Home2017September (Page 2)

Die derzeitige Staatsbürgerschaftsregelung führt zu diversen sozialen Problemen für Kinder und Jugendliche. Wenn deren Eltern nämlich keine italiensiche Staatsbürgerschft haben, bekommen auch sie diese nicht automatisch, selbst wenn sie hier geboren worden sind, ihren gesamten Bildungsweg in unseren Schulen absolviert haben und perfekt die Sprache des Landes beherrschen. Aufgrund dessen sind Kinder und Jugendliche in Italien tagtäglich diskriminierungen ausgesetz.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag.
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/ious-soli.pdf“]

Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft wurde vorgestellt Ankündigungspolitik und Zebra-Strategie. Das waren formale Hauptkritikpunkte der Grünen am heute vorgestellten Gesetz für Raum und Landschaft. Der Prozess war schlussendlich viel weniger partizipativ, als erhofft und von der Landesregierung versprochen. „Ich habe noch kein anderes Gesetz gesehen, das so lange vorangekündigt wurde wie dieses“, unterstreicht Dello Sbarba in seiner engagierten Rede, in der er neben den prozeduralen Problemen auch das Verschwinden des Gemeinguts aus dem Gesetzesentwurf kritisiert. Auch Brigitte Foppa war perplex über das Vorgehen der Landesregierung. „Seit März gab es ständig neue Versionen über denen wir brüten und die verwirren und zermürben.“ Pointiert bezeichnete sie die Methodik der Landesregierung als Zebrataktik „bei der die Mücken vor lauter Streifen nicht mehr genau wissen, wo sie denn hin stechen sollen. Auch inhaltlich würden Natur und Landschaftsschutz stark abgeschwächt. “Während im ersten Entwurf noch zahlreiche Artikel vorhanden waren, die Landschaft und Umweltschutz im Gesetz verankern sollten, gibt es jetzt nur mehr zwei, “ so Brigitte Foppa. „ Die Wirtschaft und die Landwirtschaft sind nun die großen Gewinnerinnen. Das spiegelt sich auch in der Besetzung der Kommissionen und Beiräte wieder.“ Ein weiteres Problem bestünde in der Rolle der Gemeinden. „Auch wenn uns die Gemeindeautonomie am Herzen liegt, gibt es gerade im Bereich der Raumplanung große Interessenkonflikte auf Gemeindeebene. Mit Landschaftsschutz macht man sich oft weniger beliebt, als mit neuen Baukonzessionen. Hier braucht es transparentere Kontrollen, damit die Natur und die Schwächsten nicht untergehen“.

Von der Interessensgemeinschaft des Kindergartenpersonals KAS erhalten wir einen Brief mit den Zweifeln und Fragen der pädagogischen Fachkräfte des Kindergartens, die wir vollinhaltlich teilen.
Die Fachkräfte fragen sich im Hinblick auf die Umsetzung des staatlichen Impfgesetzes, warum sie zu Vollstreckerinnen von Sanitätsmaßnahmen werden müssen und verwehren sich dagegen, unter Berufung auf ihre Aufgabenprofile.
Sie verweisen unter anderem darauf, dass etwa bei Läusebefall oder anderen Infektionskrankheiten strikt die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten sind . Umso mehr sehen wir die Datenhandhabe zu den Impfungen sehr problematisch.
Die Fachkräfte verweisen auch auf eine völlig ungeklärte Rechtslage und fordern, dass die Datenschutzbestimmungen allesamt dem Gesetz nach zur Gänze eingehalten werden können. „Auch und vor allem in Hinblick auf die Fragestellungen, dass die davon betroffenen Eltern Klagen gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten, aber auch Kinder später die Eltern verklagen könnten und diese wiederum eine Entlastungsklage gegen das Kindergartenpersonal wegen Nötigung zur Datenschutzverletzung durchführen könnten.“, so im Schreiben an die Abgeordneten des Landtags, die sie mit der belastenden Problematik zu Schulbeginn konfrontieren.
Wir wissen, dass im Kindergarteninspektorat Bemühungen unternommen wurden, um Klarheit und Sicherheit zu Beginn des Kindergartenjahres zu schaffen. Einige Fragen scheinen noch offen zu sein.
Diesbezüglich stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gilt der Kindergarten nun als Bildungseinrichtung oder nicht? Mit welcher rechtlichen Begründung kann Kindern der Besuch des Kindergartens verwehrt werden?
  2. Wird die von den Fachkräften vorgeschlagene sinnvolle Handhabe, nämlich die Verwaltung der Impfbescheinigungen bzw. der Eigenerklärungen direkt durch den Sanitätsbetrieb (ohne dass der Kindergarten damit befasst wird, sondern durch „Weitergabe einer Liste der in den Kindergärten eingeschriebenen Kinder durch die Direktionen an die Sanitätsbetriebe, diese können dann selbst kontrollieren, wie der jeweilige Impfstatus des Kindes ist.“) in Erwägung gezogen? Wenn nein, warum nicht? Warum wurde nicht von vornherein dieser Weg beschritten?
  3. Wie wird das Kindergartenpersonal gegen mögliche Klagen von Eltern geschützt?
  4. Warum hat man in Südtirol, angesichts der Proteste, der organisatorischen Schwierigkeiten und des wohl nicht bedrohlichen Gesundheitszustands der Kinder in Südtirol nicht einen Aufschub beschlossen, um die gesamte Situation mit der gebotenen Aufmerksamkeit in all ihren Aspekten behandeln zu können?

Bozen, 06.09. 2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba


Seit Langem leiden Südtirols Patienten unter den langen Wartezeiten in der Sanität. Heute vernehmen wir von Generaldirektor Schael und der Landesregierung, dass dem Notstand mit der Aufstockung der Privatvisiten begegnet werden soll und dass dazu Verhandlungen laufen.
Aus unserer Sicht wird damit der öffentliche Auftrag des Gesundheitsdienstes massiv verzerrt, ja sogar verfehlt. Die Sanität wird mit Steuermitteln der Bevölkerung finanziert und hat somit den klaren Auftrag zur effizienten und rationellen Dienstleistung im Gesundheitsbereich. Hier rächen sich viele Versäumnisse, von der Informatisierung über die einheitliche Vormerkung bis hin zur rechtzeitigen Vorsorge gegen den absehbar eintretenden ÄrztInnenmangel.
Landesrätin Stocker hat unbestritten viele offene und vernachlässigte Baustellen von ihrem Vorgänger als Altlasten übernehmen müssen. Trotzdem ist es nicht der richtige Weg, auf jedes Gesamtproblem mit kleinen Notpflastern zu reagieren. Die Auslagerung der Visiten auf die private Tätigkeit der ÄrztInnen scheint uns so ein Notbehelf – allerdings mit dem Zusatzproblem, dass damit Einkommensunterschiede zu medizinischen Versorgungsunterschieden führen.
Das ist nicht im Sinne eines sozial gerechten, funktionalen öffentlichen Gesundheitswesens. Dies zeigt ein Vergleich: Stellen wir uns vor, wie es wäre, wenn der Lehrermangel mit Privatunterricht am Nachmittag „gelöst“ würde – das wäre ähnlich absurd. Der Protest der VerbraucherschützerInnen und die Zweifel auch innerhalb des Sanitätsbetriebes selbst, etwa von Sanitätsdirektor Lanthaler sind gerechtfertigt und sollten in der Chefetage des Südtiroler Gesundheitssystems nicht überhört werden.
 
Bozen, 06.09.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba