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Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung ermöglichen und Kinderarmut gezielt bekämpfen: Diese Ziele verfolgt die Grüne Fraktion mit zwei Beschlussanträgen, die im April im Südtiroler Landtag zur Abstimmung stehen. Die Vorschläge wurden bei einer Pressekonferenz vorgestellt.

„Wir wollen, dass sich der Landtag mit Menschen befasst, die oft nicht im Mittelpunkt der politischen Debatte stehen: Menschen mit Behinderungen und Kinder. Wir setzen uns für das Recht vulnerabler Personengruppen ein, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und fordern eine angemessene finanzielle Unterstützung für alle Minderjährigen – Themen, die wir als Gesellschaft sehr ernst nehmen müssen“, erklärten die Landtagsabgeordneten der Grünen, Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler.

Progetto esistenziale di vita – Selbstbestimmtes Leben unterstützen

„Es ist eine der großen existentiellen Fragen: Was kommt nach mir? Für Eltern von Menschen mit Behinderungen ist diese Frage oft besonders drängend. Um ihnen mehr Sicherheit zu geben, wollen wir das Konzept des Progetto esistenziale di vita – den ‚Plan für ein selbstbestimmtes Leben‘ – auch in Südtirol umsetzen“, sagte Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des entsprechenden Beschlussantrags.

Das Modell orientiert sich an einem Vorbild aus Reggio Emilia, wo ein öffentliches Register für die individuellen Lebenswünsche von Menschen mit besonderen Bedürfnissen eingerichtet wurde. Ziel ist es, deren Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben zu dokumentieren und langfristig abzusichern – für die Zeit, in der familiäre Unterstützung nicht mehr gewährleistet werden kann.

„Mit der Implementierung des „Progetto esistenziale di vita“ wollen wir sicherstellen, dass alle Menschen mit besonderen Bedürfnissen in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden. Artikel 3 der Verfassung erinnert uns daran, dass es Aufgabe der Institutionen ist, Hindernisse zu beseitigen, welche der Entwicklung von uns Menschen im Wege stehen. Das „Progetto esistenziale di vita“ ist als Antwort darauf zu verstehen, indem den Sachwalter:innen und Sozialarbeiter:innen ein Kompass in die Handgegeben wird, um Entscheidungen treffen zu können, die im Einklang mit der Geschichte, den Gewohnheiten und den Wünschen der jeweiligen vulnerablen Person sind“, betont Roberta Rigamonti, Direktorin des Vereins für Sachwalterschaft.

„Selbstbestimmung muss ein Recht für alle sein – und dafür braucht es die passenden Instrumente. Ein Register, das persönliche Vorlieben, Routinen und Zukunftswünsche festhält und das in der Gemeinde hinterlegt wird, wäre ein solches Instrument. Wir fordern, dass dieses Modell auch in Südtirol eingeführt wird“, so Foppa.

Finanzielle Sicherheit für Kinder

Mit einem zweiten Beschlussantrag plädieren die Grünen für eine einheitliche finanzielle Unterstützung für Kinder, um die wachsende Kinderarmut zu bekämpfen. Das derzeitige System der Beihilfen sei fragmentiert und reicht oft nicht aus, um soziale Gerechtigkeit herzustellen. Besonders Allein- oder Getrennterziehende sind einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt.

„Jedes Kind hat ein Recht auf eine würdevolle Kindheit und gleiche Chancen – unabhängig von der finanziellen Lage der Familie. Doch das derzeitige Unterstützungssystem reicht nicht aus. Es ist Zeit für eine grundlegende Reform, die Kindern und Jugendlichen finanzielle Sicherheit garantiert“, erklärte Zeno Oberkofler, Erstunterzeichner der Initiative.

Mit ihren Anträgen wollen die Grünen den Blick auf gesellschaftliche Bedürfnisse lenken und konkrete Maßnahmen für eine bessere Lebensqualität in Südtirol schaffen.

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Junge Frauen verwenden – verständlicherweise – nach wie vor hauptsächlich die Antibabypille zur Verhütung von Schwangerschaften. Teilweise berechtigter Kritik zum Trotz bleibt sie die bequemste und am weitesten verbreitete Verhütungsmethode unter jungen Frauen und ermöglicht es ihnen, selbst zu entscheiden, ob sie schwanger werden oder nicht.

Die Kosten sind hoch, vor allem für junge und sehr junge Frauen. Deshalb war es eine der 5 Forderungen des Frauenmarschs, dass Frauen unter 28 Verhütungsmittel gratis zur Verfügung gestellt werden soll. Die Grüne Fraktion im Landtag hatte diese Forderung in den Gesetzgebungsausschuss gebracht, wo sie heute diskutiert wurde.

„Die Diskussion war skurril bis absurd,“ so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. „Wir hörten von den anwesenden Männern, dass die Pille problematisch sei und dass die Männer das Kondom verwenden sollen. Landesrat Messner sagte, es sei derzeit nicht sinnvoll, die Pille gratis zu verteilen,“ so Foppa und Ausschussmitglied Oberkofler.

Der Antrag wurde mit 3 Nein-Stimmen (Locher, Rabensteiner, Scarafoni), 2 Enthaltungen (Ploner F., Deeg) und 1 Ja-Stimme (Oberkofler) abgelehnt.

Kostenlose Verhütungsmittel, zur Verfügung gestellt in der Familienberatungsstelle, fördert nicht nur die Gesundheit, sondern trägt auch zur Reduzierung ungewollter Schwangerschaften und Abtreibungen bei. Tatsächlich gehen in europäischen Ländern, die diese Regelung bereits eingeführt haben, die ungewollten Schwangerschaften zurück, ebenso wie die Zahl der freiwilligen Schwangerschaftsabbrüche (von 9,5 % auf 6 %). Gleichzeitig steigt die Geburtenrate, was zeigt, dass ein offener Umgang mit freier und informierter Verhütung sich nicht negativ darauf auswirkt, sondern sie im Gegenteil begünstigt.

„Dabei hatte sogar der Rat der Gemeinden dazu angeraten, die Gratis-Verteilung ins Gesetz zu schreiben,“ sagt Foppa. „Wir sind wiedermal in der Situation, wo Männer im Namen der Selbstbestimmung der Frauen entschieden haben, was das Richtige für die Frauen ist. Ich bin entrüstet und zornig. In meinem langen politischen Leben dachte ich nicht, wieder auf dieses Level zu kommen,“ so Brigitte Foppa, die den Vorschlag erneut im Landtag zur Abstimmung bringen wird.

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Die Grüne Landtagsfraktion äußert große Besorgnis über den Landesgesetzentwurf zu den Familienberatungsstellen, das morgen in der 4. Gesetzgebungskommission diskutiert wird. Nach Ansicht der Grünen führt der Entwurf kritische Elemente ein, die die Rolle der Beratungsstellen als Schutz- und Unterstützungsräume für Frauen und Familien gefährden könnten.

Einer der umstrittensten Aspekte des Gesetzes ist die Einführung der sogenannten „Berater für Klinische Ethik“ in den Beratungsstellen. „Was sollen das für Berater sein? Sollen sie eine Frau beraten wie sie über ihren eigenen Körper zu entscheiden hat?” Die Grünen Landtagsabgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer befürchten, dass sich so eine gefährliche Tür für Pro-Life-Gruppen in den Beratungsstellen öffnet, was die Entscheidungsfreiheit der Frauen gefährdet.

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Verbot, Praktika in den Beratungsstellen zu vergüten. „Eine wirklich absurde Maßnahme, ein Rückschritt statt eines Fortschritts. Praktikant:innen nicht zu entlohnen, bedeutet, ihre Leistung nicht anzuerkennen und junge Fachkräfte davon abzuhalten, sich in diesen wichtigen Einrichtungen für die Unterstützung der Bevölkerung auszubilden“, ergänzt der grüne Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der 4. Kommission, Zeno Oberkofler.

Schließlich sieht das Gesetz eine zahlenmäßige Erhöhung der Beratungsstellen vor, jedoch ohne eine tatsächliche Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen. Durch die Einführung des neuen Organisationssystems HUB & SPOKE sollen auch abgelegene Ambulatorien offiziell als Beratungsstellen anerkannt werden – auch wenn die Präsenz eines Basisteams aus Psychologe:in, Gynäkologe:in, Hebamme oder Sozialarbeiter:in nicht immer gewährleistet sein muss. Die Grünen befürchten, dass damit nur formal die staatliche Vorgabe erfüllt wird, eine Beratungsstelle pro 20.000 Einwohner:innen zu haben, um PNRR-Fördergelder zu erhalten. In Wirklichkeit werden jedoch einfache Ambulatorien in Beratungsstellen umgewandelt, ohne die Qualität oder das interdisziplinäre Konzept sicherzustellen, welche die Familienberatungsstellen per Definition auszeichnet. „Es handelt sich um eine rein bürokratische Maßnahme: Die Zahl der Beratungsstellen steigt auf dem Papier, aber in der Realität ändert sich kaum etwas“, so Oberkofler abschließend.

Mit einer Reihe von Änderungsanträgen wird die Grüne Fraktion morgen im Gesetzgebungsausschuss Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs einbringen und versuchen die problematischen Aspekte aus dem Gesetz zu streichen.

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Chancen vertan: Kein Schutz vor steigenden Mieten.

Die Wohnungsnot in Südtirol spitzt sich zu – doch anstatt zu handeln, lehnt die Politik konkrete Lösungen ab. Der 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute, am 21.März, einen Gesetzesentwurf der Grünen abgelehnt, der eine Begrenzung der Mietpreise vorsah. Das Ziel: erschwinglicher Wohnraum für mehr Menschen. Doch diese Chance wurde vertan.

„Ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung“, kommentieren die Landtagsabgeordneten der Grünen, Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler. „Während Mieten und Immobilienpreise weiter steigen und immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, eine angemessene Wohnung zu finden, schaut die Politik weg. Unser Vorschlag war eine konkrete Antwort auf die drängende Wohnungsnot – doch offensichtlich hat der Schutz der Bürgerinnen und Bürger für die Entscheidungsträger keine Priorität.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Gemeinden mit Wohnungsnot mindestens 25 Prozent der neu gebauten geförderten Wohnungen für Mietwohnungen zum Landesmietzins reserviert werden. Für Bozen sollte diese Quote aufgrund des besonders hohen Bedarfs sogar bei 50 Prozent liegen.

„Die Ablehnung ist ein weiteres Indiz dafür, dass die politischen Machthaber kein Interesse an einer Änderung des Status quo haben“, kritisiert Brigitte Foppa, die Erstunterzeichnerin des Gesetzesentwurfs. „Das Recht auf Wohnen wird weiterhin dem Markt überlassen, Spekulanten erhalten freie Bahn, und die Schwächsten der Gesellschaft werden ihrem Schicksal überlassen. Das ist kurzsichtig und zutiefst ungerecht.“

Die Grünen kündigen an, ihren Kampf für bezahlbaren Wohnraum fortzusetzen. „Wir geben nicht auf. Die Wohnungsnot erdrückt Südtirol, und wir werden weiterhin mutige und gerechte Vorschläge in den Landtag einbringen“, erklären die Abgeordneten.

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Der Gesetzentwurf zur Einführung einer „Frauenquote“ in der Regionalregierung wurde im Regionalrat verabschiedet – mit einem entscheidenden Haken: Die Frauenpräsenz ist nicht proportional. Nach Ansicht der Mehrheit reicht eine einzige Frau aus.

Der Gesetzentwurf, der bereits am 13. Juni vergangenen Jahres einstimmig im Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats angenommen wurde, wurde heute im Plenum diskutiert und verabschiedet. Doch leider ist vom ursprünglichen Grünen Gesetzentwurf nicht mehr viel übrig: „Durch einen Änderungsantrag wurde aus unserem ursprünglichen Vorschlag der Satz gestrichen, der eine proportionale Vertretung von Frauen in der Regionalregierung entsprechend ihrer Präsenz im Regionalrat vorschrieb. Dadurch wurde diese Vertretung faktisch auf eine einzige Frau reduziert“, erklärt die Erstunterzeichnerin des Gesetzentwurfs, Brigitte Foppa. “Deshalb haben wir gegen unseren eigenen Gesetzentwurf gestimmt. Wir wollen ein klares Zeichen setzen: Das ist keine würdige Lösung für die Chancengleichheit und nicht ausreichend.”

Der Text des Gesetzentwurfs lautet nun: „In der Regionalregierung müssen beide Geschlechter vertreten sein.“ Jede Bezugnahme auf eine proportionale Vertretung im Verhältnis zum Regionalrat wurde gestrichen. Der ursprüngliche Entwurf fand nicht nur die Unterstützung der Grünen Fraktion mit Foppa, Rohrer, Oberkofler und Coppola, sondern auch von Rieder, Demagri, Maule, Calzà, Stanchina, Ploner Alex, Köllensperger, Malfer, Maestri, Parolari, Franzoia, Ploner Franz, Manica, De Bertolini, Repetto, Valduga und Zanella. Doch das war nicht genug.

„Geschlechtergerechtigkeit ist notwendig und muss gefördert werden. Frauen werden viel zu oft einfach ‚vergessen‘ – und das, was heute passiert ist, bestätigt das. Wir schreiben das Jahr 2025, und es ist beschämend, dass wir immer noch feststellen müssen, dass Frauen in einer von Männern dominierten Politik keine Bedeutung zugestanden wird. Eine Frau ist zu wenig! Das ist das Ergebnis dieser Mehrheit, die uns glauben machen will, sie sei progressiv, uns aber in Wahrheit zurück in die 1950er-Jahre katapultiert. Es ist offensichtlich, dass die SVP unser Gesetz torpediert hat. Heute haben wir eine bittere Niederlage erlebt, die als Erfolg verkauft wird – doch in Wirklichkeit ist es nicht mehr als ein Trostpflaster“, erklären die Grünen Regionalratsabgeordneten.

Hier findet ihr weitere Infos zum Gesetzentwurf

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Zeno Oberkofler
Lucia Coppola

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Der Südtiroler Landtag hat heute einen von den Grünen eingebrachten Beschlussantrag zur Endometriose verabschiedet. „Wir wollen den vielen Frauen, die mit dieser Krankheit leben, eine Stimme geben und das Bewusstsein in Politik und Gesellschaft schärfen“, erklären die Grünen Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler.

Endometriose ist eine chronische, schmerzhafte und oft stark einschränkende gynäkologische Erkrankung, die in Italien mindestens drei Millionen Frauen betrifft. Die Folgen sind gravierend – sowohl privat als auch beruflich. Trotz ihrer weiten Verbreitung wird die Krankheit oft erst nach sieben bis zehn Jahren diagnostiziert. Das liegt unter anderem an mangelnder medizinischer Ausbildung zu diesem Thema sowie an einem Phänomen des sogenannten „Medical Gaslighting“: Viele Patientinnen fühlen sich mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen.

Dank intensiver Verhandlungen mit Landesrats Messner konnte der Grüne Vorstoß nun durchgesetzt werden: Ein spezifischer „Betreuungspfad für Endometriose“ soll entwickelt werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln, die Forschung zu fördern und die Versorgung der Betroffenen zu verbessern. Vorgesehen sind auch Informationskampagnen für Arbeitgeber und Schulen, eine erleichterte oder kostenlose Bereitstellung von Hormontherapien für schwerere Fälle sowie eine verstärkte Forschungsförderung.

Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Beschlussantrags, betont: „Frauen warten heute sieben bis zehn Jahre auf eine Endometriose-Diagnose – das ist erschreckend. Früherkennung, Zugang zu Behandlungen und die offizielle Anerkennung der Krankheit sind entscheidend, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern“.

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Ein bedeutender Schritt in der Brustkrebsfrüherkennung: Der Südtiroler Landtag hat einen Beschlussantrag der Grünen angenommen, der den Zugang zu kostenlosen Mammografie- und Ultraschalluntersuchungen erleichtern soll. Damit folgt Südtirol dem Vorbild anderer Regionen und Länder und prüft eine Ausweitung der Altersgrenzen für die Früherkennung.

Brustkrebs ist die häufigste Krebsart bei Frauen und eine der Haupttodesursachen. Jährlich erhalten in Südtirol rund 400 Frauen diese Diagnose, etwa 80 sterben an der Krankheit. Früherkennung kann Leben retten – doch bislang steht das kostenlose Screening nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren offen. Jüngere und ältere Frauen mit erhöhtem Risiko bleiben außen vor.

Das wird sich nun ändern. Der Landtag hat einen von den Grünen eingebrachten Beschlussantrag verabschiedet, der konkrete Maßnahmen vorsieht: Geprüft wird eine Ausweitung des Angebots auf Frauen zwischen 45 und 49 sowie zwischen 70 und 74 Jahren. Zudem sollen Informationskampagnen gestartet werden, um Frauen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko besser aufzuklären. Eine weitere Maßnahme: Die Ursachen dafür zu analysieren, warum 40 Prozent der eingeladenen Frauen nicht am Screening teilnehmen, und infolgedessen die Kommunikation über die Vorteile der Früherkennung zu verbessern.

„Unser Ziel ist es, den Zugang zur Früherkennung zu erleichtern und sicherzustellen, dass mehr Frauen von wirksamen und rechtzeitigen Screening-Programmen profitieren“, erklären die Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler. „Südtirol wird jetzt dem Beispiel anderer Regionen folgen, die das Screening bereits auf Frauen zwischen 45 und 74 Jahren ausgeweitet haben.“

Erstunterzeichnerin Rohrer betont: „Wir müssen verhindern, dass Frauen zu spät die Diagnose erhalten – das kann Leben retten. Die Ausweitung des Screenings ist ein notwendiger und dringender Schritt, wenn wir den Kampf gegen Brustkrebs ernst nehmen.“

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Im letzten Jahr sind die Kontroversen über die Schule in Südtirol wieder aufgeflammt. Wie lernt man die zweite Sprache? Wie schützen wir das Recht auf Bildung aller Kinder? Führt die strenge Trennung nicht zu mehr Exklusion statt Inklusion? Oder wäre es nicht endlich an der Zeit, einen Kurswechsel vollziehen und das einführen, was die Gesellschaft in Südtirol schon lange fordert: die mehrsprachige Schule.

In einer vom Landesbeirat der Eltern für die deutschsprachige Schule durchgeführten Umfrage aus dem Jahr 2015 wünschten sich 77 % der befragten Eltern eine stärkere Berücksichtigung der italienischen Sprache. 69 % der Südtirol:innen befürworten die Einführung des Unterrichts in der zweiten Sprache bereits im Vorschulalter und würden den Unterricht einiger Fächer in einer anderen Sprache positiv bewerten.

„Südtirol ist ein mehrsprachiges Land. Wir haben einen enormen Vorteil, aber wir nutzen ihn nicht voll aus“, erklären die Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler: „44 % der Schüler:innen deutscher Muttersprache in der vierten Klasse der Oberschule beherrschen Italienisch auf B1-Niveau, 4 % nur auf A2-Niveau. Bei den Schüler:innen italienischer Muttersprache sieht es nicht besser aus: 47 % erreichen B1, während 28 % nur A2 erreichen. Diese Daten sind nicht einer zweisprachigen Provinz würdig.“

Die Grüne Landtagsfraktion schlägt mit einem Gesetzesentwurf, der am 17.03.2025 im Gesetzgebungsausschuss diskutiert wird, die Einführung von mehrsprachigen Klassenzügen als Zusatzangebot vor, ohne die bestehende Struktur der Schulen in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache zu verändern. Kurz gesagt:

  • Die mehrsprachigen Klassen werden bei einer Mindestanzahl von Anmeldungen möglich gemacht: 14 im Kindergarten und 15 für die anderen Schulstufen.
  • Das Lehrpersonal wird sich aus Lehrer:innen beider Sprachgruppen zusammensetzen.
  • Der Unterricht der Fächer wird gleichmäßig zwischen den Sprachen aufgeteilt, mit der Möglichkeit, auch eine dritte Sprache zu integrieren.
  • Die Anmeldung zu diesen Abteilungen ist freiwillig und ersetzt nicht das bestehende Bildungsangebot.

Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Gesetzesentwurfs, betont: „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine Sprache gelebt werden muss, um sie optimal zu erlernen: Ein gemeinsames schulisches Umfeld zwischen den Sprachgruppen könnte die Grundlage dafür schaffen.“

Ein mehrsprachiges Zusatzangebot stellt eine große Chance für die Ausbildung der Kinder und Jugendliche in Südtirol dar, indem sie fortgeschrittene Sprachkenntnisse und ein besseres interkulturelles Verständnis fördert. Der Gesetzesentwurf möchte eine Wahlmöglichkeit bieten und eine Bildung garantieren, die den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft entspricht.

„Mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir das umsetzen, was in Europa schon lange Realität ist. Wir müssen uns den modernen Zeiten und den Anforderungen und Bedürfnissen der Familien anpassen“, schließen die Grünen Abgeordneten.

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Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer: „Frauen kommen in der Medizin häufig zu kurz. Dabei gibt es viele Aspekte, die spezifisch Frauen betreffen. Deshalb widmen wir als Grüne Fraktion den Monat März den Frauen und ihrer Gesundheit.“

In der kommenden Sitzung des Landtags diskutiert die Grüne Fraktion zwei Beschlussanträge, die sich mit zwei weit verbreiteten Krankheiten beschäftigen, von denen vorwiegend Frauen betroffen sind: Brustkrebs und Endometriose. Die Anträge wurden bei einer Pressekonferenz von den Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer vorgestellt.

Brustkrebs: Verbesserung des Zugangs zur Vorsorge durch Mammografie und Ultraschall

Jedes Jahr erkranken in Südtirol etwa 400 Frauen an Brustkrebs, rund 80 sterben daran. Die Heilungschancen sind hoch – 87 % der betroffenen Frauen überleben. Deshalb ist Vorsorge von entscheidender Bedeutung.

„Mit unserem Antrag wollen wir den Zugang zum Mammografie- und Ultraschall-Screening-Programm auf Frauen zwischen 45 und 74 Jahren ausweiten, wie es bereits in anderen italienischen und europäischen Regionen der Fall ist. Derzeit ist das kostenlose Screening in Südtirol nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren vorgesehen, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass eine Erweiterung der Altersgruppe mehr Leben retten kann“, betont die Abgeordnete Madeleine Rohrer.

Endometriose: Mehr Bewusstsein und konkrete Maßnahmen

Die chronische und sehr belastende gynäkologische Erkrankung Endometriose ist den meisten erst seit wenigen Jahren ein Begriff und bis heute wenig erforscht. In Italien betrifft sie etwa 10–15 % der Menstruierenden und etwa 30–50 % der Frauen mit Empfängnisschwierigkeiten. Trotz ihrer weiten Verbreitung wird sie oft erst sehr spät diagnostiziert, was erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen hat.

„Die Diagnose von Endometriose erfolgt oft erst nach vielen Jahren des Leidens. Viel zu oft wird Frauen gesagt, dass Menstruationsschmerzen normal sind, manchmal wird es als bloßer Stress abgetan. Es ist essenziell, das Bewusstsein für diese Krankheit zu schärfen und einen schnellen Zugang zu Diagnosen und angemessenen Behandlungen sicherzustellen“, erklärte Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Antrags.

Der Antrag fordert die Ausarbeitung eines „Landesaktionsplans zur Endometriose“, der die Schulung des medizinischen Personals sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung stärken soll. Aufklärungskampagnen in Schulen und am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber:innen und junge Generationen über die Krankheit informieren und das Tabu brechen. Bei starken Menstruationsbeschwerden soll die Möglichkeit der bezahlten Abwesenheit vom Arbeitsplatz von 3 Tagen pro Monat eingeführt werden und die kostenlose Vergabe der Anti-Baby-Pille und anderer Medikamente auf hormoneller Basis an Endometriose-Patientinnen.

„Die Gesundheit von Frauen muss eine Priorität der landesweiten Gesundheitspolitik sein. Mit diesen Anträgen wollen wir die Aufmerksamkeit auf zwei zentrale Themen lenken und konkrete Maßnahmen fordern, um die Lebensqualität von Tausenden von Menschen zu verbessern“, erklärten Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler.

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