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Flughafen Bozen: Aushändigung von Dokumenten

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Kapitel 5.5. Fauna des Umweltscreenings für den Flughafen Bozen vom Oktober 2015 wurde weder die Anwesenheit der Wechselkröte noch der Gelbbauchunke im Bereich der Landebahnverlängerung dokumentiert, obwohl die zuständige Landesbehörde Kenntnisse über die schützenswerten FHH-Arten gehabt haben muss.
Die 2. Landschaftsschutzkommission hat bereits am 19.03.2013 die Vorschrift erlassen, dass das Ausführungsprojekt in Bezug auf die Fauna durch eine Umweltstudie zu begleiten sei und dass sowohl Kompensations- als auch Mitigationsmaßnahmen zu treffen seien.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um die Übermittlung der Vorschriften der 2. Landschaftsschutzkommission vom 19.03.2013 in Bezug auf Umweltverträglichkeit, insbesondere aber in Bezug auf die Fauna.
  2. Wir ersuchen um die Übermittlung der vorgeschriebenen Umweltstudie in Bezug auf die Fauna.
  3. Wir ersuchen um die Übermittlung der Kompensations- und Mitigationsmaßnahmen, welche von der 2. Landschaftsschutzkommission vorgeschrieben wurden.

Bozen, 09.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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Aeroporto: la Provin
Grazie a SVP e Lega-
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