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Die gläserne Decke in der Landesverwaltung

gläsernedeckeIn Deutschland wurde am Freitag der Equal Pay Day begangen, in Südtirol wird am 17. April darauf hingewiesen, dass Frauen ein ganzes Stück länger arbeiten müssen, um denselben Lohn zu erhalten wie Männer.
Da in diesen Tagen auch das Personalgesetz in der Gesetzgebungskommission behandelt wird, haben wir uns mit der Lohnverteilung in der Landesverwaltung auseinandergesetzt – und festgestellt, dass die berühmte „gläserne Decke“, die besagt, dass Frauen in ihrem Aufstieg im Regelfall nur bis zu einer bestimmten Stufe der Karriereleiter gelangen und dort aus verschiedensten Gründen festhängen, auch für Südtirols öffentlichen Dienst gilt.
Aus der Antwort auf eine unserer Landtagsanfragen geht nämlich hervor, dass das Land, das zu 61,3 % Frauen beschäftigt, in den Führungsebenen eine ganz andere Verteilung aufweist:
Nur 27,3 % der RessortdirektorInnen sind Frauen, 22,2 % der AbteilungsdirektorInnen und 31,3 % der AmtsdirektorInnen. Noch schlechter sieht es mit der Führungsebene der Gesellschaften aus, in denen das Land Südtirol Mehrheitseigentümer ist: Dort stehen den 11 Männern nur 2 Frauen gegenüber, also 85 % zu 15 %. Die neue Landesregierung hat hier nicht viel geändert. Alle wichtigen Posten im Land bleiben fest in männlicher Hand.
Damit, dass die Frauen schlecht arbeiten würden, hängt das wohl nicht zusammen. Aus derselben Anfrage erfahren wir nämlich, dass bei den Koordinierungszulagen, den Aufgabenzulagen und den individuellen Leistungsprämien die Frauen sich sehr wohl hervortun. Dort stimmt auch die Verteilung annähernd mit dem Prozentanteil von Frauen überein: (respektive 65%, 77%, 70%).
Das Fazit: Frauen arbeiten offenbar fleißig und übernehmen Aufgaben, werden dafür auch belohnt – aber die Karriere bleibt weiterhin den Männern vorbehalten bzw. diese werden bevorzugt. Somit scheint die Südtiroler Landesverwaltung ein Paradebeispiel für die Theorie der gläsernen Decke.
Im Zuge der Behandlung des Personalgesetzes haben wir daher einen Antrag vorbereitet, der vorsieht, weibliche Bewerberinnen bis zur Erreichung einer annähernden Ausgewogenheit bei der Besetzung der Führungspositionen vorzuziehen (wie vom Gleichstellungsgesetz vorgesehen!).
PS: Gerade erreicht uns auch die Antwort der Regionalregierung auf eine Anfrage, warum bei der Besetzung des Verwaltungsrates von PensPlan eine zweite Frau ausgeschlossen wurde. Es heißt dort: „Der Regionalausschuss hat sich für die Kontinuität der Verwaltung entschieden“. Auch so verhindert man(n) weiblichen Aufstieg… im Sinne der Kontinuität!
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 24.03.2015

Author: admin

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Danke Patrizia!
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