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Inflationsanpassung Pflegegeld

TAGESORDNUNG ZU den LGE 148/23, 149/23, 150/23.

Im Jahr 2007 wurde das Südtiroler Pflegegeld eingeführt. Ein wichtiges Instrument, das Familien bei Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt. Seit dem Jahr 2007 hat es jedoch keine Inflationsanpassung erfahren. Als einziges wurde die niedrigste Pflegestufe erhöht.

Angesichts der extremen Inflation hat das Pflegegeld heute nicht mehr denselben Wert wie im Jahr 2007. Eine Anpassung wäre dringend angebracht.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetze Nr. 148/23, 149/23, 150/23

  1. Das Pflegegeld einer Inflationsanpassung zu unterziehen, damit eine adäquate Pflege von älteren und beeinträchtigten Menschen auch mit den gestiegenen Preisen gewährleistet bleiben kann.

Bozen, 25. 07.2023

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

Inflationsanpassung
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