HomeDeutschKeine Fusion, solange nicht die Legalität wieder hergestellt ist!

Keine Fusion, solange nicht die Legalität wieder hergestellt ist!

SELDie „Sanierung“ der illegalen Konzessionen ist gescheitert.
Die Landesregierung und die Gemeinden Bozen und Meran haben zur Kenntnis nehmen müssen, was wir Grüne immer verfochten haben: Es darf keine neue Gesellschaft auf der Grundlage von unrechtmäßig zustande gekommenen Wasserkraftkonzessionen gegründet werden. Genau das hatten wir am 17. Oktober angemerkt, als das Omnibusgesetz mit dem Artikel zur Fusion SEL-AEW im Landtag beschlossen wurde. Unser Abänderungsantrag sah wortwörtlich vor, dass die Fusion nur unter der Bedingung stattfinden könne, „dass vorher die Legalität der Wasserkraftkonzessionen, die Gegenstand des Urteils Nr. 138/2013 vom 28. Februar am Bozner Landesgericht sind, wiederhergestellt wird, indem die Bewerbungen und Projekte, welche legal bis zum Fristablauf am 30. Dezember 2005 eingegangen sind, überprüft und die Konzessionen an das beste Angebot neu vergeben werden“.
Obwohl vor zwei Monaten abgelehnt, scheint dies nun doch der Weg zu sein, den die Landesregierung einschlagen will. Der Versuch „Sanierung mittels Fusion“, wie im Omnibusgesetz vorgesehen, ist also gescheitert und die Überprüfung der Konzessionen beginnt wieder von vorne; jedoch mit dem erschwerenden Umstand, dass zwei Jahre versäumt wurden. Denn diese Vorgehensweise der „Neuzuweisung“ wurde bereits vom Experten Caia Anfang des Jahres 2013 vorgeschlagen und von der Landesregierung mit dem Beschluss Nr. 562 auch angenommen. Er blieb aber ein leeres Versprechen und wurde nie umgesetzt.
Auch das Ansuchen an den Wassermagistrat, die Anhörung des 17. Dezember zu verschieben, zeigt, dass die Alarmschreie um die vorgebliche Deadline 17.12. nur dazu dienten, die Gemeinden unter Druck zu setzen und sie zu einer übereilten, nicht durchdachten Entscheidung zu treiben. Wir freuen uns über die allgemeine Einsicht, dass das Aufschiebungsgesuch (das wir immer schon angeraten hatten) sinnvoll ist.
Die Landesregierung versucht nun ihre Kehrtwende als so gering wie möglich darzustellen und riskiert dabei Pfuschereien. Daher ist es wichtig, einige Klarheiten zu schaffen:

  1. Erst nachdem die Legalität durch die Wiederaufnahme der manipulierten Konzessionsvergaben gesichert wird, ist eine Fusion überhaupt möglich.
    Dann erst wird nämlich klar werden, wer welche Kraftwerke besitzt und welchen effektiven Wert SEL und AEW haben. Auf dieser Grundlage müssen die Bedingungen und die Anteilsberechnungen für eine eventuelle Fusion völlig neu definiert werden.
  2. Die Landesregierung muss die Vorgehensweise der Neuzuweisung festlegen, ohne dabei die Verantwortung auf die zuständigen Ämter abzuwälzen. Im Besonderen:
    a) muss geklärt werden, aufgrund welcher Unterlagen die Angebote von SEL für die einzelnen Kraftwerke bewertet werden und wie und wer die Verantwortung für die Entscheidung darüber auf sich nimmt, ob es „nicht manipulierte Projekte“ gibt oder ob SEL aus den Wettbewerben, in denen Gesetzeswidrigkeiten stattgefunden haben, ausgeschlossen werden muss;
    b) die Landesregierung muss ihrem eigenen Beschluss Nr. 562 aus dem Jahr 2013 nachkommen und ein „externes ExpertInnengremium“ nominieren, das die Konzessionen überprüfen soll. Es wurde bis dato nicht ernannt.

Zusammengefasst: Es ist notwendig, die manipulierten Vergaben wieder aufzunehmen und die Kraftwerke mit einem korrekten und transparenten Verfahren an jene Anbieter zu vergeben, denen sie auf der Grundlage von gültigen, eingereichten Projekten zustehen. Erst dann kann die Diskussion über die Fusion oder Zusammenarbeit öffentlicher Gesellschaften beginnen.
Es wäre schon ein großes Wunder, wenn dies alles innerhalb Jänner möglich sein sollte.
Bozen, 11. Dezember 2014
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Author: admin

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