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HotelTermeMeranDer Landtag nimmt den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion an, der die “Meraner Raumordnungsanomalie” aufhebt.
Heute ist ein nie da gewesener Fall im Landtag eingetreten: Ein Gesetzentwurf der politischen Minderheit zu Raumordnungsfragen wurde angenommen – noch dazu einstimmig! Es handelt sich um den Entwurf Nr. 65/15 “Thermenhotel Meran”, den die Grüne Fraktion vorgelegt hat.
Der Gesetzentwurf sieht die Streichung des Artikels 128/bis des Landesraumordnungsgesetzes vor, der das gesamte Thermenareal in Meran als “Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen” bindet. Der Artikel 128/bis ist der Restposten einer unseligen Geschichte, zu Zeiten, als das Land sich als Bauträger und Betreiber eines Hotelbetriebs missverstand. Lange Zeit mit miserablen Ergebnissen und massiver Vergeudung von Steuergeld.
Nun ist diese Geschichte beendet und das Hotel in die Hände von Privatunternehmern übergegangen. Eines blieb aber noch zu tun – nämlich das gesamte Areal der Gemeinde zurück zu geben. Dort haben die zuständige Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Rösch die Umwidmung des Hotelareals in “Zone für touristische Einrichtungen” bereits vorbereitet.
Notwendige Bedingung für den Abschluss der Umwidmung war allerdings die Streichung des Artikel 128/bis und die Rückführung der Zuständigkeit an die Gemeinde. Dies hat der Landtag heute durchgeführt und den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion angenommen. Das Gesetz wurde durch einen Änderungsantrag ergänzt, der das Inkrafttreten ab 1. Februar 2017 vorsieht, damit in der Zwischenzeit einige Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden können.
Die Grüne Landtagsfraktion
Hier finden Sie den Begleitbericht zum Gesetzentwurf 66/15

Grüne Fraktion
Der Südtiroler Landtag hat heute den grünen Beschlussantrag genehmigt, wonach mehrheitlich Bioprodukte in den öffentlichen Mensen angeboten werden müssen.
Hier der angenommene beschliessende Teil:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung:
– die Kriterien für die Vergabe von Dienstleistungsverträgen zur Führung von Kantinen dahingehend abzuändern, dass in Zukunft bei der Auftragsvergabe folgende Leitlinien berücksichtigt werden:
Die verwendeten Nahrungsmittel müssen mehrheitlich aus „biologischem“ Anbau bzw. „biologischer“ Tierhaltung (gemäß geltenden EUVorgaben) stammen, wobei dieser Anteil auf alle Arten von Mahlzeiten und über das ganze Schuljahr verteilt werden muss. Sollten auf dem Markt nicht ausreichende Mengen an biologischen Produkten vorhanden sein, so sollen lokale Produkte mit möglichst geringen Transportwegen gewählt werden;
– die Betreiberinnen und Betreiber der Kantinen dazu anzuhalten, die biologischen Produkte und die Herkunft der verwendeten Zutaten auf den Speisekarten klar ersichtlich anzuführen.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Flughafen: Appell zum NEIN
Obwohl wir im Landtag unterschiedlichen Parteien angehören, wenden wir uns gemeinsam gegen eine weitere Finanzierung des Flughafens Bozen anlässlich der Volksbefragung am 12. Juni 2016.
Unser NEIN bei der Volksbefragung entspringt der Sorge um die Gesundheit und den Lebensraum der betroffenen Menschen. Deren Gefährdung, dann die weitere Verschleuderung von Steuermitteln, stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen eines weiteren Flughafenausbaus. Wir heben nur vier Argumente hervor:

1. Planvoller Umgang mit öffentlichen Geldmitteln.

Rund 120 Mio. € gingen bisher in den Flughafen und mit ihm verbundene Leistungen, nun sollen ab 2017 jährlich weitere 2,5 Mio. € (und 2,5 Mio. an Beiträgen der Handelskammer) bis 2022 fließen, um 170.000 Fluggäste zu erreichen. Damit nicht genug: Neben den Direktbeiträgen werden Verluste produziert, die gleichfalls die öffentliche Hand abdecken muss und die erst beim Erreichen von rund 500.000 Passagieren jährlich gestoppt würden. Bei einem „Ja“ erhielte der Airport Dutzende von Euromillionen, die schon heute in den Bereichen Bildung (Kindergärten), Gesundheit (Geburtenstationen); Soziales (Familien) empfindlich fehlen.

2. Solidarität mit den Anwohnern und ihrer bedrohten Lebensqualität.

Wer in St. Jakob, in Leifers, Pfatten, in Branzoll, im Süden Bozens, im Unterland und Überetsch wohnt und arbeitet, hat Anrecht auf ein weniger belastetes Leben. Der Ausbau des Flughafens bedeutet einen schwer wiegenden, für Anwohner kaum erträglichen Zuwachs an Emissionen und Lärm, der die bereits vorhandenen Belastungen noch weiter verstärkt. Mit den vorgesehenen größeren Maschinen gingen Lärm und Abgase sprunghaft nach oben. Auch die Landesumweltagentur spricht von „erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt in einem Gebiet, wo der Jahresgrenzwert von Stickoxiden an zahlreichen Messstellen überschritten wird.“
Die rund 180.000 Menschen, die im Einzugsgebiet des Flughafens leben, entsprechen einem Drittel der Landesbevölkerung. Als Bürger Südtirols sind wir der Achtsamkeit und dem Schutz von Minderheiten besonders verpflichtet.

3. Wirtschaftlicher Erfolg wächst auch ohne Flughafen, ja dann erst recht!

Südtirol ist eine der wohlhabendsten Regionen Europas, Tourismus und Nächtigungen wachsen stetig, der Export legt zu. Diese Entwicklung verdankt unser Land dem Einsatz und Fleiß von Unternehmen und Mitarbeitern. Sie sind auch das Ergebnis seiner besonderen Landschaft, Lebensqualität und Lage im Herzen Europas, die seine Erreichbarkeit sichert. Gäste schätzen Südtirols Ruhe und Erholungswert, sie gilt es zu pflegen und nicht den Flugtourismus. Es wächst die Zahl jener Gäste und Besucher, die eine flughafenfreie Region schätzen, aus Gründen von Erholung, Sicherheit und Klimaschutz.

4. Auch bei einem „Nein“ bleibt der Flughafen unter Kontrolle des Landes.

Die Sorge ist unbegründet, dass bei einem Sieg des NEIN der Flughafen in die Hände des Staates bzw. der Luftfahrtbehörde ENAC zurück fiele und europaweit ausgeschrieben werden müsste. Aber auch dann, wenn dies einträfe, fänden sich wohl kaum Interessenten, die bereit wären, die notwendigen Investitionen ohne öffentliche Beiträge zu schultern. Kein Privater würde es wagen, viele Millionen gegen ungewisse Zukunftsaussichten zu investieren. Die Wahrheit sieht hingegen anders aus: Das Land verfügt im Hinblick auf den Flughafen über gesetzliche Zuständigkeit, die von Art. 117 der Verfassung anerkannt ist. Bereits heute hat es Gesetze und ein eingehendes Reglement erlassen (Dekret des LH, Nr. 63/2008), worin der Betrieb des Flughafens eingehend geregelt ist, wer immer der Konzessionär sein mag. Schließlich überträgt der „staatliche Plan der Flughäfen“, in Kraft seit 2. 1. 2016, das Eigentum des Flughafens vom Staat an das Land Südtirol. Die Möglichkeit, dass im Abschluss an diese Übertragung das Land die Zuständigkeit zur ausschließlichen Vergabe der Konzession erhält, ist bereits angekündigt worden. LH Kompatscher selbst hat dies in einem Interview mit der Südtiroler Wirtschaftszeitung am 4. 9. 2015 mitgeteilt (s. Anlage). Das Land läuft also keinesfalls Gefahr, die Kontrolle über den Flughafen einzubüßen und kann dem Votum der Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang Rechnung tragen, falls das NEIN überwiegt.
Mitunter gibt es Themen, die größeres Gewicht haben als die Unterschiede zwischen politischen Parteien. Die Frage der weiteren Finanzierung des Flughafens Bozen gehört dazu. Für uns bedeutet ein NEIN anlässlich der Volksbefragung am 12. Juni 2016 ein vierfaches „Ja“: zum Lebensraum Bozen Unterland, zur sinnvollen Verwendung von Steuermitteln, zu einer wirtschaftlich gesunden und nachhaltigen Entwicklung, Ja auch zum weiteren Einfluss auf das Flughafen-Gelände.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger Südtirols, am kommenden Sonntag mit „Nein“ zu stimmen, im eigenen Interesse, vor allem aber im Sinne der Zukunft Südtirols.
Myriam Atz Tammerle
Walter Blaas
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Sven Knoll
Paul Köllensperger
Pius Leitner
Ulli Mair
Andreas Pöder
Helmuth Renzler
Oswald Schiefer
Sigmar Stocker
Bernhard Zimmerhofer