Dass der Ausbau eines Flughafens „in das Ermessen“ der jeweiligen staatlichen Behörden gestellt wird, entspringt der Tatsache, dass das Verkehrsprotokoll ein internationaler Vertrag im Umweltbereich ist. Dazu ist auf Seite 3 der CIPRA-Stellungnahme zu lesen: >> Wenngleich das Verkehrsprotokoll eines jener Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention mit dem höchsten Determinierungsgrad ist, sind seine Artikel größtenteils sehr unbestimmt formuliert. Dies entspricht der Natur völkerrechtlicher Verträge im Umweltbereich. […] Der spezifisch auf den Luftverkehr ausgerichtete Art. 12 VerkP verpflichtet die Vertragsparteien, „die Umweltbelastungen des Flugverkehrs einschließlich des Fluglärms soweit wie möglich zu senken“ (Abs. 1 S. 1) und „das öffentliche Verkehrssystem von den alpennahen...