HomeDemocraziaUsman Rayen Khan: Unrechtmäßig abgeschoben!

Usman Rayen Khan: Unrechtmäßig abgeschoben!

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Anfang 2015 wurde der in Südtirol aufgewachsene Usman R. Khan im wahrsten Sinne des Wortes nach kurzem Prozess aufgrund weniger Indizien als Terrorverdächtiger von Südtirol nach Pakistan abgeschoben. Die Vorgehensweise war bereits damals höchst fragwürdig und die Grüne Fraktion hat umgehend darauf hingewiesen. Auf Anfrage teilte uns die Landesregierung damals lediglich mit, dass Südtirol keine Informationen zu dieser Ausweisung hätte. Nach 7 Jahren hat Herr Khan recht bekommen und es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Abschiebung damals rechtswidrig war. Dieser Umstand macht äußerst betroffen und lässt die Frage aufkommen, wie durchdacht und rechtlich fundiert der Iter der Abschiebepraxis in Südtirol überhaupt ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die damalige Abschiebung von Usman Rayen Khan als unrechtmäßig befunden wurde?
  2. Welche Schlüsse will die Landesregierung aus diesem Fall für die Zukunft ziehen?
  3. Möchte Südtirol sich für den ehemaligen Landesmitarbeiter Usman R. Khan einsetzen und in welcher Form? Falls nein, aus welchem Grund nicht?
  4. Wie bewertet die Antidiskriminierungsstelle diesen Fall und was hat sie in diesem unternommen bzw. wird sie unternehmen?

Bozen, 16.06.2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort im Plenum und die Zusatzfrage nachlesen.

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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