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Kein Geplänkel der Opposition, sondern demokratische Wachsamkeit.

In gewohnt sanfter Tonlage, dafür aber in umso gröberer Argumentation hat Daniel Alfreider, On.le und Landesrat in spe zum „Ladinerpassus“ im Wahlgesetz Stellung genommen und dabei den Protest der politischen Minderheit als inhaltsarmes Geplänkel abgetan.
Die Aussage kann nicht unwidersprochen bleiben. Das neue Wahlgesetz war in einem beispielgebenden Prozess der Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition entstanden. Insbesondere zur Vertretung der LadinerInnen hatte man im Gesetzgebungsausschuss lange um eine Lösung gerungen. Diese wurde auch in einem sehr akzeptablen Kompromiss gefunden.
Im Plenum des Landtages wurde dann der Passus, völlig verändert, in letzter Sekunde vorgelegt und von SVP-Fraktionssprecher Steger lapidar als technische Anpassung abgetan, im Versuch, den Landtag damit zu übertölpeln – freilich ein misslungener Coup. Der gewunden formulierte Passus wurde entschlüsselt und bleibt als dunkler Fleck auf diesem Wahlgesetz.
Dabei war sich der Landtag einig, dass dem Autonomiestatut durch eine Vertretung der ladinischen Sprachgruppe Rechnung zu tragen sei. Das Statut spricht aber keineswegs vom „meistgewählten“ Ladiner. Die Kategorie des „richtigen“ Ladiners wurde erst mit diesem Passus geschaffen. Und mit ihr eine Vorzugsschiene für eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit.
Der Wählerwillen, auf den sonst immer hartnäckig hingewiesen wird, hat das Nachsehen gegenüber den inneren Gleichgewichten innerhalb der SVP.
Dass die SVP ihre internen Probleme und Verteilungskämpfe über das Wahlgesetz zu lösen versucht (ein SVP-interner Verhaltenskodex wäre treffender gewesen), ist zwar eine altbekannte Tatsache, aber eine gravierende demokratische Verzerrung.
Ein Zeichen, dass der regierenden Mehrheitspartei der politische Realitätssinn angesichts ihrer Vision eines Rückgewinns der absoluten Mehrheit zunehmend abhanden kommt.
Bozen, 16.05.2017
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Ein grüner Hoffnungsschimmer an Italiens Energie-Horizont: Wirtschaftsminister Carlo Calenda hat diesen Mittwoch im Umwelt-Ausschuss der Kammer den Ausstieg Italiens von der Kohle als Energieträger „definitiv“ für die Zeit von 2025 bis 2030 angekündigt. Das wäre 10 bis 15 Jahre früher, als bisher versprochen. Kohle gilt als die umweltbelastendste aller gängigen Energiequellen. Italien hat derzeit 12 Kohlekraftwerke in Betrieb und liefert damit etwas über 13 Prozent seiner Stromerzeugung. Dabei werden freilich im Jahr 39 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen, was 40 Prozent des CO2-Ausstoßes durch die Energie-Erzeugung insgesamt ausmacht. Italienweit sterben laut amtlicher Statistik jährlich 520 Personen an den Folgen des Kohle-Verbrennens.
Mit seinen Kohle-Ausstiegplänen übertrifft Italien das sonst einschlägig ehrgeizigere Deutschland. Dieses hat in seinem geltenden Klimaschutzplan den Abschied von der Dreckschleuder Kohle für 2050 vorgesehen. Jedoch hat das Wirtschaftsministerium dieses Ziel erst jüngst relativiert. Es werde länger noch mit Kohle Strom erzeugt werden müssen. Sowohl Wirtschaftsminister Calenda als auch Umweltminister Galletti verwiesen nicht ohne Stolz auf den Vergleich mit dem „säumigeren“ und gern als Öko-Lehrmeister auftretenden Nachbar. Dabei ist der Vergleich zumindest unfair. Italien hat wohl 12 Kohlekraftwerke, aber so gut wie keine Kohle. 90 Prozent der Kohle wird importiert. Deutschland produziert bei aller effektiven wie propagierten „Energiewende“ immer noch 40 Prozent seines Stroms aus Braun- und Steinkohle. Das sagten die italienischen Minister bei ihrer Anhörung nicht.

source: http://www.buergernetz.bz.it/vote/landtag2013/pre/downloads/mod12-StimmzetteFacsimile.pdf


In dieser Woche behandelt der Landtag den Landesgesetzentwurf der SVP- Abgeordneten zu den Wahlen des Landtages. Im Vorfeld der Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss im Februar hatten wir Grüne auf die zum Teil gravierenden Mängel des Entwurfes mehrfach hingewiesen. In zwar langwierigen, aber konstruktiven Arbeiten, auch dank der Vorschläge unserer Fraktion, wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss deutlich verbessert.
Wir erinnern an die wesentlichen Änderungen, die damals erwirkt wurden:

1. Keine geschenkten „Ladinersitze!“
Der von allen Oppositionsparteien scharf kritisierte „Ladinerpassus“ wurde stark verbessert. Nun ist vorgesehen, dass der oder die meistgewählte Ladiner/in, sollte er oder sie nicht unter den 35 Gewählten sein, nachrückt, indem die letztgewählte Person der eigenen Liste den Platz frei machen muss (und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, eines der Restmandate).
2. Demokratische Vielfalt leicht(er) gemacht
Für die Hinterlegung der Listen sind nun doch nicht mehr Unterschriften als bisher erforderlich, es bleibt bei den jetzt üblichen 400 (der Entwurf wollte auf 500 aufstocken). Auch wurde die Mindestanzahl der KandidatInnen pro Liste auf 12 eingeschränkt (statt, wie vorgesehen, auf 24 angehoben).
3. Platz für Frauen
Die Aufweichung der Frauenquote wurde im Ausschuss, mit vereinten Kräften und viel „Ach und Weh“ verhindert. Es bleibt also bei der bisherigen Quote, die besagt, dass kein Geschlecht mehr als 2/3 der effektiven KandidatInnen einer Liste ausmachen darf. Die diabolisch ähnlich klingende Formulierung, derzufolge es nicht mehr als 2/3 der LISTENPLÄTZE sein dürfen, wurde abgewendet. Sie hätte eine absurde Situation von 23 Männern und 1 Frau auf einer Liste möglich gemacht.
Trotzdem gibt es bei der Verbesserung des Entwurfs noch Luft nach oben. Entsprechend haben wir noch Anträge vorbereitet, die die demokratische Qualität des Wahlgesetzes deutlich wirksamer werden ließen. Es sind dies:
1. Verbot für Wahlwerbung durch Vereine, Verbände und Gewerkschaften
Wir wollten erreichen, dass das Regionalgesetz Nr. 7/1998, das dieses Verbot schon vorsieht, endlich umgesetzt wird. In unserem Änderungsantrag wird der Text des Regionalgesetzes auf die Landtagswahlen übertragen und Sanktionen und Veröffentlichungspflicht vorgesehen. Obwohl es im Ausschuss dazu von SVP-Seite hieß: „typisch grüne Verpetzpolitik!“ werden wir den Vorschlag noch einmal im Plenum vorbringen – sie würde dem ungeliebten Usus der Ungleichbehandlung endlich einen Riegel vorschieben. Übrigens liegt hierzu auch im Regionalrat bereits seit 2015 ein Gesetzentwurf unserer Fraktion vor.
2. Echte Beschränkung der Wahlspesen
Wir unterstützen den Vorschlag, die Höhe der Wahlkosten auf maximal 30.000 Euro pro KandidatIn zu beschränken. Unser Vorschlag sieht vor, Wahlwerbespesen, die in „Seilschaften“ getätigt werden, aufzuteilen und einzurechnen. Ansonsten wird es weiterhin Schlupflöcher über Verrechnung durch die Partei geben und die Einschränkung des persönlichen Wahlbudgets bleibt eine wirkungslose Formalie.
3. Und die Frauen an der Spitze?
Unser Vorschlag, endlich auch eine Vertretung des „anderen“ Geschlechtes an der Spitze des Landes vorzusehen (eine der beiden LH-Vertretungen sollte eine Frau sein – oder natürlich ein Mann, wenn es dereinst eine LH-Frau geben sollte), erhielt im Ausschuss nur 1 Stimme, jene der Einbringerin. Wir sind gespannt auf die Debatte im Plenum hierzu. Denn die Mehrheit zeigte schließlich ja etwa mit dem „Landinergesetz“ ganz deutlich, dass sie nichts gegen Quoten hat, wurde doch die ladinische Vertretung in der LH-Stellvertretung per Quote gesichert. Mal sehen, ob Frauen in Südtirol in ihrem Recht auf Quoten den Status von Ladinern erreichen.
Bozen, 10.05.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Minderheitenbericht:
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Bezüge von Landtagsorganen und Landesregierung: Grüne lehnen Zulagen für kleine Ämter strikt ab; die Bezüge der Landesregierung sind gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Der Südtiroler Landtag behandelt diese Woche endlich die seit langem anstehende Frage der Bezüge von Organen des Landtages und der Landesregierung.
Nachdem der Entwurf der Amtsentschädigungen für Regierung und Landtagsämter bereits im Dezember 2016 im Plenum des Landtags versuchsweise behandelt worden war, zog die Landesregierung angesichts der kontroversen und harten Diskussion die Notbremse und trat den Rückzug an. Das Gesetz wurde wieder der Gesetzgebungskommission übermittelt, worauf nach unzumutbarer Verzögerung nun ein neuer Anlauf erfolgt.
Hierzu in aller Deutlichkeit die Position der Grünen: Die Vorlage der vier Unterzeichner aus den Reihen des Präsidiums (Widmann, Bizzo, Tinkhauser und Renzler) ist in dieser Form nicht annehmbar. Der Entwurf sieht eine minimale Senkung der Zulagen der Landesregierung und Landtagsspitze vor, die über die Entschädigung als Abgeordnete hinaus für die Spitzenämter von Exekutive (Landeshauptmann und Landesräte) und Landtag (Präsident und Präsidium) zuerkannt werden.
Die vorgeschlagenen, steuerfreien Funktionszulagen zwischen 3300 und 4600 Euro (für LT-Präsident, Landesräte, LH) zum „normalen“ Abgeordnetengehalt entsprechen in dieser Höhe keinesfalls den gesetzlichen Vorgaben der Regierung Monti und den Vereinbarungen in der Staat-Regionen Konferenz, die in fast allen Regionen Italiens bereits umgesetzt wurden, im benachbarten Trentino bereits seit 2014. Auch wenn Verantwortung und Arbeitslast in der Landesregierung hoch sind, ist dennoch der gesetzliche Rahmen zu beachten, der deutliche Einschränkungen vorsieht.
Die Abgeordneten von Trentino und Südtirol haben die ihnen gleichfalls vorgeschriebene Absenkung seit 2013 vollzogen. Ihre Entschädigungen liegen um 8% unter der Marke von 2010 und deutlich unter jener der allermeisten Regionen Italiens. Fundierte Rechtsgutachten wie jenes von Giuseppe Caia weisen juristisch stichhaltig darauf hin, dass auch für Regierung und Landtagsspitze eine deutliche Absenkung zu erfolgen hat. Das Gegengutachten Falcon hat die Caia-Argumente nicht widerlegen können.
Die fortdauernde Erhöhung der Zulagen für die „hohen Ämter“ soll durch Boni für Fraktionssprecher und Präsidenten der Gesetzgebungskommissionen „versüßt“ und damit der Opposition schmackhaft gemacht werden. Die (bisher nicht bestehenden) Zulagen für die kleineren „Jobs“ weisen wir entschieden zurück und lehnen ihre Annahme für den Fall der Genehmigung des Gesetzes kategorisch ab. Die Grünen werden für die Tätigkeit als Fraktionssprecher keinen Euro annehmen; an der Spitze der Gesetzgebungskommissionen sitzen ohnedies nur Präsidenten der Mehrheit, deren Appetit unstillbar scheint.
Der vorliegende Gesetzesentwurf versucht, eine seit langem offene Frage kurz vor Ende der Legislatur zu klären, tut dies aber in unzumutbarer Form und widersprüchlicher Manier, der man das schlechte Gewissen von weitem ansieht. Wir Grüne werden uns auf diesen Handel weiterhin erhöhter Spitzenzulagen gegen Beruhigungs-Boni für die Opposition nicht einlassen.
Bozen, 09.05.2017
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Der Frühling hat Einzug gehalten und die Arbeit auf den Feldern und in den Gärten ist in vollem Gang. Auch wir möchten im Landtag neue Ideen säen und fordern daher in dieser Landtagswoche mit einem Beschlussantrag die stärkere Förderung der Gestaltung und Nutzung von Schulgärten.
Der Garten kann ein wirksames Mittel sein, um den Kindern näherzubringen, was in unserer Natur wachsen und gedeihen kann. Die Gärten bieten die Möglichkeit, eine neue Beziehung zwischen Außenraum und Innenraum herzustellen, zwischen Mensch und Natur, auch dort, wo diese schon vom Menschen stark geprägt wurde. Die Zeit an der frischen Luft in Kontakt mit der Natur hilft laut einigen ExpertInnen, die immer häufiger auftretenden Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität vieler Jugendlicher abzuschwächen.
Infolge einer Anfrage der Grünen hat sich herausgestellt, dass knapp mehr als 10% der Südtiroler Schulen über einen Schulgarten verfügen. Bei den meisten handelt es sich um Grund- oder Mittelschulen.
Leider haben wir aber festgestellt, dass Artikel 12 der Schulbaurichtlinien „Gestaltung der Schul- und Pausenflächen im Freien” keinen Platz für einen Schulgarten, der während der Unterrichtsstunden von Lehrpersonen sowie Schülern und Schülerinnen benutzt werden könnte, vorsieht.
Wir schlagen deshalb vor, die Möglichkeit eines Schulgartens in den Schulbaurichtlinien und die Forderung von Pilotprojekten für didaktische Gärten vorzusehen.
08.05.2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Beschlussantrag:
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