei Bürger*innen und Zivilgesellschaft, in den meisten Fällen gar nicht mehr wüssten, ob nun Land oder Gemeinde ein Projekt bewerten und wie sie sich einbringen könnten.
Die Grünen kündigen an, erneut einen Antrag zur Streichung dieses Artikels einzubringen. „Südtirol ist auch wegen seiner einzigartigen Landschaft und Natur so besonders. Die Natur ist aber nicht unendlich – und auch nicht unendlich belastbar“, so Rohrer.
Landtagsabgeordnete
Madeleine Rohrer
Brigitte Foppa
Zeno Oberkofler