HomeLavoro consiliareInterrogazioniVerletzung der europäischen FFH-Richtlinie: Flughafenausbau zerstört Fortpflanzungsstätte der Wechselkröten

Verletzung der europäischen FFH-Richtlinie: Flughafenausbau zerstört Fortpflanzungsstätte der Wechselkröten

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wie bereits in der Landtagsanfrage vom 4. Mai 2021 aufgezeigt, wurden im April und Mai 2021 von der Betreibergesellschaft des Flughafens wasserführende Gräben zugeschüttet. Diese Gräben waren unter anderem Fortpflanzungs- und Ruhestätten der durch Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Wechselkröte (Bufo viridis).
Art. 12 der FFH-Richtlinie verbietet es den Mitgliedsstaaten, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten der Wechselkröte zu zerstören. Die Landesregierung hat dem Ausbau des Flughafens zugestimmt und dabei in Kauf genommen, durch Zerstörung der Lebensräume der Wechselkröte die europäische FFH-Richtlinie zu verletzen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wird die Landesregierung die Bauarbeiten am Flughafen zum Schutz der Wechselkröte einstellen lassen?
  2. Wird die Landesregierung wegen der offensichtlichen Verletzung der FFH-Richtlinie Selbstanzeige erstatten?
  3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, dieses Gesetzesvergehen und diesen Naturfrevel zu sanieren?

Bozen, 31.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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