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Umbau der IDM?

ANFRAGE.

Seit dem 1. Januar 2016 sind vier Gesellschaften zu einer einzigen fusioniert: Aus TIS innovation Park, BLS (Business Location Südtirol), SMG (Südtirol Marketing), sowie EOS (Export Organisation Südtirol) wurde die gemeinsame Gesellschaft IDM Südtirol – Alto Adige.
Anfang 2018 wurden dann die bis dahin bestehenden Tourismusverbände durch Destinations-managementeinheiten (DME) ersetzt (mit erheblichen negativen Auswirkungen, auf die bis dahin dort beschäftigen ArbeitnehmerInnen), Anfang 2019 wurden einige IDM-Aufgaben an wieder die NOI AG ausgelagert und jetzt werden DME-Tätigkeiten teilweise zusammengelegt.
Schließlich wurde Ende 2019 von der Landesregierung beschlossen, IDM Südtirol sämtliche Zuständigkeiten im Bereich der Filmförderung zu übertragen.

Mit diesem Zusammenschluss der drei zuvor privatrechtlichen Gesellschaften zu einem Sonderbetrieb des Landes Südtirol veränderte sich die arbeitsrechtliche Situation der Bediensteten teils erheblich. Als öffentliche Angestellte haben sie beispielsweise im Falle einer Entlassung kein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung.

In den letzten Monaten scheint es in Folge einer betrieblichen Reorganisation zu einer erhöhten Anzahl an Entlassungen aus sogenannten „objektiven Gründen“ gekommen zu sein, welche teilweise – nach Anfechtung durch die betroffenen Arbeitnehmerinnen – im Zuge von Schlichtungsverfahren in „einvernehmliche Auflösungen“ umgewandelt wurden.

Es ist unklar, ob hinter der erhöhten Personalfluktuation ein Reorganisationskonzept steht, ob die Gewerkschaften bei Erstellung und Umsetzung dieses Konzeptes beteiligt wurden und welche weiteren Schritte das Management der IDM für die nächsten Monate plant. All dies sorgt für erhebliche Unsicherheiten bei den Bediensteten der IDM Südtirol – Alto Adige und wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1.  Stimmt es, dass seit 2018 eine Umstrukturierung / Reorganisation bei der IDM in Gange ist?
  2. Wie soll diese Umstrukturierung / Reorganisation konkret ausschauen? Gibt es dazu ein betriebswirtschaftliches Konzept, in welchem auch Entlassungen aus objektiven Gründen bzw. einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen vorgesehen sind? Falls ja, möge dieses Konzept der Antwort beigeschlossen werden.
  3.  Stimmt es und wenn ja: Wie viele MitarbeiterInnen wurden seit 2018 bei der IDM aus objektiven Gründen entlassen (mit Angabe des Datums der Entlassung) bzw. wie vielen der betroffenen MitarbeiterInnen wurde eine Entlassungsabsicht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt? Wie viele MitarbeiterInnen haben diese etwaige Entlassung angefochten (aufgeschlüsselt nach gerichtlicher und außergerichtlicher Anfechtung)? In wie vielen Fällen wurde im Zuge der Entlassung ein Schadenersatz / eine Austrittsentschädigung usw. (mit Angabe der Gesamthöhe sowie der diesbezüglichen Monatsgehälter) bezahlt?
  4. Stimmt es, dass MitarbeiterInnen der IDM bei Entlassungen – auch aus objektiven Gründen – kein Anrecht auf Zahlungen des Arbeitslosengeldes haben?
  5. Stimmt es und wenn ja: Mit wie vielen MitarbeiterInnen wurde seit 2018 eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbart? (mit Angabe des Datums der einvernehmlichen Auflösung) Wurde im Zuge der einvernehmlichen Auflösung ein Schadenersatz / Austrittsentschädigung usw. bezahlt (mit Angabe der jeweiligen Höhe)?
  6.  Wurden die Gewerkschaften und/oder das Arbeitsinspektorat der Provinz Bozen von den durchgeführten bzw. beabsichtigten Entlassungen in Kenntnis gesetzt (wenn ja, wer und wann)? Sind auf die IDM die gesetzlichen Bestimmungen zu Kollektiventlassungen (Licenziamento collettivo) anwendbar und, falls ja, wurden diese eingehalten?
    Wurden und wenn ja, wie viele MitarbeiterInnen seit 2018 herabgestuft und / oder Gehaltskürzungen mussten hinnehmen?
  7. Wie viele MitarbeiterInnen haben seit 2018 freiwillig gekündigt und wie viele wurden neu eingestellt (aufgeschlüsselt nach kollektivvertraglicher Einstufung des Personals)?
  8. Beabsichtigt die IDM, weitere Entlassungen bzw. einvernehmliche Auflösungen vorzunehmen und wenn ja, wie viele?
  9. Haben die MitarbeiterInnen der IDM die Möglichkeit, über interne Mobilität in andere Sonderbetriebe/In-House-Gesellschaften oder die Landesverwaltung zu wechseln und wenn ja, wurden den von der Reorganisation betroffenen MitarbeiterInnen solche Angebote unterbreitet?

Bozen, 20.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

Author: Heidi

Otto Saurer ci ha la
San Leonardo in Pass
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