HomeBuon lavoroStand der Überprüfung: Vorstreckung der Abfertigung an Landesbedienstete

Stand der Überprüfung: Vorstreckung der Abfertigung an Landesbedienstete

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Mit dem Beschlussantrag Nr. 108/2019 vom 15.01.2020 hat der Südtiroler Landtag die Landesregierung beauftragt, „zu überprüfen, ob es möglich ist, die Abfertigung gemäß Beschluss der Landesregierung Nr.1705 vom 17.05.2005 und Artikel 26 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 6 vom 19.05.2015 vorzustrecken und ob im entsprechenden Ausgabenkapitel die notwendigen Geldmittel zur Verfügung gestellt werden können“.

In Punkt 2 des beschließenden Teils erging im Falle eines positiven Ergebnisses der Überprüfung der Auftrag an die Landeregierung, die Abfertigung gemäß Beschluss der Landesregierung Nr.1705 vom 17.05.2005 und Artikel 26 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 6 vom 19.05.2015 den Landesbediensteten vorzustrecken.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wurde die rechtliche Überprüfung gemacht?
  2. Zu welchem Ergebnis ist die rechtliche Überprüfung gekommen? Wir ersuchen um Übermittlung des Gutachtens.
  3. Falls die Überprüfung positiv war, ab wann gedenkt die Landesregierung den Bediensteten die Abfertigung vorzustrecken?
  4. Falls die Überprüfung positiv war, welche etwaigen Voraussetzungen benötigt es noch für die Umsetzung?

 

Bozen, 30.05.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Anlage dazu lesen.

Trattamento di fine
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