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Seilbahn Tiers mit nagelneuer weißer Weste

INTERROGAZIONE.

Die Tierser Cabriobahn sorgt bereits seit einigen Monaten für Aufsehen. Am 23. November erfolgte nun das Urteil der Dienststellenkonferenz. Ein wichtiger Punkt: Das überschüssige und nicht genehmigte Bauvolumen muss nicht abgerissen werden. Für die Sanierung zählen auch Teile, die projektkonform errichtet worden waren. Landesrätin Hochgruber Kuenzer erklärte in der Tageszeitung „Dolomiten“, das Urteil der Dienststellenkonferenz würde auf staatlichem Recht (das Variantenprojekte vorsieht) basieren. Laut neuem Raumordnungsgesetz des Landes sind Varianten zur Sanierung widerrechtlicher Projekte hingegen nicht möglich. Doch die Landesrätin sagte, „das Land hat im Bereich der Raumordnung keine primäre Zuständigkeit. So greift das staatliche Baurecht […]” („Dolomiten“, 24. 11. 2022). Diese Interpretation wirft Fragen auf. Denn das Land hat eine Webseite, auf der die Kompetenzen der Autonomie erklärt werden und wo man folgendes liest: “Competenze primarie: I settori nei quali la Provincia ha competenze primarie possono essere regolati con provvedimenti legislativi propri. La Provincia ha competenza primaria, tra l’altro, in settori come la toponomastica (con l’obbligo della bilinguità), l’urbanistica o l’assunzione diretta di servizi pubblici. Le competenze primarie spettano solo alle regioni e alle province a statuto speciale“. Beruht diese Webseite des Landes also auf falschen Informationen?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat Südtirol primäre Zuständigkeit bei der Raumordnung oder nicht?
  2. Falls die primäre Zuständigkeit entgegen diverser Medienberichte zur Causa Tiers doch da ist: Aus welchem Grund wurde nicht das Gesetz „Raum und Landschaft“ als Grundlage für die Sanierung der Tierser Seilbahn herangezogen?
  3. Welche Teile des Projektes der Cabriobahn in Tiers wurden für die Sanierung herangezogen?
  4. Wie viel Prozent der Sanierung betreffen das außerplanmäßige Projekt, wie viele das ursprünglich genehmigte Projekt?
  5. Was bedeutet „dauerhafte und stabile Verschließung“?
    1. Ist es theoretisch möglich, diese „dauerhafte und stabile Verschließung“ rückgängig zu machen?
    2. Wie möchte die Landesregierung garantieren, dass die dauerhafte und stabile Verschließung auch wirklich „dauerhaft“ bleibt?
  6. Mit wie vielen öffentlichen Beiträgen wurde die Tierser Seilbahn finanziert?
  7. Werden diese Beiträge angesichts der stattgefundenen Ereignisse neu berechnet?
    1. Falls ja, wie seht die definitive Beitragsfinanzierung aus?
    2. Falls ja, orientiert sich die neue Beitragssumme am Ausmaß der unrechtmäßigen Bautätigkeit?
    3. Falls nein, mit welcher Begründung?

 

Bozen, 28.11.2022

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

Author: Heidi

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