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Ein Abkommen gegen Tierrechte?!

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Tiertransporte sind eine hochsensible Angelegenheit, die für die Tiere eine große Belastung darstellen. Nicht umsonst sind Tiertransporte laut EU-Recht strengstens geregelt und Höchsttransportzeiten müssen genau eingehalten werden. Medienberichten zufolge hat Österreich wiederholt gegen diese Transportzeiten verstoßen und Kälber viel zu weite Strecken fahren lassen. Um das EU-Recht zu umgehen hat unser Nachbarland mit Italien angeblich ein Abkommen getroffen, bei dem der Begriff „vorläufiger Bestimmungsort“ erfunden wurde. Auf diese Weise kann nicht mehr nachvollzogen werden, wohin die Tiere letztendlich wirklich gebracht werden. Pikantes Detail: Der „vorläufige Bestimmungsort“ ist Bozen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es ein oben beschriebenes Tiertransport-Abkommen zwischen Italien und Österreich?
  2. Wenn ja:
  3. Wann wurde das Land Südtirol darüber informiert?
  4. War Südtirol an der Ausarbeitung dieses Abkommens beteiligt?
  5. Ist der Landesregierung bekannt, dass österreichische Kälbertransporte oft fälschlicherweise Bozen als Zielort angegeben haben, die Tiere dann jedoch widerrechtlich weitertransportiert wurden?
  6. Wir ersuchen um eine Stellungnahme der Landesregierung zum im Raum stehenden Verdacht mit Bezugnahme auf die Missachtung von EU-Recht und der Tierrechte!

Bozen, 30.09.2022

 

Landtagsabgeordnete

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