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BrennerO 3/10/2016Beschlussantrag.
In Südtirol befinden sich zurzeit über 1.000 Asylbe­werber, die in den vom nationalen Aufnahmeplan vorgesehenen Einrichtungen untergebracht sind und rund 400 Asylbewerber, die nicht in diesen Einrich­tungen aufgenommen wurden, sich aber im Landes­ge­biet aufhalten. Letztere haben um Asyl oder inter­na­tionalen Schutz in Südtirol angesucht und bisher humanitäre Hilfe in Form von Verpflegung und Un­terkunft in einfachen Gebäuden (z. B. dem ehemali­gen Lemayr-Gebäude oder bei Salewa in der Boz­ner Industriezone) erhalten. Ein Teil dieser Perso­nen wurde laut Artikel 17 des gesetzesvertretenden Dek­rets Nr. 142 aus dem Jahr 2015, mit dem die Richtli­nie 2013/33 des EU-Parlaments und Europäischen Rates über­nommen wurde, als gefährdete Personen eingestuft und wurden folglich in geschütztere Strukturen aufgenommen, etwa in kostengünstigen Garnis und Hotels in Bozen.
Über diese 400 Personen, die in Südtirol einen Asyl­antrag gestellt haben, wird seit einiger Zeit mit dem italienischen Staat diskutiert. Die Forderung des Landes an den Staat, diese Personen als Teil der unserem Land zugewiesenen staatlichen Vertei­lungsquote anzuerkennen, ist berechtigt und würde dazu beitragen, dass nicht nur humanitäre Hilfe ge­boten wird, sondern vielmehr eine Auf­nahme im eigentlichen Sinne stattfinden könnte. Unseres Wis­sens hat der Staat circa 350 von diesen 400 Perso­nen als zur staatlichen Verteilungsquote gehörend anerkannt, dies allerdings nur zahlenmäßig (unsere Verteilungsquote beläuft sich auf gut 1.400 Perso­nen). Auf diese An­erkennung scheint aber keine finanzielle Deckung seitens des Staates zu folgen (die für die anerkannte Quote vorgesehen und ver­pflichtend ist). Das Land tut somit gut daran, die vollständige Anerkennung zu fordern.
Diese Ungereimtheiten dürfen aber nicht den Asyl­bewerbern zum Nachteil gereichen und es darf nicht so weit kommen, dass sogar die humanitäre Hilfe, die bisher vom Land gewährleistet wurde, einge­schränkt wird. Die Menschen müssen an erster Stelle stehen und es ist unsere Pflicht, allen, die sich in unserem Land aufhalten und Hilfe brauchen, die grundlegenden Menschenrechte zu gewäh­ren, um ihre Würde zu wahren.
Dies gilt vor allem für die Hilfe, die den als gefährdet eingestuften Personen geboten wird. Diese (Minder­jährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Senioren, Schwangere, Familien mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, kranke Menschen oder Personen, die Folterungen, Vergewaltigungen oder anderen Gewaltakten zum Opfer gefallen sind) haben laut Artikel 17 des ge­nann­ten gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 142/2015 Anrecht auf besonderen Schutz. In Südtirol soll dies auf circa 100 der 400 genannten Personen zu­treffen. Diese Menschen darf ein zivilisiertes Land nicht im Stich lassen.
Die Einschränkungen, die in den Rundschreiben enthalten sind, welche die Landesabteilung für Sozi­ales am 29. September und 3. Oktober 2016 der „Aufnahmestelle“, den Vereinen Caritas und Volonta­rius sowie der Dienststelle für die Soziale Integration (D.S.I.) zugestellt hat, erscheinen in diesem Sinne als nicht angemessen.
All dies vorausgeschickt,
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. sich weiterhin beim Staat dafür einzusetzen, dass die Personen, die in Südtirol einen Asylantrag gestellt haben, nicht nur zahlenmäßig zu der Südtirol vom Staat zugeteilten Verteilungsquote hinzugerechnet werden, sondern dass auch die gebührende finan­zielle De­ckung sichergestellt wird, auch mit dem Ziel, mög­lichst schnell von der rein humanitären Hilfe zur effektiven Auf­nahme im Sinne der europäischen und staatlichen Rechtsbestimmungen überzugehen;
  2. in der Zwischenzeit den Personen, die in Südtirol einen Asylantrag gestellt haben, zumindest die bisher erbrachte humanitäre Hilfe weiterhin zu gewährleisten und die in den Rundschreiben der Landesabteilung für Soziales vom 29. September und 3. Oktober vorgesehenen Einschränkungen zurückzuziehen;
  3. gemeinsam mit der Caritas und dem Verein Volon­tarius, mit den Freiwilligengruppen, mit den Sozialdiensten, mit dem Gemeindenverband und insbesondere mit der Gemeinde Bozen, mit dem Regierungskommissariat und mit allen anderen Akteuren, die eventuell in diese Angelegenheit eingebunden werden können, die nötigen Maß­nahmen abzustimmen, um den Asylbewerbern, einschließlich jener, die in Südtirol einen Asylan­trag gestellt haben, die ihnen zustehende Auf­nahme gewährleisten zu können;
  4. sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Verpflichtung zur Aufnahme der Asylbewerber, einschließlich jener, die in Südtirol einen Asylan­trag gestellt haben, nach einem ausgeglichenen Verteilungsschlüssel von allen Südtiroler Ge­meinden getragen wird.

gez. Landtagsabgeordneter
dott. Riccardo Dello Sbarba
dott.ssa Brigitte Foppa
Dr. Hans Heiss