HomeLavoro consiliareInterrogazioniVerbotene Ausbringung von Pestiziden auf Bahnböschungen

Verbotene Ausbringung von Pestiziden auf Bahnböschungen

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den Jahren 2019 und 2020 wurde im Etschtal und im Pustertal auf den Böschungen der Bahnlinien das glyphosathaltige Pestizid CREDIT 540 SL gesetzeswidrig ausgebracht. In beiden Jahren hat die Grüne Fraktion mit Landtagsanfragen Aufklärung über diese inakzeptable Anwendung eingefordert und jeweils unbefriedigende Antworten von der Landesregierung erhalten.
Es ist erlaubt, den eigentlichen Gleiskörper mit Herbiziden zu behandeln, aber es ist ausdrücklich verboten, die Vegetation auf den Böschungen tot zu spritzen (Art. 19 des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde der Schienennetzbetreiber Rete Ferroviaria Italiana AG von der Landesregierung darüber informiert, dass die bisherige Praxis der Ausbringung von Totalherbiziden auf den Böschungen gemäß Landesgesetz verboten ist?
  2. Sollte es im heurigen Jahr 2021 wiederum zu der verbotenen Ausbringung von Totalherbiziden auf den Böschungen entlang der Bahnlinien kommen, wird die Landesregierung Anzeige gegen dieses Vergehen machen?

Bozen, 19.04.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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